Ist die Unfallversicherung eine gesetzliche Pflicht?
Bevor man sagen kann, ob es eine Pflicht für eine Unfallversicherung gibt, muss man zwischen zwei verschiedenen Systemen differenzieren. Zum einen gibt es die gesetzliche und zum anderen die Risikoversicherung. Für beide Bereiche gibt es unterschiedliche Regelungen. Ob eine Versicherungspflicht besteht, ist auch davon abhängig, welchen Berufsstatus Sie haben. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind vor allem Berufsgenossenschaften. Sie stehen somit unter staatlicher Aufsicht und sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Spitzenverband gewerblicher Berufsgenossenschaften ist beispielsweise die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV). Anders ist es bei der privaten Unfallversicherung. Hier sind die Träger private Versicherungsunternehmen, die im Versicherungsfall für die Invaliditätsleistung aufkommen. Eine Pflicht für die private Unfallversicherung besteht für keinen Berufstätigen. Sie kann aber je nach Berufsgruppe sinnvoll sein.
Was gilt bei der Absicherung für Selbstständige?
Anders als bei Angestellten müssen sich Selbstständige eigenständig um ihre Absicherung kümmern. Das gilt auch für die Absicherung von Unfällen. Hier haben sie die Wahlmöglichkeit zwischen einer gesetzlichen und privaten Unfalldeckung. Je nach Art der Deckung muss sich ein Selbstständiger entweder an die zuständige Berufsgenossenschaft oder an ein privates Versicherungsunternehmen wenden. Die Tarife der privaten Unfallversicherung lassen sich mit einem Versicherungscheck einfach online vergleichen. Der Versicherungsschutz kann dabei Ihren persönlichen Bedürfnissen besser angepasst werden:
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Unfallversicherungen im VergleichIn manchen Versicherungssparten besteht für Selbstständige eine Versicherungspflicht. Dies gilt zum Beispiel bei der Berufshaftpflicht- oder Krankenversicherung. Diese Pflicht betrifft jedoch nicht die Unfallversicherung. Hier ist ein Vertragsabschluss in beiden Bereichen freiwillig.
Unfallversicherungspflicht für Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer unterliegen bei dem Unfallschutz gesetzlichen Richtlinien. Sobald eine berufliche Tätigkeit aufgenommen wurde, meldet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für die gesetzliche Unfallversicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an. Dieser Vorgang ist für Unternehmen eine Pflicht. Die Versicherungsbeiträge werden dann automatisch von dem Arbeitgeber bezahlt, ohne dass der Arbeitnehmer dafür aufkommen muss. Dadurch sind die Angestellten für Unfälle im Rahmen der Berufstätigkeit abgesichert. Eine zusätzliche Unfallversicherungspflicht im privaten Bereich besteht nicht. Hier steht es jedem offen, ob eine umfangreiche Deckung für freizeitliche Aktivitäten gewünscht ist oder nicht. Da ein großer Teil der Unfälle im privaten Bereich verursacht werden, kann der Schutz lohnenswert sein. Besonders für Kinder, die keinerlei Absicherungen über einen Arbeitgeber haben.