Was sind die Voraussetzungen?

Ein Anspruch auf eine Unfallrente wird nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam. Grundlegend muss einer versicherten Person immer ein Unfall zugestoßen sein, damit Leistungen in die Deckung fallen. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Unfallversicherung im Ausland, zur Unfallversicherung für die Familie und zur Insassenunfallversicherung.

Voraussetzungen für die Unfallrente

  • Mindestens Invaliditätsgrad von 50 Prozent muss vorliegen
  • Die Invalidität muss voraussichtlich mindestens drei Jahre bestehen
  • Invalidität muss innerhalb von einem Jahr nach dem Unfall eingetreten sein
  • Anspruch muss ab dem Unfalltag fristgerecht geltend gemacht werden
  • Ärztliche Feststellung des Invaliditätsgrades erforderlich

Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, kann eine Entschädigung von der Unfallversicherung verweigert werden. Die hier genannte Schwelle von 50 Prozent ist verbreitet, aber kein gesetzlicher Festwert: einzelne Tarife setzen die Eintrittsschwelle für die Unfallrente höher oder niedriger an. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich deshalb vor jedem Abschluss.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Absicherung kennt die private Unfallversicherung in der Regel keine Wartezeit: Der Schutz greift grundsätzlich ab dem ersten Tag der Police, sodass die Rente auch bei einem Unfall kurz nach Vertragsbeginn fällig werden kann. Wie hoch die Auszahlung später ausfällt, richtet sich nach dem ärztlich festgestellten Invaliditätsgrad — bei welchen Körperteilen welcher Grad angesetzt wird, regelt die jeweilige Gliedertaxe des Tarifs. Bestehende Vorerkrankungen können die Leistung über einen sogenannten Mitwirkungsanteil mindern.

Wann die Unfallrente gezahlt wird

1 Invaliditätsgrad muss die vereinbarte Schwelle (meist 50 %) erreichen
2 Ist die Schwelle erreicht, wird die vereinbarte Monatsrente fällig
3 Die Rente wird in der Regel lebenslang gezahlt

Beispiel: Herr Wagner erleidet dauerhaft 65 % Invalidität und liegt damit über der 50-%-Schwelle. Er erhält die vereinbarte Unfallrente von beispielsweise 500 € im Monat – zusätzlich zu einer eventuellen Einmalleistung.

Was passiert im Todesfall?

Nach einem Unfall kann es passieren, dass die versicherte Person verstirbt. Damit ein Leistungsanspruch gegenüber der Versicherung besteht, gibt es hierfür unterschiedliche Regelungen. Ausschlaggebend für eine Leistung ist der Zeitpunkt des Todes.

Leistungen der Unfallrente nach Zeitpunkt des Todes
Zeitpunkt des Todes Leistung
Innerhalb eines Jahres (unfallbedingt)Keine Unfallrente — stattdessen greift die Todesfallleistung
Unfallfremde UrsacheEinmalige Abfindung (mehrere Monatsraten), sofern Invaliditätsgrad vorhanden war
Später als ein Jahr nach dem UnfallAbfindung von mehreren Monatsraten an Hinterbliebene, unabhängig von Todesursache

Tipp

Die Unfallrente ist besonders sinnvoll für Personen, die bei schwerer Invalidität auf ein dauerhaftes, regelmäßiges Einkommen angewiesen sind — etwa als Ausgleich für entfallenden Verdienst. Wer dagegen vor allem einmalige Umbau- oder Behandlungskosten abdecken möchte, ist mit einer hohen Invaliditätssumme oft besser bedient. Beide Bausteine lassen sich kombinieren; ein Tarifvergleich der privaten Unfallversicherung zeigt, welche Anbieter die Unfallrente zu welchen Bedingungen einschließen.

Häufig gestellte Fragen zur Unfallrente

In der Regel wird die Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent gezahlt. Der genaue Schwellenwert kann je nach Versicherer variieren. Die Invalidität muss ärztlich festgestellt und voraussichtlich mindestens drei Jahre bestehen.

Die Unfallrente wird monatlich und lebenslang ausgezahlt, solange die Invalidität anhält. Bei einem besonders hohen Invaliditätsgrad ab etwa 90 Prozent kann sich die monatliche Rente sogar verdoppeln.

Ja, die Unfallrente wird immer ab dem Unfalltag berechnet. Wird der Invaliditätsgrad erst später von einem Arzt festgestellt, erfolgt die Auszahlung rückwirkend ab dem Datum des Unfalls.