Progression Unfallversicherung: Definition & Rechenbeispiele
Die Unfallversicherung schützt Personen, die nach einem Unfall mit Einschränkungen im Alltag und Berufsleben zu kämpfen haben. Diese Personen erhalten im Versicherungsfall eine bestimmte Geldsumme, die durch eine progressive Invaliditätsstaffel, auch Progression genannt, vervielfacht wird. Bei Versicherungscheck erfahren Sie, was Progression genau bedeutet und ob sich der Zusatz bei der Risikoversicherung lohnt.
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Unfallversicherungen im VergleichWas bedeutet Progression bei der Unfallversicherung?
Die Progression ist eines von drei Elementen, die im Versicherungsfall die Höhe der Unfallversicherungsleistung bestimmt. Konkret handelt es sich um einen prozentualen Wert, um den die Versicherungssumme im Versicherungsfall erhöht wird. Je höher die Invaliditätsleistung einer versicherten Person ist, desto mehr lässt die Progression die Versicherungssumme steigen.
Die progressive Invaliditätsleistung greift meist ab einem Invaliditätsgrad in Höhe von 25% ein. Bei einem Invaliditätsgrad unter 25% wird immer nur die einfache Versicherungssumme ausgezahlt.
Die beiden anderen Elemente, die neben der Progression die Höhe der Versicherungsleistung bestimmen, sind die Grundsumme und die Gliedertaxe. Die Grundsumme bildet die Basis zur Berechnung der Versicherungsleistung. Die Gliedertaxe ist ein prozentualer Wert, der jedem Körperteil zugewiesen wird. Dieser Wert wird anschließend mit der Grundsumme verrechnet.
Beispiel: Ein Versicherungsnehmer hat einen Unfallversicherung mit einer Grundsumme von 100.000 €. Nach einem schweren Autounfall verliert er ein Auge. Laut Gliedertaxe liegt der Invaliditätsgrad für das Auge bei 50 Prozent. Der Versicherungsnehmer erhält demnach 50.000 €. Wäre eine Progression in den Vertrag eingeschlossen worden, so wäre dieser Wert vervielfacht worden. Mehr Beispiele hierzu finden Sie im Verlauf dieses Artikels.
Wie wird die Progression in der Unfallversicherung berechnet?
Versicherte, die sich für eine Progression in der Unfallversicherung entscheiden, können zwischen folgenden Progressionsstufen wählen:
- Progression 225: Bei einem Invaliditätsgrad zwischen 25 und 50 Prozent werden die Versicherungsleistungen verdoppelt. Bei einem Invaliditätsgrad über 50 Prozent werden die Leistungen verdreifacht.
- Progression 350: Bei einem Invaliditätsgrad zwischen 25 und 50 Prozent werden die Versicherungsleistungen verdreifacht. Bei einem Invaliditätsgrad über 50 Prozent werden die Leistungen verfünffacht.
- Progression 500: Bei einem Invaliditätsgrad zwischen 25 und 50 Prozent werden die Versicherungsleistungen verdreifacht. Bei einem Invaliditätsgrad über 50 Prozent werden die Leistungen verachtfacht.
- Progression 1000: Bei einem Invaliditätsgrad zwischen 25 und 50 Prozent werden die Versicherungsleistungen verdreifacht. Bei einem Invaliditätsgrad über 50 Prozent werden die Leistungen verachzehnfacht.
Invalidität von 100 Prozent Liegt die Invalidität bei 100 Prozent, so ist die Berechnung der Versicherungssumme deutlich einfacher. Mit einer Progression 350 würde der/die Versicherte beispielsweise das 350-fache der Versicherungssumme erhalten. Bei einer Grundsumme von z.B. 100.000 € wären das 700.000 €.
Beispiel zur Progression 225
Für das Beispiel gehen wir von der folgenden Versicherungssumme und dem folgenden entstandenen Invaliditätsgrad aus:
- Versicherungssumme: 100.000 €
- Invaliditätsgrad: 70%
Entsteht nun ein Versicherungsfall und der/die Versicherte hat die Progression 225 in dem Vertrag eingeschlossen, so berechnen die Versicherungsgesellschaften in diesem Beispiel die Auszahlung folgendermaßen:
- Auszahlung für die ersten 25% Invalidität: 25.000 €
- Auszahlung für die Invalidität zwischen 25 und 50%: 50.000 €(Verdopplung der Leistung)
- Auszahlung für die Invalidität zwischen 50 und 70%: 60.000 €(Verdreifachung der Leistung)
Werden diese Summen zusammengezählt, erhält man eine Auszahlung in Höhe von insgesamt 135.000,- Euro. Ohne Progression läge die Auszahlungssumme bei nur 70.000 € Euro (70% von 100.000 €).
Beispiel zur Progression 350
Wie in dem vorherigen Beispiel gehen wir hier wieder von denselben Tarifgrundlagen aus:
- Versicherungssumme: 100.000 €
- Invaliditätsgrad: 70%
Die Auszahlung mit einer Progression 350 sieht dann je nach Versicherungsanbieter folgendermaßen aus:
- Auszahlung für die ersten 25% Invalidität: 25.000 €
- Auszahlung für die Invalidität zwischen 25 und 50%: 75.000 €(Verdreifachung der Leistung)
- Auszahlung für die Invalidität zwischen 50 und 70%: 100.000 € (Verfünffachung der Leistung)
Die private Unfallversicherung muss nach der Entstehung der Invalidität also eine Versicherungssumme von insgesamt 200.000 € an den Versicherungsnehmer auszahlen.
Beispiel zur Progression 500
Mit der Progression 500 können Sie im Vergleich zu den kleineren Varianten die Versicherungsleistung nochmal in einem erheblichen Maße steigern:
- Auszahlung für die ersten 25% Invalidität: 25.000 €
- Auszahlung für die Invalidität zwischen 25 und 50%: 75.000 € (Verdreifachung der Leistung)
- Auszahlung für die Invalidität zwischen 50 und 70%: 160.000 € (Verachtfachung der Leistung)
Die Gesamtauszahlung durch die Unfallversicherung liegt dann bei 260.000 €.
Beispiel zur Progression 1000
Bei einer Versicherungssumme von 100.000 € und einem Invaliditätsgrad von 70% wird Ihre Geldleistung für die körperliche Behinderung so berechnet:
- Auszahlung für die ersten 25% Invalidität: 25.000 €
- Auszahlung für die Invalidität zwischen 25 und 50%: 75.000 € (Verdreifachung der Leistung)
- Auszahlung für die Invalidität zwischen 50 und 70%: 360.000 € (Verachtzehnfachung der Leistung)
Sofern die Progression 1000 eingeschlossen wurde, stehen dem/der Versicherungsnehmer/in insgesamt 460.000 € zu.
Tabelle zur Progressionsstaffelung
Aus dieser Tabelle gehen die Auszahlungssummen, die je nach Invaliditätsgrad fällig werden, hervor. Anhand der Progressionstabelle können Versicherte für Ihre private Unfallversicherung besser beurteilen, ob die Mehrleistung durch die Progression sinnvoll ist.
Invaliditätsgrad | Progression 225 | Progression 350 | Progression 500 |
---|---|---|---|
25 % | 25 % | 25 % | 25 % |
30 % | 35 % | 40 % | 40 % |
40 % | 55 % | 70 % | 70 % |
50 % | 75 % | 100 % | 100 % |
60 % | 105 % | 150 % | 180 % |
Hinweis! Auch wenn die Erhöhungen in der Regel ähnlich sind, kann es Unterschiede zwischen den Anbietern und den Tarifen geben. Die vorhergehenden Beispiele und Tabelle dienen demnach nur als Orientierung und sind keine Garantie dafür, dass Sie stets die gleiche Progression finden. Lesen Sie sich hierfür den Vertrag für die Unfallversicherung gründlich durch.
Ist eine Progression in der Unfallversicherung sinnvoll?
Die Progression in der Unfallversicherung ist grundsätzlich sinnvoll. Denn je hochgradiger die Invalidität, desto höher sind auch die anfallenden Kosten. Beispielsweise kann es zu umfangreichen Umbaumaßnahmen kommen oder eine aufwändige Betreuung notwendig sein. Zudem kann es sein, dass die Person nicht mehr bzw. kaum mehr arbeiten kann. In solch einem Fall dient die Versicherungsleistung auch als Einkommenausgleich
Dennoch kommt es auch hier auf die persönliche Situation der versicherten Person an. Ist die Person für Kinder oder andere Angehörige verantwortlich? Gibt es Kredite, die abbezahlt werden müssen? Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Person ihren Beruf im Fall einer körperlichen Einschränkung nicht mehr ausführen kann? Die Progression ist demnach für einen Familienvater sinnvoller als für eine alleinstehende Studentin.
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Wer sich für eine Progression in der Unfallversicherung entscheidet, wird sich im nächsten Schritt fragen, wie hoch diese Progression sein soll. Hierbei gibt es keine pauschale Empfehlung, allerdings kann das Bruttojahreseinkommen als Orientierung dienen. Die Grundsummer der Unfallsumme sollte stets doppelt bzw. dreimal so hoch sein wie das Jahresbruttoeinkommen. Basierend darauf ist eine Progression von 350 empfehlenswert.