Gibt es eine gesetzliche Versicherungspflicht für Selbstständige?
Als freischaffende, berufstätige Person sind Sie sowohl im Beruf als auch bei der Vorsorge für sich selbst verantwortlich. Eine gesetzliche Pflicht für den Abschluss einer Unfallversicherung besteht somit nicht. Arbeitnehmer sind immer automatisch in allen Bereichen abgesichert.
Selbstständige können hingegen frei wählen, wofür der Versicherungsschutz gelten soll. Ausgenommen davon ist lediglich die Krankenversicherung, die seit mehreren Jahren bereits eine Pflichtversicherung für jeden Bundesbürger ist.
Gerade weil im Hintergrund kein Arbeitgeber für die gesetzliche Absicherung sorgt, trägt die selbstständig tätige Person das finanzielle Risiko eines Unfalls allein. Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen zurück, fällt nicht nur Einkommen weg – häufig müssen Wohnung, Fahrzeug oder Arbeitsplatz behindertengerecht umgebaut werden. Eine private Unfallversicherung kennt zudem in der Regel keine Wartezeit, sodass der vereinbarte Schutz bereits ab dem ersten Tag greifen kann – ein Vorteil insbesondere zu Beginn einer selbstständigen Tätigkeit.
Tipp
Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für Selbstständige besonders empfehlenswert. Ohne Arbeitgeber gibt es keinen automatischen Unfallschutz.
Welche Unfallversicherung lohnt sich für Selbstständige?
Im Bereich der Unfallversicherung haben Selbstständige zwei verschiedene Möglichkeiten. Sie haben die Wahl zwischen dem gesetzlichen und privaten Risikoversicherungsschutz. Der Leistungsumfang und vor allem der Geltungsbereich ist hierbei grundverschieden.
Gesetzliche Unfallversicherung
Freiwillige Versicherung über die zuständige Berufsgenossenschaft. Beiträge abhängig von der beruflichen Tätigkeit. Eingeschränkter Geltungsbereich: nur bei Unfällen während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg. Keine Deckung in der Freizeit.
Private Unfallversicherung
Deckung gilt weltweit, privat und beruflich. Preise individuell berechnet nach Eintrittsalter, Leistungen und Berufstätigkeit. Umfangreiche und anpassbare Deckung — in den meisten Fällen sinnvoller als der gesetzliche Schutz.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme für Selbstständige ausfallen?
Da Selbstständige im Invaliditätsfall keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente in vergleichbarer Höhe wie Angestellte erwarten können, kommt der Höhe der vereinbarten Leistung besondere Bedeutung zu. Die private Unfallversicherung zahlt im Invaliditätsfall nicht pauschal, sondern berechnet die Leistung aus drei Bausteinen: der vereinbarten Grundsumme, dem Invaliditätsgrad gemäß Gliedertaxe und einer optionalen Progression.
Als grobe Orientierung – und ausdrücklich nicht als fester Wert – nennen Fachleute häufig etwa das Fünf- bis Sechsfache des Jahresbruttoeinkommens als Grundsumme, kombiniert mit einer Progression. Übliche Progressionsstufen sind 225 %, 350 % oder 500 %: Sie erhöhen die Leistung bei schweren Beeinträchtigungen überproportional, ohne dass die Beiträge im gleichen Maße steigen. Für Selbstständige mit körperlich oder handwerklich geprägter Tätigkeit, deren Erwerbsfähigkeit besonders stark vom eigenen Körper abhängt, kann eine höhere Grundsumme oder Progression sinnvoll sein.
Gut zu wissen
Bestehende Vorerkrankungen können die Leistung über einen sogenannten Mitwirkungsanteil mindern. Wer dauerhaft selbstständig arbeitet, sollte die gewählten Summen daher regelmäßig auf das aktuelle Einkommen und die berufliche Situation abstimmen.
Häufig gestellte Fragen zur Unfallversicherung für Selbstständige
Nein, für Selbstständige besteht keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Unfallversicherung. Der Abschluss ist sowohl im gesetzlichen als auch im privaten Bereich freiwillig. Einzig die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle.
Aufgrund der umfangreichen und anpassbaren Deckung ist die private Unfallversicherung für Selbstständige in den meisten Fällen sinnvoller. Sie bietet weltweiten Schutz rund um die Uhr, während die gesetzliche Variante nur bei Arbeitsunfällen greift.
Die Beiträge werden individuell berechnet. Entscheidend sind das Eintrittsalter, die gewünschten Leistungen und die genaue Berufstätigkeit. Bürotätigkeiten sind in der Regel günstiger versicherbar als körperliche oder handwerkliche Berufe.
Die Invaliditätsleistung ergibt sich aus der vereinbarten Grundsumme, multipliziert mit dem Invaliditätsgrad laut Gliedertaxe und gegebenenfalls einer Progression. Als Orientierung für die Grundsumme gilt häufig das Fünf- bis Sechsfache des Jahresbruttoeinkommens – kein fester Wert, sondern ein Anhaltspunkt für die individuelle Bedarfsplanung.