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Zahlt die Haftpflichtversicherung bei Schlüsselverlust?

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Ein Verlust von fremden Schlüsseln ist bei vielen Tarifen in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Ob der Schlüsselverlust tatsächlich eingeschlossen ist, hängt immer von dem Umfang der Leistungen ab. Die Höhe der Versicherungssumme kann bis zu 500.000,- Euro gehen. Bei manchen Risikoversicherung gibt es eine jährliche Begrenzung für die Erstattungssätze oder eine geringe Selbstbeteiligung bei einem Schlüsselverlust. Mit einem Versicherungsrechner vergleichen Sie einfach online die Deckungssumme und suchen sich so den optimalen Anbieter raus.

Was ist bei der Schlüsselversicherung versichert?

Damit der Schlüsselverlust in der Haftpflichtversicherung gedeckt ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Damit der Schaden grundsätzlich erstattet werden kann, muss es sich dabei um den Verlust von Schlüsseln handeln, die einer dritten, fremden Person gehören. Die Schlüssel müssen zusätzlich im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder als Privatperson überlassen worden sein. Bei einem Schlüsselverlust im Rahmen eines Gemeinschaftseigentums erfolgt hier auch eine Erstattung über die Haftpflichtversicherung für die Mitinhaber. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn mehrere Wohnungseigentümer eines Mehrfamilienhauses ihre Schlüssel aufgrund des Verlustes austauschen müssen. Kommt es zu einem Schlüsselverlust, werden die Kosten von der Versicherung erstattet, die für die Auswechslung der Schlösser und Herstellung der neuen Schlüssel notwendig sind. Bei der Einrichtung eines Notschlosses ist die Vorrichtung auch über den Versicherungsschutz gedeckt.

Ausgeschlossene Leistungen

Von dem Versicherungsschutz sind folgende Schlüssel und Leistungen ausgeschlossen:

  • Tresorschlüssel
  • Schließfachschlüssel
  • Autoschlüssel und sonstige Schlüssel für Kraftfahrzeuge
  • Folgeschäden wegen dem Schlüsselverlust

Einschluss von beruflichen Schlüsseln

Im Normalfall sind sämtliche Schäden, die durch einen Schlüsselverlust entstehen, nicht versichert, wenn es sich um Schlüssel aus einer selbstständigen Tätigkeit handelt. Diese Gefahr kann allerdings über eine Sondervereinbarung in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen werden.

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