Höhe der Versicherungssummen in Rechtsschutzversicherung
Wenn Probleme oder Streitigkeiten vor einem Gericht ausgetragen werden, müssen Sie für die Rechtsanwaltskosten normalerweise selber aufkommen. Möchten Sie sich vor der finanziellen Belastung absichern, können Sie eine private Rechtsschutzversicherung beantragen. Im Rechtsschutzfall zahlt dann die Risikoversicherung die anfallenden Kosten maximal bis zu der Versicherungssumme. Häufige Versicherungsfälle treten zum Beispiel im Beruf oder im Straßenverkehr auf. Damit im Ernstfall anfallende Kosten möglichst umfangreich abgesichert sind, sollten Sie die Versicherungssumme möglichst hoch ansetzen, sofern es noch mit dem zu zahlenden Versicherungsbeitrag vereinbar ist.
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Rechtschutzversicherung vergleichenWie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Eine genaue Gegenüberstellung der Deckungssummen bekommen Sie anhand eines Versicherungsvergleichs. Die Kosten für ein Rechtsverfahren werden bei einem Streitfall maximal bis zu der vereinbarten Deckungshöhe erstattet. Die Höhe der Versicherungssumme liegt in Deutschland meist zwischen 300.000,- Euro und 2 Millionen Euro. In jedem Versicherungsfall wird maximal bis zu der im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme gezahlt. Viele Tarife bieten außerdem eine unbegrenzte Deckung an. Dadurch gibt es keine Beschränkung bei der Versicherungsleistung. Sofern der zu zahlende Beitrag nicht sehr viel höher ist, können Sie auf einen solchen Tarif zurückgreifen, um selbst für besonders schlimme Situationen abgesichert zu sein.
Deckung im Ausland
Eine Rechtsschutzversicherung aus dem Inland kommt auch dann für rechtliche Streitigkeiten auf, wenn Sie sich im Ausland befinden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Auslandsaufenthalt vorübergehend ist und einen gewissen Zeitraum nicht überschreitet. Häufig gilt hier eine Aufenthaltsdauer von maximal 6 Monaten. Die Versicherungssumme für Versicherungsfälle im europäischen Ausland ist oft genauso hoch wie die Höchstsumme in Deutschland. Der weltweite Schutz liegt meist bei einer Höchstgrenze zwischen 100.000,- Euro und 350.000,- Euro.
Deckungssumme für Kautionen
Der Einschluss zur Erbringung eines Strafkautionsdarlehens sollte in der Rechtsschutzversicherung unbedingt berücksichtigt werden. In besonders ernsten Fällen kann es passieren, dass Sie aufgrund rechtlicher Bestimmungen in die Untersuchungshaft gehen müssen. Sofern Sie durch die Zahlung einer Kaution entlassen werden können, stellt die Versicherungsgesellschaft unter bestimmten Umständen das geforderte Darlehen zur Verfügung. Erfahrungsgemäß liegt die Deckungssumme für ein Strafkautionsdarlehen zwischen 100.000,- und 500.000,- Euro. Der Betrag kann aber bei manchen Anbietern auch ohne Beschränkung sein, so dass das Kautionsdarlehen auch über diesen Betrag von der Rechtsschutzversicherung erbracht wird.