Privat- oder Firmenrechtsschutz?
Eine selbstständige Tätigkeit ist normalerweise in der Privatrechtsschutzversicherung nicht mitversichert. Dennoch ist es Selbstständigen natürlich möglich, einen privaten Rechtsschutz abzuschließen. Es besteht allerdings die Möglichkeit eine Selbstständigkeit über eine Firmenrechtsschutzversicherung zu versichern. Hierbei sind dann auch die rechtlichen Gefahren abgesichert, die durch den selbstständigen Beruf entstehen können. Die Versicherungsbeiträge der Rechtsschutzversicherung sind für Selbstständige in der Regel teurer als für Privatpersonen, da es im Geschäftsleben häufiger zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen kann. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zum Erbrechtsschutz, zum Familienrechtsschutz und zum Scheidungsrechtsschutz.
Privatrechtsschutz
Deckt private Rechtsangelegenheiten ab. Selbstständige Tätigkeit ist nicht mitversichert. Günstiger im Beitrag.
Firmenrechtsschutz
Versichert auch gewerbliche Risiken der Selbstständigkeit. In der Regel teurer, aber umfassender Schutz.
Tipp
Selbstständige sollten neben der privaten Rechtsschutzversicherung auch eine Firmenrechtsschutzversicherung in Betracht ziehen, da gewerbliche Tätigkeiten im Privatrechtsschutz nicht mitversichert sind.
Wartezeit und Beitrag für Selbstständige
Gerade für Selbstständige spielt die Wartezeit eine wichtige Rolle: In vielen Leistungsbereichen, die im Geschäftsalltag besonders relevant sind – etwa im Arbeits-, Vertrags- oder Mietrecht – gilt häufig eine Wartezeit von rund 3 Monaten, bevor der Schutz greift. Wer also einen konkreten Konflikt bereits absehen kann, sollte den Abschluss nicht aufschieben, da bereits eingetretene Rechtsfälle in aller Regel nicht mehr versichert sind. Im Verkehrsrechtsschutz entfällt die Wartezeit dagegen oft. Details zu den einzelnen Bausteinen finden Sie in unserem Ratgeber zum Rechtsschutz-Vergleich.
Beim Beitrag lässt sich auch für Selbstständige sparen: Eine vereinbarte Selbstbeteiligung – üblich sind rund 150 bis 300 Euro je Rechtsfall – senkt die laufenden Kosten spürbar. Achten Sie zugleich auf eine ausreichend hohe Deckungssumme; viele leistungsstarke Tarife bieten hier mindestens 300.000 Euro, häufig sogar eine unbegrenzte Deckung, was bei langwierigen geschäftlichen Auseinandersetzungen ein wichtiger Sicherheitsfaktor ist. Die konkrete Höhe von Beitrag und Selbstbeteiligung hängt vom Beruf, vom Tarif und vom gewünschten Leistungsumfang ab und sollte vor Abschluss verglichen werden.
Umfang der Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung für Selbstständige umfasst einen ähnlichen Versicherungsschutz wie der Privatrechtsschutz. Dabei werden dieselben Leistungsbereiche abgedeckt. Es bestehen allerdings kleine Unterschiede, die in den Versicherungsbedingungen geregelt werden. In den Versicherungsschutz fallen automatisch der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner und die eigenen Kinder. Für die Kinder gilt nur dann eine Absicherung über die Rechtsschutzversicherung, wenn sie noch ledig sind und noch keine eigene berufliche Tätigkeit ausüben. Zu den Leistungsbereichen gehören die folgenden Rechtsschutzarten:
Versicherte Rechtsschutzarten
- Schadensersatz-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz
- Verwaltungsrechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz
- Rechtsschutzversicherung in Ehesachen
- Rechtsschutzversicherung in Unterhaltssachen
Häufig gestellte Fragen zur Rechtsschutzversicherung für Selbstständige
Ja, Selbstständige können eine private Rechtsschutzversicherung abschließen. Allerdings ist die selbstständige Tätigkeit darin normalerweise nicht mitversichert. Für den gewerblichen Bereich benötigen Sie zusätzlich eine Firmenrechtsschutzversicherung.
Im Geschäftsleben kommt es häufiger zu rechtlichen Auseinandersetzungen als im Privatbereich. Die höheren Risiken schlagen sich in höheren Versicherungsbeiträgen nieder.
Ja, der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie ledige Kinder ohne eigene berufliche Tätigkeit sind automatisch im Versicherungsschutz eingeschlossen.
In vielen geschäftsrelevanten Bereichen wie Arbeits-, Vertrags- oder Mietrecht gilt häufig eine Wartezeit von rund 3 Monaten, bevor der Schutz greift. Im Verkehrsrechtsschutz entfällt sie oft. Bereits eingetretene oder absehbare Rechtsfälle sind in der Regel nicht versichert, daher lohnt sich ein rechtzeitiger Abschluss.