Welche Situationen erlauben eine Änderung?
Eine Veränderung der Versicherungsbedingungen ist bei Versicherungsgesellschaften in verschiedenen Situationen möglich. Dabei erlauben die folgenden Ereignisse eine Änderung der bestehenden Verträge: Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zum Brutto-Netto-Rechner, zum Versicherungsberater und zum Versicherungsmakler.
Zulässige Änderungsgründe
Welche Bedingungen dürfen geändert werden?
Die Versicherungsunternehmen können bestimmte Bereiche der Versicherungsbedingungen anpassen:
| Bereich | Beschreibung |
|---|---|
| Versicherungsschutz | Umfang der versicherten Leistungen |
| Deckungsausschlüsse | Bereiche, die nicht versichert sind |
| Vertragspflichten | Pflichten des Versicherungsnehmers |
| Beitragserhöhung | Bedingungen zur Anpassung der Beiträge |
| Schadenfreiheitsrabatte | Änderung der Rabattstaffel |
Was sind Ihre Rechte?
Sofern Sie eine Mitteilung von der Versicherung erhalten haben, dass einzelne Teile der Vertragsbedingungen geändert werden, ist dies nur wirksam, wenn bestimmte Fristen eingehalten werden:
Pflichten des Versicherers
Benachrichtigung und Belehrung- Benachrichtigung mindestens 1 Monat vor Inkrafttreten
- Belehrung über Sonderkündigungsrecht und Fristen
Ihre Rechte
Sonderkündigungsrecht- Kündigung innerhalb von 6 Wochen ab Zugang
- Frühester Kündigungstermin: Änderungsdatum
Häufig gestellte Fragen zur Änderung der Versicherungsbedingungen
Nein, nicht einfach so. Eine Änderung ist nur zulässig, wenn ein gesetzlich anerkannter Grund vorliegt (z.B. neue Gesetze, höchstrichterliche Urteile) und der Versicherungsnehmer dadurch nicht wesentlich schlechter gestellt wird als bei Vertragsabschluss. Die Gründe müssen in den Vertragsbedingungen explizit festgelegt sein.
Sie haben ab Zugang des Änderungsschreibens sechs Wochen Zeit, um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Der früheste Kündigungstermin ist das Datum, an dem die neuen Bedingungen in Kraft treten würden.
Ja, die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet, Sie mindestens einen Monat vor dem Inkrafttreten der Änderung schriftlich zu informieren. Im Schreiben muss sie Sie zudem über Ihr Sonderkündigungsrecht und die geltenden Fristen belehren.
Wenn Sie innerhalb der sechswöchigen Frist nicht kündigen, gelten die neuen Bedingungen automatisch ab dem angekündigten Änderungsdatum. Sie stimmen den Änderungen durch Schweigen zu. Prüfen Sie daher jede Änderungsmitteilung sorgfältig.