Was sind die Voraussetzungen?

Ein Anspruch auf eine Unfallrente wird nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam. Grundlegend muss einer versicherten Person immer ein Unfall zugestoßen sein, damit Leistungen in die Deckung fallen. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Unfallversicherung im Ausland, zur Unfallversicherung für die Familie und zur Insassenunfallversicherung.

Voraussetzungen für die Unfallrente

  • Mindestens Invaliditätsgrad von 50 Prozent muss vorliegen
  • Die Invalidität muss voraussichtlich mindestens drei Jahre bestehen
  • Invalidität muss innerhalb von einem Jahr nach dem Unfall eingetreten sein
  • Anspruch muss ab dem Unfalltag fristgerecht geltend gemacht werden
  • Ärztliche Feststellung des Invaliditätsgrades erforderlich

Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, kann eine Entschädigung von der Unfallversicherung verweigert werden.

Was passiert im Todesfall?

Nach einem Unfall kann es passieren, dass die versicherte Person verstirbt. Damit ein Leistungsanspruch gegenüber der Versicherung besteht, gibt es hierfür unterschiedliche Regelungen. Ausschlaggebend für eine Leistung ist der Zeitpunkt des Todes.

Leistungen der Unfallrente nach Zeitpunkt des Todes
Zeitpunkt des Todes Leistung
Innerhalb eines Jahres (unfallbedingt)Keine Unfallrente — stattdessen greift die Todesfallleistung
Unfallfremde UrsacheEinmalige Abfindung (mehrere Monatsraten), sofern Invaliditätsgrad vorhanden war
Später als ein Jahr nach dem UnfallAbfindung von mehreren Monatsraten an Hinterbliebene, unabhängig von Todesursache

Tipp

Die Unfallrente ist besonders sinnvoll für Personen, die bei schwerer Invalidität auf ein regelmäßiges Einkommen angewiesen sind. Ergänzend kann eine separate Todesfallleistung eingeschlossen werden, um Hinterbliebene zusätzlich abzusichern.

Häufig gestellte Fragen zur Unfallrente

In der Regel wird die Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent gezahlt. Der genaue Schwellenwert kann je nach Versicherer variieren. Die Invalidität muss ärztlich festgestellt und voraussichtlich mindestens drei Jahre bestehen.

Die Unfallrente wird monatlich und lebenslang ausgezahlt, solange die Invalidität anhält. Bei einem besonders hohen Invaliditätsgrad ab etwa 90 Prozent kann sich die monatliche Rente sogar verdoppeln.

Ja, die Unfallrente wird immer ab dem Unfalltag berechnet. Wird der Invaliditätsgrad erst später von einem Arzt festgestellt, erfolgt die Auszahlung rückwirkend ab dem Datum des Unfalls.