Private Krankenversicherung für Angestellte
Arbeitnehmer sind im Normalfall in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, in denen Angestellte von der Versicherungspflicht befreit werden. Dann haben sie die Möglichkeit sich in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern. Verbleiben Sie jedoch in der GKV, so sind Sie ein sogenanntes freiwillig versichertes Mitglied. Angestellte, die sich für die private Gesundheitsversicherung entscheiden, können ein Leben lang von den umfangreichen Leistungen als Privatpatient profitieren.
- PKV ab 120,- Euro pro Monat
- Bis zu 50% Arbeitgeberanteil
- Wechsel bei hohem Einkommen möglich
Wann können sich Angestellte privat krankenversichern?
Grundsätzlich besteht für Angestellte eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Als Angestellter haben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung die freie Wahl, bei welcher Krankenkasse Sie sich versichern möchten. Ihre gewählte Krankenkasse müssen Sie dann bei Ihrem Arbeitgeber anzeigen. Für gut verdienende Angestellte besteht ab einem bestimmten jährlichen Einkommen die Möglichkeit, sich in der privaten Krankenversicherung zu versichern. Damit der Versicherungsschutz über die PKV möglich ist, müssen Sie mindestens ein Jahr über der jährlich festgelegten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) brutto verdient haben. Die Einkommensgrenze wird in der Regel jedes Jahr von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales angepasst. Der angestellte Arbeitnehmer kann dann die gesetzliche Krankenversicherung mit einer Frist von zwei Monaten kündigen und in die private Krankenversicherung wechseln. Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist aber nur erlaubt, wenn das Bruttoeinkommen auch im folgenden Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze voraussichtlich wieder überschreiten wird. Ein kurzfristiges Überschreiten der JAEG aufgrund von Sonderzahlungen ermöglicht also noch nicht den Wechsel in die PKV.
Wer zahlt die private Krankenversicherung bei Angestellten?
Die PKV-Beiträge zahlt immer der Angestellte direkt an die Versicherung. Sie können also Ihren Monatsbeitrag überweisen oder per Lastschriftverfahren einziehen lassen. Da Ihr Arbeitgeber einen Teil der Krankenversicherungskosten übernehmen muss, zahlt er Ihnen den entsprechenden Zuschuss jeden Monat mit dem Gehalt aus.
Was kostet die private Krankenversicherung für Angestellte?
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird Ihr Versicherungsbeitrag prozentual vom Bruttoeinkommen berechnet. Je höher das Einkommen eines Angestellten ist, desto größer sind auch die monatlichen Versicherungskosten. Arbeitnehmer mit hohem Einkommen zahlen also für die GKV ohne Berücksichtigung des Arbeitgeberzuschusses mehr als 700,- Euro pro Monat. Der Versicherungsbeitrag für die private Krankenversicherung lässt sich hingegen individuell anhand des Eintrittsalters, der Leistungen und des Gesundheitszustands der versicherten Person berechnen. Im Vergleich zu der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Versicherungsbeiträge für Angestellte mit einem hohen Einkommen in der privaten Krankenversicherung oft günstiger. Wie in der GKV trägt Ihr Arbeitgeber auch in der PKV etwa die Hälfte der monatlichen Versicherungskosten.
Eintrittsalter | Monatliche PKV-Kosten abzgl. Arbeitgeberzuschuss |
20 Jahre | 85 - 137 Euro |
24 Jahre | 145 - 245 Euro |
30 Jahre | 170 - 271 Euro |
34 Jahre | 187 - 288 Euro |
40 Jahre | 214 - 320 Euro |
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