Gut zu wissen

Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung gilt sowohl im europäischen als auch im außereuropäischen Ausland. Prüfen Sie vor jeder Reise die zeitlichen Einschränkungen Ihres Tarifs.

Wo schützt die private Haftpflichtversicherung?

Der Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung gilt sowohl im europäischen als auch im außereuropäischen Ausland. Bei der weltweiten Absicherung gibt es allerdings zum Teil zeitliche Einschränkungen, wodurch der Schutz nach einem bestimmten Zeitraum im Ausland erlischt.

Deckungsdauer nach Region

  • Europa: In der Regel unbegrenzter Versicherungsschutz
  • Außereuropäisch: Zwischen 12 und 60 Monaten je nach Tarif

Dauer der Deckung im Ausland

Für Reisen im europäischen Ausland ist die Dauer des Aufenthalts unwichtig. Hier gilt bei den Haftpflichtversicherungen in der Regel ein uneingeschränkter Versicherungsschutz. Anders sieht es im außereuropäischen Ausland aus. Hier steht die Absicherung über die Versicherung nur für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Je nach Tarif können Sie hier einen Auslandsschutz zwischen zwölf und 60 Monaten wählen.

Welche Deckungssumme ist im Ausland sinnvoll?

Gerade im Ausland kann ein selbst verursachter Schaden teuer werden – etwa bei einem Personenschaden mit hohen Behandlungs- oder Folgekosten. Eine ausreichend hohe Versicherungssumme ist deshalb wichtiger als der Preis. Empfehlenswert ist heute eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; viele leistungsstarke Tarife bieten inzwischen pauschal 50 Millionen Euro, ohne dass der Beitrag dadurch deutlich steigt. Bei der Auswahl Ihres Tarifs sollten Sie nicht nur auf die Höhe der Deckungssumme achten, sondern auch darauf, ob der weltweite Schutz die geplante Aufenthaltsdauer und gewünschte Leistungen wie die Kautionsstellung umfasst – mehr dazu erfahren Sie unter worauf Sie beim Abschluss achten sollten.

So wichtig sind Leistungen für Kautionszahlung

In manchen Ländern kann es passieren, dass nach einem Versicherungsfall eine Kaution von dem Versicherungsnehmer verlangt wird. Die Kaution dient zur Sicherstellung der möglichen Ansprüche dritter Personen. Kann keine Kaution im Ausland hinterlegt werden, sind sogar Gefängnisaufenthalte möglich.

Wurde eine Kautionszahlung durch eine Behörde angeordnet, geht die private Haftpflichtversicherung in Vorleistung und hinterlegt im Ausland eine Kaution. Die Höhe der Kaution ist von dem Versicherungstarif abhängig und liegt meist zwischen 50.000,- und 150.000,- Euro. Die Tarife können anhand eines Versicherungsvergleichs gegenübergestellt werden.

Muss der Versicherungsnehmer später eine Haftpflichtleistung erbringen, wird der entsprechende Schadensersatz von der Kaution entnommen. Der verbleibende Teil muss an die Versicherung zurückgezahlt werden. Ist die verursachte Schadenssumme im Ausland höher als die hinterlegte Kaution, muss die Haftpflichtversicherung die Leistungen aufstocken.

Kaution durch die Haftpflichtversicherung im Ausland
Kriterium Details
Kautionshöhe 50.000 bis 150.000 Euro (tarifabhängig)
Voraussetzung Behördliche Anordnung einer Kautionszahlung
Verrechnung Schadensersatz wird von der Kaution entnommen

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Häufig gestellte Fragen zur Haftpflichtversicherung im Ausland

Ja, die meisten privaten Haftpflichtversicherungen bieten weltweiten Schutz. Innerhalb Europas ist der Schutz in der Regel zeitlich unbegrenzt, außerhalb Europas gelten je nach Tarif zeitliche Begrenzungen von 12 bis 60 Monaten.

Wenn Sie die im Tarif vereinbarte Aufenthaltsdauer überschreiten, erlischt der Versicherungsschutz für diesen Auslandsaufenthalt. Sie sollten vor einer längeren Reise prüfen, ob Ihr Tarif die geplante Dauer abdeckt, oder gegebenenfalls einen Tarif mit längerer Auslandsdeckung wählen.

In den meisten Fällen reicht die normale private Haftpflichtversicherung mit Auslandsschutz aus. Bei langfristigen Auslandsaufenthalten (über 5 Jahre) oder bei einer Auswanderung kann jedoch eine spezielle Auslandshaftpflicht sinnvoll sein.

Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Viele leistungsstarke Tarife bieten inzwischen pauschal 50 Millionen Euro, was im Ausland bei hohen Behandlungs- oder Folgekosten zusätzliche Sicherheit bietet, ohne den Beitrag wesentlich zu erhöhen.

Die Kautionszahlung wird von der Versicherung vorgestreckt, wenn eine Behörde im Ausland nach einem Schadensfall eine Sicherheitsleistung verlangt. Die Höhe liegt je nach Tarif zwischen 50.000 und 150.000 Euro. Der Betrag wird später mit dem tatsächlichen Schadensersatz verrechnet.