Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Eine genaue Gegenüberstellung der Deckungssummen bekommen Sie anhand eines Versicherungsvergleichs. Die Kosten für ein Rechtsverfahren werden bei einem Streitfall maximal bis zu der vereinbarten Deckungshöhe erstattet. Die Höhe der Versicherungssumme liegt in Deutschland meist zwischen 300.000,- Euro und 2 Millionen Euro. In jedem Versicherungsfall wird maximal bis zu der im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme gezahlt. Viele Tarife bieten außerdem eine unbegrenzte Deckung an. Dadurch gibt es keine Beschränkung bei der Versicherungsleistung. Sofern der zu zahlende Beitrag nicht sehr viel höher ist, können Sie auf einen solchen Tarif zurückgreifen, um selbst für besonders schlimme Situationen abgesichert zu sein. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zum Berufsrechtsschutz, zum Erbrechtsschutz und zum Familienrechtsschutz.
Tipp
Wenn der Beitragsunterschied gering ist, wählen Sie einen Tarif mit unbegrenzter Deckungssumme. So sind Sie auch bei besonders kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten umfassend abgesichert.
Deckung im Ausland
Eine Rechtsschutzversicherung aus dem Inland kommt auch dann für rechtliche Streitigkeiten auf, wenn Sie sich im Ausland befinden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Auslandsaufenthalt vorübergehend ist und einen gewissen Zeitraum nicht überschreitet. Häufig gilt hier eine Aufenthaltsdauer von maximal 6 Monaten.
| Geltungsbereich | Versicherungssumme |
|---|---|
| Deutschland (Inland) | 300.000 - 2 Mio. € oder unbegrenzt |
| Europäisches Ausland | Oft gleich wie Inlandssumme |
| Weltweit | 100.000 - 350.000 € |
| Strafkautionsdarlehen | 100.000 - 500.000 € oder unbegrenzt |
Die Versicherungssumme für Versicherungsfälle im europäischen Ausland ist oft genauso hoch wie die Höchstsumme in Deutschland. Der weltweite Schutz liegt meist bei einer Höchstgrenze zwischen 100.000,- Euro und 350.000,- Euro.
Deckungssumme für Kautionen
Der Einschluss zur Erbringung eines Strafkautionsdarlehens sollte in der Rechtsschutzversicherung unbedingt berücksichtigt werden. In besonders ernsten Fällen kann es passieren, dass Sie aufgrund rechtlicher Bestimmungen in die Untersuchungshaft gehen müssen. Sofern Sie durch die Zahlung einer Kaution entlassen werden können, stellt die Versicherungsgesellschaft unter bestimmten Umständen das geforderte Darlehen zur Verfügung. Erfahrungsgemäß liegt die Deckungssumme für ein Strafkautionsdarlehen zwischen 100.000,- und 500.000,- Euro. Der Betrag kann aber bei manchen Anbietern auch ohne Beschränkung sein, so dass das Kautionsdarlehen auch über diesen Betrag von der Rechtsschutzversicherung erbracht wird.
Häufig gestellte Fragen zur Versicherungssumme
Für die meisten Rechtsstreitigkeiten in Deutschland reicht eine Summe von 300.000 Euro aus. Bei komplexen Fällen oder wenn Sie häufig im Ausland unterwegs sind, kann eine höhere oder unbegrenzte Deckung sinnvoll sein.
Ein Strafkautionsdarlehen wird von der Versicherung bereitgestellt, wenn Sie aufgrund rechtlicher Bestimmungen in Untersuchungshaft geraten und durch Zahlung einer Kaution entlassen werden können. Die Deckungssumme liegt zwischen 100.000 und 500.000 Euro.
Die Versicherungssumme gilt in der Regel pro Versicherungsfall. In jedem einzelnen Rechtsschutzfall wird maximal bis zur vereinbarten Summe geleistet.