Privat- oder Firmenrechtsschutz?

Eine selbstständige Tätigkeit ist normalerweise in der Privatrechtsschutzversicherung nicht mitversichert. Dennoch ist es Selbstständigen natürlich möglich, einen privaten Rechtsschutz abzuschließen. Es besteht allerdings die Möglichkeit eine Selbstständigkeit über eine Firmenrechtsschutzversicherung zu versichern. Hierbei sind dann auch die rechtlichen Gefahren abgesichert, die durch den selbstständigen Beruf entstehen können. Die Versicherungsbeiträge der Rechtsschutzversicherung sind für Selbstständige in der Regel teurer als für Privatpersonen, da es im Geschäftsleben häufiger zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen kann. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zum Erbrechtsschutz, zum Familienrechtsschutz und zum Scheidungsrechtsschutz.

Privatrechtsschutz

Deckt private Rechtsangelegenheiten ab. Selbstständige Tätigkeit ist nicht mitversichert. Günstiger im Beitrag.

Firmenrechtsschutz

Versichert auch gewerbliche Risiken der Selbstständigkeit. In der Regel teurer, aber umfassender Schutz.

Tipp

Selbstständige sollten neben der privaten Rechtsschutzversicherung auch eine Firmenrechtsschutzversicherung in Betracht ziehen, da gewerbliche Tätigkeiten im Privatrechtsschutz nicht mitversichert sind.

Umfang der Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung für Selbstständige umfasst einen ähnlichen Versicherungsschutz wie der Privatrechtsschutz. Dabei werden dieselben Leistungsbereiche abgedeckt. Es bestehen allerdings kleine Unterschiede, die in den Versicherungsbedingungen geregelt werden. In den Versicherungsschutz fallen automatisch der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner und die eigenen Kinder. Für die Kinder gilt nur dann eine Absicherung über die Rechtsschutzversicherung, wenn sie noch ledig sind und noch keine eigene berufliche Tätigkeit ausüben. Zu den Leistungsbereichen gehören die folgenden Rechtsschutzarten:

Versicherte Rechtsschutzarten

  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Arbeitsrechtsschutz
  • Verwaltungsrechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Rechtsschutzversicherung in Ehesachen
  • Rechtsschutzversicherung in Unterhaltssachen

Häufig gestellte Fragen zur Rechtsschutzversicherung für Selbstständige

Ja, Selbstständige können eine private Rechtsschutzversicherung abschließen. Allerdings ist die selbstständige Tätigkeit darin normalerweise nicht mitversichert. Für den gewerblichen Bereich benötigen Sie zusätzlich eine Firmenrechtsschutzversicherung.

Im Geschäftsleben kommt es häufiger zu rechtlichen Auseinandersetzungen als im Privatbereich. Die höheren Risiken schlagen sich in höheren Versicherungsbeiträgen nieder.

Ja, der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie ledige Kinder ohne eigene berufliche Tätigkeit sind automatisch im Versicherungsschutz eingeschlossen.