Gesetzliche Krankenversicherung für Referendare

Die gesetzlichen Krankenversicherungen berechnen den Versicherungsbeitrag einkommensabhängig: Auf das Einkommen des Referendars wird der gesetzlich festgelegte allgemeine Beitragssatz zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags angewendet. Die genauen Sätze werden jährlich angepasst. Da das Einkommen während des Referendariats noch relativ gering ist, fällt der Beitrag absolut betrachtet meist überschaubar aus. Der entscheidende Nachteil für beihilfeberechtigte Referendare: Der Beitrag wird unabhängig von der Beihilfe in voller Höhe fällig – die GKV erkennt den Beihilfeanspruch nicht beitragsmindernd an.

GKV für Referendare

Einkommensabhängiger Beitrag
  • Beitrag prozentual am Einkommen berechnet
  • Gleiche Leistungen wie alle GKV-Mitglieder
  • Keine speziellen Beihilfeergänzungstarife
  • Nur Restkosten nach Beihilfe werden erstattet

PKV für Referendare

Beamtenanwärter-Tarife
  • Spezielle Beamtenanwärter-Tarife (günstiger)
  • Deckt exakt die Restkosten nach Beihilfe
  • Umstellung zur Beamtenstelle ohne neue Gesundheitsprüfung
  • Leistungsumfang frei wählbar (Chefarzt, Einbettzimmer etc.)

Im Vergleich zu der privaten Krankenversicherung bieten die gesetzlichen Krankenkassen keine speziellen Versicherungstarife für beihilfeberechtigte Personen an. Die Leistungen sind für Referendare in der gesetzlichen Krankenversicherung genauso wie für alle anderen gesetzlich versicherten Personen. Wenn Sie die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung verbessern möchten, beantragen Sie einfach eine Krankenzusatzversicherung – sie schließt etwa im stationären oder zahnärztlichen Bereich die Lücke zu den Leistungen eines privaten Beihilfetarifs.

Warum lohnt sich die private Krankenversicherung?

In der privaten Krankenversicherung gibt es während des Referendariats spezielle Beamtentarife. Diese Versicherungstarife decken die genauen Restkosten ab, die bei einer ärztlichen Behandlung von der Beihilfe nicht erstattet werden.

Vergleich GKV vs. PKV für Referendare
Kriterium GKV PKV
Beihilfeanpassung Keine — voller Beitragssatz Beihilfeergänzungstarif
Kosten Prozentual am Einkommen Günstiger (nur Restkosten)
Leistungsumfang Gesetzlich festgelegt Individuell wählbar
Übergang zur Beamtenstelle Neuer Antrag nötig Tarifumstellung ohne Gesundheitsprüfung
Selbstbeteiligung Gesetzliche Zuzahlungen Viele Tarife ohne Selbstbeteiligung

Für Referendare sind solche Tarife in der Regel günstiger als für Beamte, da hier noch der Status als Beamtenanwärter von der Krankenversicherung berücksichtigt wird. Erfolgt dann der Übergang zu einer vollen Beamtenstelle wird der Tarif entsprechend umgestellt. Die Umstellung kann sogar ohne eine neue Gesundheitsprüfung erfolgen.

Der Umfang der Leistungen kann in der privaten Krankenversicherung selbst bestimmt werden. Dadurch können die Erstattungen für Behandlungen weit über die Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen — etwa Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung oder Heilpraktiker.

Für Beamte und Beamtenanwärter gibt es eine Vielzahl günstiger Tarife ohne Selbstbeteiligung, da oft nur ein geringer Prozentsatz der Arztkosten erstattet werden muss.

Anwartschaftstarif für Referendare

Beamtenanwärter können sich mit einer Anwartschaftsversicherung absichern. Mit diesem Schutz wird der Gesundheitszustand eingefroren.

Günstige Anwartschaft: Mit einer Anwartschaftsversicherung wird der Gesundheitszustand eingefroren. Nachträglich eintretende Erkrankungen werden für den späteren Versicherungstarif nicht berücksichtigt. Die Versicherung darf keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse festsetzen. Eine kleine Anwartschaft ist schon für einen niedrigen monatlichen Beitrag erhältlich; der genaue Preis hängt vom Versicherer und vom gewählten Tarif ab.

Fazit zum Schutz im Referendariat

Das Referendariat bietet die Möglichkeit, sich in der Krankenversicherung eine erste Orientierung zu verschaffen. Als Referendar haben Sie die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Aufgrund der besseren Leistungen und dem günstigen Versicherungsbeitrag lohnt sich nahezu immer der Wechsel in die private Krankenversicherung. Zusätzlich wird die Versicherung exakt an die Leistungen der Beihilfe angepasst, sodass selbst mögliche Restkosten abgesichert werden können.

Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung im Referendariat

Referendare haben als Beamtenanwärter Anspruch auf Beihilfe — ein Teil der Krankheitskosten wird vom Dienstherrn erstattet. Die PKV bietet spezielle Beihilfeergänzungstarife, die nur den Restbetrag abdecken. In der GKV muss dagegen der volle Beitrag gezahlt werden, obwohl die Beihilfe bereits einen Teil der Kosten übernimmt. Daher ist die PKV in der Regel deutlich günstiger.

Wenn Sie nach dem Referendariat eine volle Beamtenstelle antreten, wird Ihr PKV-Tarif entsprechend umgestellt. Diese Umstellung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung — Ihre bestehenden Konditionen bleiben erhalten. Haben Sie zusätzlich eine Anwartschaftsversicherung, werden auch nachträglich eingetretene Erkrankungen nicht berücksichtigt.

Eine Anwartschaftsversicherung friert Ihren aktuellen Gesundheitszustand ein. Das bedeutet, dass Erkrankungen, die während des Referendariats auftreten, bei einem späteren Tarifwechsel (z.B. bei Verbeamtung auf Lebenszeit) nicht als Vorerkrankungen gewertet werden. Die Versicherung darf keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse festsetzen. Diese Absicherung ist bereits für einen niedrigen monatlichen Beitrag erhältlich; die genaue Höhe richtet sich nach Versicherer und Tarif.

Ja. Wenn Sie sich als Referendar in der GKV versichern, können Sie die Leistungen über eine Krankenzusatzversicherung erweitern. Damit verbessern Sie den Schutz im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich. In der PKV können Sie den Leistungsumfang direkt im Haupttarif individuell zusammenstellen.

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