Was gilt bei der Absicherung für Selbstständige?

Anders als bei Angestellten müssen sich Selbstständige eigenständig um ihre Absicherung kümmern. Das gilt auch für die Absicherung von Unfällen. Hier haben sie die Wahlmöglichkeit zwischen einer gesetzlichen und privaten Unfalldeckung. Je nach Art der Deckung muss sich ein Selbstständiger entweder an die zuständige Berufsgenossenschaft oder an ein privates Versicherungsunternehmen wenden. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Unfallversicherung im Ausland, zur Unfallversicherung für die Familie und zur Insassenunfallversicherung.

In manchen Versicherungssparten besteht für Selbstständige eine Versicherungspflicht. Dies gilt zum Beispiel bei der Berufshaftpflicht- oder Krankenversicherung. Diese Pflicht betrifft jedoch nicht die Unfallversicherung. Hier ist ein Vertragsabschluss in beiden Bereichen freiwillig.

Gesetzliche Unfallversicherung

Für Selbstständige freiwillig. Über die zuständige Berufsgenossenschaft. Nur bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Private Unfallversicherung

Für alle freiwillig. Individuell anpassbar. Weltweiter Schutz rund um die Uhr - privat und beruflich.

Unfallversicherungspflicht für Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer unterliegen bei dem Unfallschutz gesetzlichen Richtlinien. Sobald eine berufliche Tätigkeit aufgenommen wurde, meldet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für die gesetzliche Unfallversicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an. Dieser Vorgang ist für Unternehmen eine Pflicht.

Die Versicherungsbeiträge werden dann automatisch von dem Arbeitgeber bezahlt, ohne dass der Arbeitnehmer dafür aufkommen muss. Dadurch sind die Angestellten für Unfälle im Rahmen der Berufstätigkeit abgesichert.

Eine zusätzliche Unfallversicherungspflicht im privaten Bereich besteht nicht. Hier steht es jedem offen, ob eine umfangreiche Deckung für freizeitliche Aktivitäten gewünscht ist oder nicht. Da ein großer Teil der Unfälle im privaten Bereich verursacht werden, kann der Schutz lohnenswert sein. Besonders für Kinder, die keinerlei Absicherungen über einen Arbeitgeber haben.

Warum die Pflichtversicherung Lücken lässt

Dass die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitnehmer verpflichtend ist, bedeutet nicht, dass damit jeder Unfall abgedeckt wäre. Der gesetzliche Schutz greift im Kern bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und anerkannten Berufskrankheiten. Ein Sturz beim Sport, ein Unfall im Haushalt oder eine Verletzung im Urlaub fallen dagegen nicht darunter – obwohl sich genau dort ein erheblicher Anteil aller Unfälle ereignet. Genau diese Lücke ist der Grund, warum viele eine private Unfallversicherung freiwillig abschließen.

Die freiwillige private Police setzt an einer anderen Stelle an als die Pflichtversicherung. Sie sichert nicht den beruflichen Kontext ab, sondern das private Lebensumfeld rund um die Uhr – unabhängig davon, wo und wann sich ein Unfall ereignet. Zu beachten ist dabei, dass eine private Unfallversicherung in der Regel keine Wartezeit kennt: Der vereinbarte Schutz kann bereits ab dem ersten Versicherungstag greifen. Bestehende Vorerkrankungen können über einen sogenannten Mitwirkungsanteil eine spätere Leistung allerdings mindern – ein Punkt, der vor Vertragsabschluss geprüft werden sollte.

Ob sich der freiwillige Zusatzschutz für die eigene Lebenssituation lohnt, hängt vom persönlichen Risikoprofil ab. Eine erste Einschätzung sowie einen Tarifüberblick bieten unsere Ratgeber dazu, ob die private Unfallversicherung sinnvoll ist, und der Vergleich privater Unfallversicherungen.

Tipp

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer nur bei Arbeitsunfällen. Da ein Großteil der Unfälle im privaten Bereich passiert, kann eine zusätzliche private Unfallversicherung sinnvoll sein - besonders für Kinder.

Häufig gestellte Fragen zur Unfallversicherungspflicht

Die gesetzliche Unfallversicherung wird automatisch vom Arbeitgeber abgeschlossen und bezahlt. Eine private Unfallversicherung ist freiwillig, kann aber für den Schutz außerhalb der Arbeit sinnvoll sein.

Nein, für Selbstständige besteht keine Versicherungspflicht bei der Unfallversicherung. Der Abschluss ist sowohl im gesetzlichen als auch im privaten Bereich freiwillig.

Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung werden vollständig vom Arbeitgeber getragen. Arbeitnehmer müssen nichts dafür bezahlen.