Krankenversicherung kündigen - So sind die Kündigungsfristen
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist, muss sich an die festgeschriebenen Kündigungstermine halten. Die Kündigungsfristen sind für jedes Mitglied gleich, es sei denn, es treten besondere Ereignisse im Leben des Versicherten. In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, die Gesundheitsversicherung früher zu kündigen.
Kündigungsfrist für die Krankenversicherung
Die Kündigungsfristen sind davon abhängig, ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind. Es gibt nämlich wesentliche Unterschiede bei den beiden Systemen.
Kündigungsfrist in der GKV
Die Kündigungsfrist für Ihre gesetzliche Krankenkasse beträgt zwei Monate zum Ende eines jeden Monats. Sie können die GKV jederzeit kündigen und wechseln, sofern Sie eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten erfüllt haben. Die Mindestvertragslaufzeit müssen Sie jedoch nicht erfüllen, wenn Ihr Zusatzbeitrag erhöht wird, Sie in die private Krankenversicherung oder beitragsfreie Familienversicherung wechseln.
Genauer hinschauen müssen Sie allerdings bei sogenannten Wahltarifen. Viele gesetzliche Krankenversicherung locken mit Zusatzleistungen, um die Mitglieder an die Krankenkasse zu binden. Mit einem Wahltarif haben Sie eine längere Vertragslaufzeit von bis zu drei Jahren. Die Kündigung eines Wahltarifs ist mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres möglich. Schicken Sie die Kündigung nicht pünktlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist ab, verlängert sich der Wahltarif wieder um ein weiteres Jahr. Oft dürfen Sie den Wahltarif auch vorher kündigen, wenn eine chronische Krankheit oder Pflegebedürftigkeit vorliegt oder Ihr Beitrag erhöht wurde.
Kündigungsfrist in der PKV
Die Kündigungsfrist in der privaten Krankenversicherung beträgt 3 Monate. Ob Sie unterjährig zum Ende des Versicherungsjahres oder zum Ende des Kalenderjahres kündigen dürfen, hängt von Ihrer Versicherungsgesellschaft ab. Um sicher zu gehen, können Sie die Regelungen in Ihren Versicherungsbedingungen nachlesen oder bei Ihrem PKV-Anbieter nachfragen. Die meisten privaten Krankenversicherung ermöglichen jedoch die Kündigung zum Ende des Kalenderjahres. In solchen Fällen müssen Sie das Kündigungsschreiben spätestens bis zum 30. September an die Versicherung schicken, um die Krankenversicherung wechseln zu können.
So ist der optimale Ablauf der Kündigung
Möchten Sie Ihre Krankenversicherung kündigen, dann halten Sie sich am besten an die folgenden Schritte:
- Beantragung Ihrer neuen Krankenversicherung
- Bei Antragsannahme die Kündigung mit der neuen Versicherungsbestätigung an die alte Versicherung schicken
- Kündigungsbestätigung mit Nachweis der Vorversicherungszeit an die neue Krankenversicherung schicken
Die Kündigung, ohne dass Sie bereits bei einer neuen Krankenversicherung versichert sind, ist in Deutschland nicht mehr möglich. Daher müssen Sie immer eine Versicherungsbestätigung der neuen Krankenversicherung vorlegen, damit die alte Versicherung Sie aus dem Vertrag gehen lassen kann. Zeitgleich müssen Sie einen Nachweis über die Vorversicherungszeit bei der neuen Krankenversicherung vorlegen, damit hier der Versicherungsschutz in Kraft treten kann. Daher sollten Sie unbedingt darauf bestehen, dass die Kündigungsbestätigung möglichst vor dem Wechseltermin bei Ihnen ankommt. Die Nachweise müssen Sie allerdings nicht erbringen, wenn Sie von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen Krankenkasse wechseln. In einem solchen Fall tauschen sich die gesetzlichen Krankenkassen untereinander aus und schicken sich die Nachweise gegenseitig zu. Ansonsten sollten Sie vor allem in der privaten Krankenversicherung darauf achten, dass Sie erst bei der neuen PKV sicher angenommen wurden. Erst dann sollten Sie die alte PKV kündigen. Private Krankenversicherungen haben nämlich das Recht, den Versicherungsschutz abzulehnen. Bekommen Sie eine Ablehnung, dann haben Sie möglicherweise keinen Schutz mehr, wenn Sie die Kündigung der alten Krankenversicherung nicht mehr zurücknehmen können. Bei einem Wechsel von GKV zu GKV ist das weniger problematisch, da die gesetzliche Krankenversicherung immer einem Annahmezwang unterliegt.
Kündigung bei Beitragserhöhungen
Unter bestimmten Umständen ist es möglich, dass Sie die Mindestvertragslaufzeit und die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht einhalten müssen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihre Beiträge erhöht werden.
Erhebung eines Zusatzbeitrags
Gesetzlichen Krankenkassen ist es möglich einen Zusatzbeitrag von den Versicherten zu verlangen. Manche Krankenkassen machen bereits von diesem Recht Gebrauch. Sobald eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhebt, hat jeder die Möglichkeit die Versicherung sofort zu kündigen. Bei normalen Tarifen muss dann die Mindestvertragslaufzeit nicht mehr eingehalten werden. Die Kündigung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, wenn die Erhebung des Zusatzbeitrages stattfinden soll. Nachdem die Mitteilung über den zu erhebenden Zusatzbeitrag bei dem versicherten Mitglied eingegangen ist, haben Sie 4 Wochen Zeit die Krankenversicherung zu kündigen. Dabei erfolgt in den meisten Fällen ein Wechsel zu einer Krankenkasse, die keinen zusätzlichen Beitrag von den Mitgliedern verlangt.
Beitragserhöhung in der PKV
Haben Sie in der privaten Krankenversicherung die Mitteilung erhalten, dass Ihre Beiträge erhöht werden? Dann steht Ihnen natürlich auch das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Sobald Sie die Mitteilung bekommen, haben Sie innerhalb von 8 Wochen Zeit, die Krankenversicherung aufzuheben. Bevor Sie den Versicherungsvertrag allerdings voreilig kündigen, sollten Sie sich über die Folgen informiert haben und bereits bei einer anderen Krankenversicherung angenommen worden sein.
Gründe für eine vorzeitige Kündigung
Eine Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse ist immer möglich, wenn sich der Berufsstatus des Mitglieds ändert. Dies ist sehr häufig der Fall, wenn sich jemand selbstständig macht. Jeder der in die Selbstständigkeit geht, kann innerhalb von 14 Tagen rückwirkend aus der GKV austreten und in die private Krankenversicherung wechseln. Ähnlich ist es bei einem Übertritt in eine Beamtentätigkeit. Beamten, Beamtenanwärter und Beamte auf Probe haben genauso ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Beginn der Tätigkeit, wie Personen, die ihren Berufsstatus ändern. Kinder und Studenten, die nicht mehr länger in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert werden können, haben auch die Gelegenheit die Krankenversicherung zu wechseln. Dabei muss nur eine Abmeldung von der alten Krankenversicherung erfolgen. Dafür gibt es ein extra Formular, das bei der Krankenkasse eingereicht werden muss.
Feedback? Anregungen? Schreiben Sie uns! Wir sind nicht perfekt, geben aber unser Bestes, um qualitativ hochwertige Inhalte für Sie zu verfassen! Sie haben konstruktives Feedback und Anregungen? Dann schreiben Sie uns, denn so können wir uns stetig verbessern: [email protected]