Übergangsleistung Unfallversicherung: Was sind die Voraussetzungen?
Damit die festgelegte Versicherungssumme als Entschädigung entlohnt werden kann, müssen bei der versicherten Person bestimmte Voraussetzungen nach einem Unfall vorhanden sein. Dies ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Unfallversicherung im Ausland, zur Unfallversicherung für die Familie und zur Insassenunfallversicherung.
Voraussetzungen für die Übergangsleistung
- 6 Monate nach dem Unfalltag muss noch eine Leistungseinschränkung vorliegen
- Die Einschränkung muss ununterbrochen bestanden haben
- Die Einschränkung muss aufgrund des Unfalls verursacht worden sein
- Nachweis per Arztbericht mit mindestens 50 % Leistungsbeeinträchtigung
Damit die Risikoversicherung die zustehende Leistung auszahlen kann, muss die Beeinträchtigung anhand eines Arztberichtes nachgewiesen werden. Aus dem Bericht muss hervorgehen, dass die Leistungsfähigkeit um mindestens 50 Prozent beeinträchtigt ist.
Wichtig zur Einordnung: Die Übergangsleistung ist nicht dasselbe wie die Invaliditätsleistung. Die Invaliditätsleistung deckt einen dauerhaften Schaden ab und wird erst gezahlt, wenn der Invaliditätsgrad endgültig feststeht. Die Übergangsleistung greift dagegen schon vorher und mildert die finanziellen Folgen der Übergangsphase. Beide Leistungen schließen sich nicht aus: Eine später festgestellte Invalidität wird zusätzlich nach der vereinbarten Grundsumme abgegolten. Wie sich ein Dauerschaden langfristig absichern lässt, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Unfallrente.
Da die private Unfallversicherung in der Regel keine Wartezeit kennt, kann der Versicherungsschutz und damit auch der Anspruch auf die Übergangsleistung bereits ab dem ersten Tag nach Vertragsbeginn greifen. Zu beachten ist allerdings, dass Vorerkrankungen über einen Mitwirkungsanteil die Höhe der Leistung mindern können, wenn sie nachweislich am Unfallschaden mitgewirkt haben. Einen umfassenden Überblick über die einzelnen Bausteine gibt unser Ratgeber zur privaten Unfallversicherung.
Auszahlung für verbesserte Übergangsleistung
Zusätzlich gibt es in der privaten Unfallversicherung eine Erweiterung der Übergangsleistung. Dabei wird die Versicherungssumme bei bestimmten schweren Verletzungen schon kurz nach dem Unfall vergütet, obwohl bei der normalen Übergangsleistung erst die Sechs-Monats-Frist abgewartet werden müsste. Der Vorteil liegt auf der Hand: Gerade bei besonders einschneidenden Verletzungen entsteht der Geldbedarf — etwa für Umbauten oder Hilfsmittel — oft sofort und nicht erst ein halbes Jahr später. Welche Verletzungen die sofortige Auszahlung auslösen, ist im jeweiligen Tarif festgelegt; die folgende Übersicht nennt typische Beispiele.
Sofortige Auszahlung bei schweren Verletzungen
Verbesserte Übergangsleistung- Querschnittslähmung
- Amputation
- Schädelhirnverletzung in Verbindung mit einer Hirnblutung / -prellung
- Verbrennungen zweiten oder dritten Grades
- Blindheit auf beiden Augen
- Frakturen und Organschäden (müssen mehrfach auftreten)
Häufig gestellte Fragen zur Übergangsleistung
Die Übergangsleistung ist eine Zusatzleistung der privaten Unfallversicherung, die gezahlt wird, wenn nach einem Unfall über einen Zeitraum von sechs Monaten eine geistige oder körperliche Leistungseinschränkung von mindestens 50 Prozent ununterbrochen besteht.
Die normale Übergangsleistung wird ausgezahlt, nachdem sechs Monate seit dem Unfalltag vergangen sind und die Leistungseinschränkung ununterbrochen bestanden hat. Bei der verbesserten Übergangsleistung kann die Auszahlung bei bestimmten schweren Verletzungen (z.B. Querschnittslähmung, Amputation) schon kurz nach dem Unfall erfolgen.
Die Höhe der Übergangsleistung richtet sich nach der im Versicherungsvertrag eigens dafür vereinbarten Versicherungssumme — sie ist unabhängig von der Grundsumme für die Invaliditätsleistung. Die Summe legen Sie bei Vertragsabschluss individuell fest. Eine später festgestellte Invalidität wird zusätzlich und getrennt davon entschädigt.
Bei der normalen Übergangsleistung muss die Leistungseinschränkung sechs Monate lang ununterbrochen bestehen. Bei der verbesserten Übergangsleistung wird die Summe bei bestimmten schweren Verletzungen wie Querschnittslähmung, Amputation oder Blindheit schon kurz nach dem Unfall ausgezahlt.