Rückkaufswert Lebensversicherung: Definition und Berechnung
Personen, die ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen, wird eine bestimmte Geldsumme ausgezahlt. Bei dieser Geldsumme handelt es sich um den sogenannten Rückkaufswert, der sich aus den eingezahlten Versicherungsbeiträgen, den Zinsen und der Überschussbeteiligung zusammensetzt. In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Versicherungen den Rückkaufswert berechnen.
Was bedeutet Rückkaufswert?
Bei Abschluss einer Lebensversicherung verpflichten Versicherte sich dazu, lange Zeit in die Versicherung einzuzahlen. Im Gegenzug erhalten sie nach Ablauf der Vertragszeit eine bestimmte Versicherungssumme, die in der Regel höher als die eingezahlten Beiträge ist. Es kann jedoch vorkommen, dass Versicherte die Lebensversicherung vorzeitig kündigen möchten bzw. müssen. In solch einem Fall erhalten sie den sogenannten Rückkaufswert.
Gut zu wissen! Die Lebensversicherung umfasst jegliche Versicherungen, die Belastungen durch Tod und Invalidität absichern. Hierzu zählen beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung und das Sterbegeld. Auch Versicherungen der Altersvorsorge gehören zur Kategorie der Lebensversicherungen.
Der Rückkaufswert enthält die bis dahin gezahlten Versicherungsbeiträge, die bis dahin angefallenen Zinsen und die Überschussbeteiligung. Allerdings fallen auf den Rückkaufswert auch bestimmte Kosten an, die die entsprechende Summe verringern. So zieht das Versicherungsunternehmen in der Regel sogenannte Stornokosten und Abschlusskosten von dem Beitrag ab.
Wie wird der Rückkaufswert berechnet?
Die Berechnung des Rückkaufswerts basiert auf den bis dato eingezahlten Beiträgen, den angefallenen Zinsen und der Überschussbeteiligung, die die Versicherung an ihre Versicherungsnehmer/in weitergeben muss.
Alle diese Faktoren sind vom jeweiligen Vertrag und dem Versicherungsunternehmen abhängig. So legt der Versicherer selbstverständlich den Versicherungsbeitrag selbst fest. Doch auch die Regelungen zur Überschussbeteiligung entscheidet er selbst. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:
- Laufenden Überschussbeteiligung: Das Unternehmen kann entscheiden, einmal jährlich den erwirtschafteten Überschuss an die Versicherten weiterzugeben.
- Schlussüberschuss: Das Unternehmen kann sich jedoch auch dazu entscheiden, den Überschuss zur Seite zu legen und den/die Versicherungsnehmer/in erst bei Ablauf des Vertrages an den Überschüssen zu beteiligen.
Kündigt ein/e Versicherungsnehmer/in die Lebensversicherung frühzeitig, so entfällt der Anspruch auf den Schlussüberschuss. So ist es jedoch der Schlussüberschuss, der die meisten Lebensversicherungen überhaupt attraktiv macht. Hinzu kommen die Abzüge für die Stornokosten. Auch diese sind von der jeweiligen Versicherung abhängig, können jedoch beträchtlich sein.
Wichtig! Versicherungsnehmer/innen, die ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen, müssen mit hohen finanziellen Einbußen rechnen. Hier gilt: Je kürzer der Zeitraum, in dem der/die Versicherte in die Versicherung eingezahlt hat, desto niedriger ist auch der Rückkaufswert.
Folgendes Beispiel zeigt grob, wie der Rückkaufswert berechnet wird. Hierbei werden folgende Elemente bei der Berechnung berücksichtigt:
- Angesparte Versicherungsbeiträge: 3.600 €
- angesammelte Überschüsse: 200 €
- Abschlusskosten (z.B. Provision): 800 €
- Stornoabzug (z.B. Verwaltungskosten): 300 €
Die Rechnung in diesem Beispiel lautet: 3.600 € + 200 € - 800 € - 300 € = 2.700 €. Dem/der Versicherungsnehmer/in steht demnach ein Rückkaufswert in Höhe von 2.700 € zu. Die Person hat demnach einen Verlust von knapp 1.000 € gemacht.
Tipp! Die Berechnung des Rückkaufswertes hängt, wie bereits erwähnt, vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ab. Wer den genauen Rückkaufswert für seine/ihre Lebensversicherung erfahren möchte, sollte sich direkt an die jeweilige Versicherung wenden. Diese berechnet auf Anfrage den Wert des Guthabens und teilt ihn der versicherten Person mit.
Wann ist die Kündigung der Lebensversicherung sinnvoll?
Das Kündigen einer Lebensversicherung bedeutet oftmals Verluste, da der Rückkaufswert geringer ist als die eingezahlten Beiträge. Dennoch gibt es Situationen, in denen sich die Kündigung des Vertrages lohnen kann. Denn die Versicherungsbeiträge bleiben die gleichen, auch wenn die Einkommensverhältnisse sich ändern. So kann in folgenden Situation eine Kündigung sinnvoll sein:
- Bei langanhaltender Arbeitslosigkeit oder gar bei Berufsunfähigkeit, die ein deutlich geringeres Einkommen zur Folge haben.
- Bei einer schwerwiegenden Krankheit, die zur Folge hat, dass der/die Versicherte den Auszahlungstermin nicht mehr erleben wird.
- Bei Aussicht auf Anlagen mit höheren Renditen, die die Lebensversicherung obsolet machen.
Kann man eine Lebensversicherung kündigen? Die meisten Versicherungen können ein Jahr nach Vertragsschluss jährlich oder monatlich unter Berücksichtigung einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Die genauen Voraussetzungen und Fristen zur Kündigung sollten Sie jedoch in Ihrem Vertrag nach lesen bzw. bei Ihrer Versicherung erfragen.
Die Versicherung sollte stets zum richtigen Zeitpunkt gekündigt werden. So lohnt sich die Kündigung nicht, wenn der Vertrag erst vor kurzer Zeit abgeschlossen wurde. Grund dafür ist, dass der Rückkaufswert noch sehr niedrig ist. Denn die ersten Vertragsjahre sind in der Regel dafür da, die Kosten des Versicherungsträgers zu decken. Der/die Versicherte würde bei einer zu frühen Kündigung also nicht nur Geld einbüßen, sondern gar Verluste machen.
Erst nach Ablauf mehrerer Jahre kann es sinnvoll sein, die Lebensversicherung zu kündigen. Einige Versicherungsunternehmen legen sogar bereits im Vertrag fest, wie hoch der Rückkaufswert nach 5, 10 oder gar 20 Jahren sein wird. Es sollte stets bedacht werden: Je länger eine Person in die Versicherung eingezahlt hat, desto höher ist auch der Rückkaufswert der Lebensversicherung.
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Gibt es Alternativen zur Kündigung der Lebensversicherung?
Die Lebensversicherung sollte ausschließlich in Ausnahmefällen gekündigt werden, da der Rückkaufswert oftmals Verluste bedeutet. Hat eine versicherte Person jedoch keine andere Wahl als den Vertrag zu unterbrechen, kann die Person sich jedoch auch für andere Maßnahmen entscheiden. Beispielsweise kann die Person die Lebensversicherung beleihen, verkaufen, beitragsfrei stellen oder gar die Laufzeit verkürzen.
Lebensversicherung verkaufen
Versicherungsnehmer/innen haben oftmals die Möglichkeit, ihre Lebensversicherung an eine Firma zu verkaufen. Diese zahlt dem/der Verkäufer/in einen Preis, der 2 bis 4 % über dem Rückkaufswert liegt und behält die Versicherung anschließend bis zum Ablauf des Vertrages. Firmen kaufen Verträge jedoch in der Regel nur, wenn die Verträge bereits seit einigen Jahren bestehen. Andernfalls lohnt es sich nicht für sie.
Wichtig! Ob eine Lebensversicherung verkauft werden kann, hängt vom Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsvertrag ab. Einige Unternehmen lassen solche Verkäufe nämlich nicht zu. Am besten ist es, diese Möglichkeit bereits vorab im Versicherungsvertrag einzubinden.
Lebensversicherung beitragsfrei stellen
Personen, die sich ihre Lebensversicherung aktuell nicht leisten können, diese aber auch nicht loswerden möchten, können sie beitragsfrei stellen. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Stundung: Hier werden die Beiträge für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt, sodass die versicherte Person nicht in die Versicherung einzahlen muss. Nach Ablauf der Frist muss der/die Versicherte allerdings alle verpassten Beiträge nachzahlen. Dies geschieht in der Regel in Raten.
- Beiträge aussetzen: Hier muss die versicherte Person über einen längeren Zeitraum keine Beiträge zahlen und muss sie im Gegensatz zu der Stundung auch nicht nachzahlen. Allerdings ist dies nur bei bestimmten Verträgen möglich und da die Verwaltungskosten weiterlaufen, verringert sich über diesen Zeitraum der Wert der Lebensversicherung.
- Beiträge aus Überschüssen: Versicherte, die ihren Vertrag bereits seit mehreren Jahren haben und deshalb ausreichend Überschüsse angesammelt haben, können diese nutzen, um die Beitragszahlungen zu begleichen und monatliche Überweisungen vorerst einzustellen.
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