Kinder von alleinerziehenden Singles
Generell können Sie Kinder immer mit in den Versicherungsschutz einschließen. Als alleinerziehendes Elternteil können Sie von der Rechtsschutzversicherung die Vergünstigungen für Einzelpersonen jedoch nicht mehr in Anspruch nehmen. Bei mehr als einer familiären Person im Haushalt müssen Sie eine Familienrechtsschutzversicherung beantragen, damit Ihre Kinder mitversichert sind. Sofern bereits ein Single-Tarif bei einer Rechtsschutzversicherung besteht und erst während der Vertragslaufzeit das elterliche Sorgerecht eines Kindes übernommen wird, passt Ihr Anbieter den Versicherungsschutz entsprechend an, sobald Sie ihn darüber informiert haben. Für den Erziehungsberechtigten erfolgt mit einer solchen formlosen Mitteilung eine bequeme Tarifumstellung. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zum Berufsrechtsschutz, zum Erbrechtsschutz und zum Scheidungsrechtsschutz.
Tipp
Wenn Sie alleinerziehend sind, benötigen Sie eine Familienrechtsschutzversicherung statt eines Single-Tarifs. Informieren Sie Ihren Versicherer rechtzeitig über Änderungen in Ihrer familiären Situation.
Wie können Singles ihre Beiträge verringern?
Um eine günstige Rechtsschutzversicherung zu finden, können Alleinstehende die Eigenschaften eines Tarifs so anpassen, dass die Preise geringer werden. Dabei handelt es sich um gewöhnliche Änderungen, die jeder auch bei seinem bestehenden Tarif vornehmen kann. Möglich sind dabei die folgenden Änderungen am Vertrag:
Spartipps für Singles
- Einschluss einer Selbstbeteiligung
- Abschluss von Dreijahresverträgen
- Änderung auf jährliche Zahlweise
- Wechsel in einen anderen Tarif
Vor einem Versicherungswechsel sollten Sie die Leistungen und Beiträge der Rechtsschutzversicherungen mit einem Versicherungsvergleich gegenüberstellen. So überprüfen Sie transparent und übersichtlich mehrere Versicherungsanbieter und können sich so ein optimales Angebot für sich selber auswählen.
Häufig gestellte Fragen zur Rechtsschutzversicherung für Singles
Ja, Single-Tarife sind in der Regel deutlich günstiger als Familien- oder Partnertarife, da nur eine Person versichert ist und das Risiko für die Versicherung geringer ausfällt.
Nein, wenn Kinder im Haushalt leben, benötigen Sie eine Familienrechtsschutzversicherung. Der Single-Tarif gilt nur für Einzelpersonen ohne mitversicherte Familienmitglieder.
Informieren Sie Ihren Versicherer zeitnah über Änderungen. Bei einer Heirat oder der Übernahme des Sorgerechts wird der Tarif entsprechend angepasst - in der Regel durch eine formlose Mitteilung.