Was ist eine Beitragsfreistellung?

Damit der Schutz über die Versicherung bei Zahlungsschwierigkeiten aufrecht erhalten werden kann, ist es möglich eine Beitragsfreistellung zu vereinbaren. Damit vermeiden Sie eine Kündigung der Versicherung. Denn die Vertragsaufhebung kann später nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Beitragsfreistellung auf einen Blick

Kernmerkmale
  • Zahlung der Versicherungsbeiträge wird komplett und auf Dauer eingestellt
  • Der Versicherungsschutz bleibt vorhanden
  • Eine Rücknahme ist bei den meisten Versicherungen nicht mehr möglich
  • Nur möglich wenn bereits ein entsprechendes Guthaben angesammelt wurde
  • Möglich bei Renten-, Lebens-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen

Das angesammelte Kapital wird als Einmalbeitrag für die Restlaufzeit der Versicherung gewertet. Aus diesem Betrag wird dann die neue Versicherungssumme berechnet. Um eine Beitragsfreistellung zu beantragen, reicht ein kurzes Schreiben an die Versicherung, in dem der Kundenwunsch geäußert wird. Die Mitteilung muss von dem Versicherungsnehmer unterschrieben werden. Bevor Sie eine solche Entscheidung treffen, sollten Sie allerdings vorab ein Angebot auf Beitragsfreistellung anfordern, um den Nutzen der Vertragsänderung zu überdenken.

Mindestsummen für Beitragsfreistellung

Bei vielen Versicherungen müssen bestimmte Mindestsummen verbleiben, damit eine Beitragsfreistellung durchgeführt werden kann. Die Versicherungssumme oder auszuzahlende Rente muss demnach die in den Versicherungsbedingungen festgeschriebene Höhe erreichen. Wird die Mindestsumme erreicht, kann die Beitragsfreistellung bei der Versicherung durchgeführt werden. In allen anderen Fällen macht es mehr Sinn den Vertrag komplett zu kündigen oder weiterzuführen.

Ist die Stundung eine Alternative?

Bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten können Sie eine Beitragsstundung vereinbaren. Eine Stundung ist meist für mehrere Monate möglich.

Stundung

Vorübergehend
  • Für kurzfristige Zahlungsschwierigkeiten
  • Zahlung kann später wieder aufgenommen werden
  • Meist für mehrere Monate möglich

Beitragsfreistellung

Dauerhaft
  • Für langfristige Zahlungsschwierigkeiten
  • In der Regel nicht rückgängig zu machen
  • Versicherungssumme wird reduziert

Nach Ablauf der Stundung haben Sie zwei Optionen. Entweder Sie bezahlen die gestundeten Beiträge oder Sie zahlen sie nicht mehr. Ist die Zahlung der Beiträge nicht gewünscht, wird der Vertrag entsprechend angepasst. Dabei wird die Versicherungssumme oder Rentenleistung verringert.

Ist die Kündigung sinnvoll?

Kommt es zu langfristigen Zahlungsschwierigkeiten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Eine wichtige Frage dabei ist, ob Sie den Versicherungsschutz aufrecht erhalten möchten oder nicht. Besteht kein weiteres Interesse an der Versicherung, können Sie eine Kündigung aussprechen. In diesem Fall wird der Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgehoben.

Achtung bei Kündigung

Bei einer Kündigung müssen Sie mit einem Verlust rechnen, wenn der Vertrag noch nicht so lange gelaufen ist. Vor allem bei Kapitalanlagen wie Lebens- oder Rentenversicherung kann es zu erheblichen Einbußen kommen. Die Rückzahlung ist vom angesparten Rückkaufswert abhängig.

In der Risikolebensversicherung wird in der Regel kein Rückkaufswert ausgezahlt, da hier kein Guthaben angesammelt wird. Die Versicherungsbeiträge sind lediglich für einen Todesfallschutz. Nach besonders langen Laufzeiten kann es allerdings sein, dass eine bestimmte Rückstellung gebildet wurde. Wird dann der Versicherungsvertrag gekündigt, erfolgt automatisch eine Beitragsfreistellung. Der Versicherungsschutz bleibt in diesem Fall bis zu dem Ableben der versicherten Person kostenlos erhalten.

Tipp

Prüfen Sie vor einer endgültigen Entscheidung immer zuerst, ob eine Stundung möglich ist. Diese bietet mehr Flexibilität als die dauerhafte Beitragsfreistellung und lässt die Wiederaufnahme der Zahlungen zu.

Häufig gestellte Fragen

Bei einer Beitragsfreistellung wird die Zahlung der Versicherungsbeiträge komplett und auf Dauer eingestellt, während der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Das angesammelte Kapital wird als Einmalbeitrag für die Restlaufzeit gewertet und daraus eine neue (geringere) Versicherungssumme berechnet.

Eine Beitragsfreistellung ist bei Rentenversicherungen, Lebensversicherungen, Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen möglich, sofern bereits ein ausreichendes Guthaben angesammelt wurde.

Bei einer Stundung werden die Beiträge vorübergehend ausgesetzt und können später wieder aufgenommen werden. Bei einer Beitragsfreistellung wird die Zahlung dauerhaft eingestellt und ist in der Regel nicht rückgängig zu machen.

Ein kurzes Schreiben an die Versicherung reicht aus, in dem Sie Ihren Wunsch zur Beitragsfreistellung äußern. Die Mitteilung muss vom Versicherungsnehmer unterschrieben werden. Fordern Sie vorab ein Angebot auf Beitragsfreistellung an, um den Nutzen zu überdenken.

In den meisten Fällen ist eine Rücknahme der Beitragsfreistellung nicht mehr möglich. Prüfen Sie daher vorher, ob eine vorübergehende Stundung die bessere Alternative für Ihre Situation ist.