Welche Situationen erlauben eine Änderung?

Eine Veränderung der Versicherungsbedingungen ist bei Versicherungsgesellschaften in verschiedenen Situationen möglich. Dabei erlauben die folgenden Ereignisse eine Änderung der bestehenden Verträge: Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zum Brutto-Netto-Rechner, zum Versicherungsberater und zum Versicherungsmakler.

Zulässige Änderungsgründe

Änderungen von Gesetz oder Rechtsverordnungen
Höchstrichterliche Rechtsprechungen
Nichtigkeit von Vertragsteilen durch Rechtsprechung eines Gerichts
Versicherungsaufsicht erklärt einzelne Bedingungen für rechtlich nicht vertretbar

Welche Bedingungen dürfen geändert werden?

Die Versicherungsunternehmen können bestimmte Bereiche der Versicherungsbedingungen anpassen:

Änderbare Bereiche der Versicherungsbedingungen
Bereich Beschreibung
Versicherungsschutz Umfang der versicherten Leistungen
Deckungsausschlüsse Bereiche, die nicht versichert sind
Vertragspflichten Pflichten des Versicherungsnehmers
Beitragserhöhung Bedingungen zur Anpassung der Beiträge
Schadenfreiheitsrabatte Änderung der Rabattstaffel

Was sind Ihre Rechte?

Sofern Sie eine Mitteilung von der Versicherung erhalten haben, dass einzelne Teile der Vertragsbedingungen geändert werden, ist dies nur wirksam, wenn bestimmte Fristen eingehalten werden:

Pflichten des Versicherers

Benachrichtigung und Belehrung
  • Benachrichtigung mindestens 1 Monat vor Inkrafttreten
  • Belehrung über Sonderkündigungsrecht und Fristen

Ihre Rechte

Sonderkündigungsrecht
  • Kündigung innerhalb von 6 Wochen ab Zugang
  • Frühester Kündigungstermin: Änderungsdatum

Häufig gestellte Fragen zur Änderung der Versicherungsbedingungen

Nein, nicht einfach so. Eine Änderung ist nur zulässig, wenn ein gesetzlich anerkannter Grund vorliegt (z.B. neue Gesetze, höchstrichterliche Urteile) und der Versicherungsnehmer dadurch nicht wesentlich schlechter gestellt wird als bei Vertragsabschluss. Die Gründe müssen in den Vertragsbedingungen explizit festgelegt sein.

Sie haben ab Zugang des Änderungsschreibens sechs Wochen Zeit, um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Der früheste Kündigungstermin ist das Datum, an dem die neuen Bedingungen in Kraft treten würden.

Ja, die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet, Sie mindestens einen Monat vor dem Inkrafttreten der Änderung schriftlich zu informieren. Im Schreiben muss sie Sie zudem über Ihr Sonderkündigungsrecht und die geltenden Fristen belehren.

Wenn Sie innerhalb der sechswöchigen Frist nicht kündigen, gelten die neuen Bedingungen automatisch ab dem angekündigten Änderungsdatum. Sie stimmen den Änderungen durch Schweigen zu. Prüfen Sie daher jede Änderungsmitteilung sorgfältig.

Weitere Ratgeber-Themen