Übergangsleistung Unfallversicherung: Was sind die Voraussetzungen?
Damit die festgelegte Versicherungssumme als Entschädigung entlohnt werden kann, müssen bei der versicherten Person bestimmte Voraussetzungen nach einem Unfall vorhanden sein. Dies ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Unfallversicherung im Ausland, zur Unfallversicherung für die Familie und zur Insassenunfallversicherung.
Voraussetzungen für die Übergangsleistung
- 6 Monate nach dem Unfalltag muss noch eine Leistungseinschränkung vorliegen
- Die Einschränkung muss ununterbrochen bestanden haben
- Die Einschränkung muss aufgrund des Unfalls verursacht worden sein
- Nachweis per Arztbericht mit mindestens 50 % Leistungsbeeinträchtigung
Damit die Risikoversicherung die zustehende Leistung auszahlen kann, muss die Beeinträchtigung anhand eines Arztberichtes nachgewiesen werden. Aus dem Bericht muss hervorgehen, dass die Leistungsfähigkeit um mindestens 50 Prozent beeinträchtigt ist.
Auszahlung für verbesserte Übergangsleistung
Zusätzlich gibt es in der privaten Unfallversicherung noch eine Erweiterung bei der Übergangsleistung. Dabei wird die Versicherungssumme bei bestimmten Verletzungen schon kurz nach dem Unfall vergütet, obwohl normalerweise ein bestimmter Zeitraum vergangen sein muss.
Sofortige Auszahlung bei schweren Verletzungen
Verbesserte Übergangsleistung- Querschnittslähmung
- Amputation
- Schädelhirnverletzung in Verbindung mit einer Hirnblutung / -prellung
- Verbrennungen zweiten oder dritten Grades
- Blindheit auf beiden Augen
- Frakturen und Organschäden (müssen mehrfach auftreten)
Häufig gestellte Fragen zur Übergangsleistung
Die Übergangsleistung ist eine Zusatzleistung der privaten Unfallversicherung, die gezahlt wird, wenn nach einem Unfall über einen Zeitraum von sechs Monaten eine geistige oder körperliche Leistungseinschränkung von mindestens 50 Prozent ununterbrochen besteht.
Die normale Übergangsleistung wird ausgezahlt, nachdem sechs Monate seit dem Unfalltag vergangen sind und die Leistungseinschränkung ununterbrochen bestanden hat. Bei der verbesserten Übergangsleistung kann die Auszahlung bei bestimmten schweren Verletzungen (z.B. Querschnittslähmung, Amputation) schon kurz nach dem Unfall erfolgen.
Die Höhe der Übergangsleistung richtet sich nach der im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme. Die genaue Summe können Sie individuell bei Vertragsabschluss festlegen.
Bei der normalen Übergangsleistung muss die Leistungseinschränkung sechs Monate lang ununterbrochen bestehen. Bei der verbesserten Übergangsleistung wird die Summe bei bestimmten schweren Verletzungen wie Querschnittslähmung, Amputation oder Blindheit schon kurz nach dem Unfall ausgezahlt.