Wann können sich Angestellte privat krankenversichern?
Grundsätzlich besteht für Angestellte eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Als Angestellter haben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung die freie Wahl, bei welcher Krankenkasse Sie sich versichern möchten. Ihre gewählte Krankenkasse müssen Sie dann bei Ihrem Arbeitgeber anzeigen. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur PKV-Abrechnung, zu den Beihilfesätzen und zur Beitragsentlastung PKV.
Für gut verdienende Angestellte besteht ab einem bestimmten jährlichen Einkommen die Möglichkeit, sich in der privaten Krankenversicherung zu versichern. Damit der Versicherungsschutz über die PKV möglich ist, müssen Sie mindestens ein Jahr über der jährlich festgelegten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) brutto verdient haben. Die Einkommensgrenze wird in der Regel jedes Jahr von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales angepasst.
Der angestellte Arbeitnehmer kann dann die gesetzliche Krankenversicherung mit einer Frist von zwei Monaten kündigen und in die private Krankenversicherung wechseln. Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist aber nur erlaubt, wenn das Bruttoeinkommen auch im folgenden Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze voraussichtlich wieder überschreiten wird. Ein kurzfristiges Überschreiten der JAEG aufgrund von Sonderzahlungen ermöglicht also noch nicht den Wechsel in die PKV.
Voraussetzungen für den PKV-Wechsel
Ihr Bruttoeinkommen muss mindestens ein Jahr lang über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.
Das Einkommen muss voraussichtlich auch im folgenden Jahr die JAEG überschreiten.
Die GKV kann mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden.
Wer zahlt die private Krankenversicherung bei Angestellten?
Die PKV-Beiträge zahlt immer der Angestellte direkt an die Versicherung. Sie können also Ihren Monatsbeitrag überweisen oder per Lastschriftverfahren einziehen lassen. Da Ihr Arbeitgeber einen Teil der Krankenversicherungskosten übernehmen muss, zahlt er Ihnen den entsprechenden Zuschuss jeden Monat mit dem Gehalt aus.
Gut zu wissen: Wie in der GKV trägt Ihr Arbeitgeber auch in der PKV etwa die Hälfte der monatlichen Versicherungskosten. Der Arbeitgeberzuschuss ist auf den maximalen GKV-Beitrag gedeckelt.
Was kostet die private Krankenversicherung für Angestellte?
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird Ihr Versicherungsbeitrag prozentual vom Bruttoeinkommen berechnet. Je höher das Einkommen eines Angestellten ist, desto größer sind auch die monatlichen Versicherungskosten. Arbeitnehmer mit hohem Einkommen zahlen also für die GKV ohne Berücksichtigung des Arbeitgeberzuschusses mehr als 700,- Euro pro Monat.
Der Versicherungsbeitrag für die private Krankenversicherung lässt sich hingegen individuell anhand des Eintrittsalters, der Leistungen und des Gesundheitszustands der versicherten Person berechnen. Im Vergleich zu der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Versicherungsbeiträge für Angestellte mit einem hohen Einkommen in der privaten Krankenversicherung oft günstiger.
| Eintrittsalter | Monatliche PKV-Kosten abzgl. Arbeitgeberzuschuss |
|---|---|
| 20 Jahre | 85 - 137 Euro |
| 24 Jahre | 145 - 245 Euro |
| 30 Jahre | 170 - 271 Euro |
| 34 Jahre | 187 - 288 Euro |
| 40 Jahre | 214 - 320 Euro |
Häufig gestellte Fragen zur PKV für Angestellte
Die JAEG wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales angepasst. Erst wenn Ihr Bruttoeinkommen mindestens ein Jahr lang über dieser Grenze liegt, können Sie als Angestellter in die private Krankenversicherung wechseln. Prüfen Sie den aktuellen Wert bei Ihrem Arbeitgeber oder der Deutschen Rentenversicherung.
Ja. Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt sich der Arbeitgeber an den PKV-Kosten. Der Zuschuss beträgt etwa die Hälfte des Beitrags, ist jedoch auf den maximalen Arbeitgeberzuschuss in der GKV gedeckelt.
Fällt Ihr Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, werden Sie grundsätzlich wieder versicherungspflichtig in der GKV. Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen und in der PKV bleiben.
Ja, denn die PKV-Beiträge werden anhand des Eintrittsalters berechnet. Je jünger Sie beim Abschluss sind, desto niedriger ist der Beitrag — bei gleichzeitig umfangreichen Leistungen als Privatpatient. Zudem profitieren Sie von einem langen Ansparzeitraum für die Altersrückstellungen.