Gut zu wissen
Die Forderungsausfalldeckung schützt Sie, wenn der Verursacher eines Schadens zahlungsunfähig ist. Ihre eigene Haftpflichtversicherung springt dann als Ersatz ein.
Was ist versichert?
Versicherte Leistungen
- Schadensersatzansprüche im Rahmen des Versicherungsschutzes
- Verursachte Schäden durch dritte Personen, wenn diese keine eigene private Risikoversicherung haben
Beispiel zur Forderungsausfalldeckung
Fügt beispielsweise Person A einen Schaden der Person B zu, muss Person A dafür eine Entschädigung erbringen. In vielen Fällen kann es sein, dass der Schadenverursacher (Person A) aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten oder schlechten finanziellen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die entsprechende Geldleistung aufzubringen. Demnach müsste Person B, dem der Schaden zugefügt wurde, alleine für den entstandenen Verlust aufkommen.
Wenn Sie bei der privaten Haftpflichtversicherung eine Forderungsausfalldeckung mit eingeschlossen haben, wird die Versicherung für den entstandenen Schaden bis zu einer tariflich festgelegten Summe bezahlen. Vorher muss allerdings eine gerichtlich angeordnete Zwangsvollstreckung erfolglos geblieben sein.
Bevor die Forderungsausfalldeckung überhaupt in Anspruch genommen werden kann, muss geprüft werden, ob nicht noch eine andere Versicherung existiert, die für den Schaden aufkommt. Eine andere Versicherung könnte beispielsweise die Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung sein, wenn der Schaden über die Versicherungsbedingungen abgedeckt ist.
Mindesthöhe und Selbstbeteiligung bei Schäden
Manche Versicherungen, die eine Forderungsausfalldeckung anbieten, leisten allerdings erst, wenn die Schadenssumme einen Betrag von 2.500,- Euro übersteigt. Dies liegt daran, dass Schäden bis zu diesem Betrag für den Versicherungsnehmer in der Regel keinen finanziellen Ruin bedeuten. Das Vorliegen einer Mindestschadenssumme ist bei anderen Privathaftpflichtversicherungen wiederum nicht nötig.
| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| Mindestschadenssumme | Oft ab 2.500,- Euro (tarifabhängig) |
| Zwangsvollstreckung | Muss erfolglos geblieben sein |
| Andere Versicherungen | Dürfen nicht für den Schaden aufkommen |
| Selbstbeteiligung | Geringe Eigenanteile möglich (tarifabhängig) |
Mit einem Versicherungsvergleich können Sie die genauen Leistungen und Voraussetzungen der Forderungsausfalldeckung vergleichen. Manche Tarife fordern außerdem eine geringe Selbstbeteiligung, so dass Sie Schäden unter der Selbstbeteiligung selber bezahlen müssen. Schäden, die höher sind als die Selbstbeteiligung, werden jedoch komplett von der Haftpflichtversicherung erstattet.
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Haftpflichtversicherung vergleichenHäufig gestellte Fragen zur Forderungsausfalldeckung
Die normale Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Sie selbst einen Schaden verursachen. Die Forderungsausfalldeckung hingegen schützt Sie, wenn Ihnen ein Schaden zugefügt wird und der Verursacher nicht zahlen kann. Es handelt sich also um einen umgekehrten Schutz.
Ja, in der Regel muss zunächst eine gerichtlich angeordnete Zwangsvollstreckung gegen den Schadensverursacher erfolglos geblieben sein. Erst dann springt Ihre eigene Haftpflichtversicherung über die Forderungsausfalldeckung ein.
Nein, nicht jede private Haftpflichtversicherung enthält automatisch eine Forderungsausfalldeckung. Sie wird meist als zusätzlicher Baustein angeboten. Bei einem Tarifvergleich sollten Sie gezielt auf diesen Einschluss achten.
Ja, die Forderungsausfalldeckung ist auf eine tariflich festgelegte Summe begrenzt. Diese orientiert sich häufig an der allgemeinen Versicherungssumme Ihres Haftpflichttarifs.