Welche maximale Höchstgrenze ist erlaubt?
Auf dem Versicherungsmarkt gibt es eine Vielzahl von Anbieter, die den Kunden einen möglichst günstigen Versicherungsbeitrag für Gesundheitsversicherungen bereitstellen möchten. Die Beitragsunterschiede der einzelnen Tarife lassen sich unter anderem auf die Kostenstruktur der Unternehmen zurückführen. Wichtig ist aber auch, wie hoch die einzelnen Krankenhaustagegelder sein können. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Krankenzusatzversicherung, zur Dread-Disease-Versicherung und zur Zahnzusatzversicherung.
Grundschutz
25–50 €
pro Tag — ausreichend für die Grundabsicherung
Komfortschutz
80–120 €
pro Tag — für Zweibett- oder Einbettzimmer
Maximalschutz
150 €
pro Tag — üblicher Höchstsatz vieler Tarife
Je höher Sie das Tagegeld versichern, desto höher fällt der Beitrag für die Krankenhaustagegeldversicherung aus. Eine gesetzlich vorgeschriebene Obergrenze gibt es nicht — die maximal versicherbare Höhe ist tarifabhängig und wird von jedem Anbieter selbst festgelegt; viele Tarife bewegen sich im Bereich von rund 150 Euro pro Tag. Die Berechnung der Leistung ist einfach: Sie multiplizieren den vereinbarten Tagessatz mit der Zahl der stationären Tage — unabhängig davon, welche Kosten tatsächlich angefallen sind. Die Versicherungsleistung wird steuerfrei ausgezahlt.
So berechnen Sie Ihr Krankenhaustagegeld
Beispiel: Frau Weber hat einen Tagessatz von 100 € vereinbart und liegt 9 Tage im Krankenhaus. Sie erhält 100 € × 9 Tage = 900 € – zusätzlich zu allen anderen Versicherungsleistungen.
Die Leistung gilt unabhängig vom Beruf für Kinder, Berufstätige und Rentner gleichermaßen. Allerdings können die Tarifpreise variieren — der öffentliche Dienst und Kinder erhalten teilweise günstigere Prämien.
Zusatzschutz mit einem Genesungsgeld
Zusätzlich zur Krankenhaustagegeldversicherung können Sie im Zusammenhang mit der privaten Unfallversicherung ein Genesungsgeld beantragen, um die Geldleistungen im Krankheitsfall zu erhöhen.
Das Genesungstagegeld wird allerdings nur ausgezahlt, wenn vorher ein Anspruch auf ein Krankenhaustagegeld bestanden hat. Versicherte erhalten so etwa während einer Kur oder Reha eine Art Übergangsleistung, bis die Behandlungen komplett abgeschlossen sind.
Der Tagessatz des Genesungsgeldes ist auf demselben Niveau wie das Krankenhaustagegeld und wird für dieselbe Dauer wie die des Klinikaufenthalts bezahlt. Abhängig vom Tarifanbieter wird die Zahlung höchstens bis zu 750 Tage geleistet und eventuell ab dem 10. Tag in abgestufter Form geleistet.
| Zeitraum | Genesungsgeld |
|---|---|
| Vom 1. bis zum 100. Tag | 100% des Tagegeldes |
| Vom 101. bis 365. Tag | 50% des Tagegeldes |
Hinweis: Es können auch andere Staffelungen für das Genesungsgeld vorkommen, die einer umgekehrten Progression ähneln. Prüfen Sie die genauen Bedingungen in Ihrem Tarifangebot.
Welcher Tagessatz ist sinnvoll?
Jeder Krankenhauspatient hat persönliche Vorstellungen zu der Inanspruchnahme von Leistungen. Es gibt Patienten, die gerne Besuch bekommen, bestimmte Services vom Krankenhaus beanspruchen oder sich einfach in einem Einbettzimmer erholen möchten. Der optimale Tagessatz ist daher von den individuellen Bedürfnissen der entsprechenden Person abhängig.
Zweibett-/Einbettzimmer
80–120 €
Empfohlener Tagessatz für eine Zimmeraufstockung
Mehrbettzimmer
20–40 €
Ausreichend für gesetzliche Zuzahlungen
Wie hoch der Versicherungsbeitrag ausfällt, hängt in erster Linie vom gewählten Tagessatz und vom Eintrittsalter ab: Ein früher Abschluss sichert in der Regel günstigere Prämien. Ob sich der Schutz für Sie lohnt, lesen Sie in unserem Ratgeber dazu, ob das Krankenhaustagegeld sinnvoll ist.
Häufig gestellte Fragen zur Höhe des Krankenhaustagegeldes
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze: Die maximal versicherbare Höhe ist tarifabhängig und wird von jedem Anbieter selbst festgelegt. Viele Tarife reichen bis in den Bereich von rund 150 Euro pro Tag. Wählen Sie etwa einen Tagessatz von 150 Euro, erhalten Sie bei einem 8-tägigen Krankenhausaufenthalt insgesamt 1.200 Euro ausgezahlt.
Das Genesungsgeld ist eine Zusatzleistung, die im Zusammenhang mit der privaten Unfallversicherung beantragt werden kann. Es wird nach dem Krankenhausaufenthalt während einer Kur oder Reha ausgezahlt und liegt auf demselben Niveau wie das Krankenhaustagegeld.
Wenn Sie sich eine Aufstockung zu einem Zweibett- oder Einbettzimmer wünschen, sollten Sie einen Tagessatz in Höhe von etwa 80 bis 120 Euro veranschlagen. Für ein Mehrbettzimmer reichen bereits 20 bis 40 Euro.
Nein, Leistungsunterschiede aufgrund des Berufs gibt es beim Krankenhaustagegeld nicht. Allerdings können die Tarifpreise voneinander abweichen. Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder Kinder erhalten teilweise günstigere Prämien.