Warum manchmal ohne Gesundheitsfragen?

Die private Unfallversicherung erbringt nur dann eine Versicherungsleistung, wenn die versicherte Schädigung auch durch einen Unfall passiert ist. Bei einem Unfall sind bereits vorhandene gesundheitliche Einschränkungen teilweise unerheblich oder nicht ausschlaggebend. Aus diesem Grund werden private Risikoversicherungen manchmal ohne oder mit verkürzten Gesundheitsfragen angeboten.

Beispiele zum Leistungsfall

Die versicherte Person hatte bereits vor der Antragstellung einen Bandscheibenvorfall. Während der Vertragslaufzeit wird die versicherte Person im Straßenverkehr in einen Autounfall verwickelt und zieht sich eine schwere Invalidität zu. Der Bandscheibenvorfall hatte keinen Einfluss auf den Autounfall und war für den Versicherungsfall nicht ausschlaggebend.

Auch andere Vorerkrankungen haben nur in sehr seltenen Fällen einen Einfluss auf Unfälle, so dass die Unfallversicherungen auf die Beantwortung von Gesundheitsfragen verzichten. Einzig wenn eine Vorerkrankung tatsächlich an den Folgen des Unfalls mitwirkt, kann die Versicherungsleistung über den sogenannten Mitwirkungsanteil anteilig gekürzt werden. Maßgeblich ist also nicht, ob eine Vorerkrankung besteht, sondern ob sie an Art oder Schwere der Unfallfolge ursächlich beteiligt war.

Die Invalidität muss allerdings nicht bei der Antragstellung angegeben werden, da die Unfallversicherung erst im Versicherungsfall eine vorher bestehende Invalidität genau prüft und während der Vertragslaufzeit die anderen Körperteile über die Gliedertaxe voll absichert.

Ein praktischer Vorteil kommt hinzu: Eine private Unfallversicherung kennt in der Regel keine Wartezeit. Der Schutz kann damit bereits ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit greifen — anders als bei manchen anderen Personenversicherungen, bei denen erst nach einigen Monaten geleistet wird. Wer also auf eine Gesundheitsprüfung verzichten und schnell abgesichert sein möchte, findet hier einen unkomplizierten Einstieg.

Tipp

Auch mit Vorerkrankungen können Sie eine private Unfallversicherung abschließen. Eine bereits bestehende Invalidität wird erst im Versicherungsfall geprüft und nur dann über den Mitwirkungsanteil verrechnet, wenn sie an der Unfallfolge mitgewirkt hat.

Nicht versicherbare Personen

Manche Versicherungen bieten den Versicherungsschutz für besonders gefährliche Berufstätigkeiten leider nicht an. In solchen Fällen handelt es sich um Berufe, in denen die versicherte Person besonderen Gefahren ausgesetzt ist und das Risiko entsprechend erhöht ist. Daher kann für den folgenden Personenkreis in der Regel kein Versicherungsschutz geboten werden — zumindest während der Ausübung der Tätigkeit:

Nicht versicherbare Berufe

  • Tätigkeit mit explosiven Stoffen
  • Artisten
  • Tierbändiger
  • Taucher
  • Piloten
  • Rennfahrer
  • Tätigkeit Sondereinsatzkommando (SEK / GSG9)
  • Einsatz für die Bundeswehr

In der Freizeit und für andere Aktivitäten besteht für die versicherten Personen jedoch die Deckung über die Unfallversicherung.

Häufig gestellte Fragen zur Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen

Nicht unbedingt. Viele Unfallversicherungen verzichten auf Gesundheitsfragen oder bieten eine verkürzte Gesundheitsprüfung an, da Vorerkrankungen bei Unfällen meist nicht ausschlaggebend sind.

Nur dann, wenn die Vorerkrankung an der Unfallfolge mitgewirkt hat. In diesem Fall wird die Leistung über den sogenannten Mitwirkungsanteil anteilig gekürzt. Die Prüfung erfolgt erst im Versicherungsfall, nicht bei der Antragstellung.

In der Regel nicht. Eine private Unfallversicherung kennt üblicherweise keine Wartezeit, sodass der Schutz bereits ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit greifen kann.

Für besonders riskante Berufe (z.B. Piloten, Taucher, Rennfahrer) bieten viele Versicherer keinen Schutz während der Berufsausübung. In der Freizeit besteht aber dennoch Versicherungsschutz.