Kann man die Versicherungssteuer absetzen?
Die Versicherungssteuer kann nicht steuerlich abgesetzt werden. Grund dafür ist, dass es sich bei der Versicherungssteuer weder um eine Vorsteuer noch um die Mehrwertsteuer handelt und sie somit keine "gesetzlich geschuldete Steuer" ist. Sie kann demnach nicht nur von Privatpersonen nicht abgesetzt werden, sondern auch nicht von Unternehmen und Institutionen.
Vorsteuer
Für UnternehmenEine Steuerart, die ausschließlich Unternehmen betrifft und im Rahmen eines Einkaufes anfällt. Kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.
Mehrwertsteuer
Für EndkundenWird vom Endkunden bezahlt und sollte nicht mit der Vorsteuer verwechselt werden. Kann ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.
Auch wenn die Versicherungssteuer nicht absetzbar ist, haben Versicherte in einigen Fällen die Möglichkeit, die Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung geltend zu machen. Hier kommt es vordergründig auf die Versicherung an. Die Krankenversicherung sowie die Unfallversicherung können steuerlich abgesetzt werden, nicht aber die Kfz-Kaskoversicherung und die Hausratversicherung.
Welche Versicherungen sind absetzbar?
Grundsätzlich gilt: Sogenannte Vorsorgeversicherungen, die die Gesundheit und das Vermögen schützen, können von der Steuer abgesetzt werden (z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung). Sachversicherungen, die privates Eigentum absichern, können im Gegensatz dazu in der Regel nicht angegeben werden — mit Ausnahmen wie der Hausratversicherung.
Was ist die Versicherungssteuer?
Die Versicherungssteuer ist jene Steuer, die auf die Versicherungsbeiträge einiger Versicherungen anfällt. Gezahlt wird die Versicherungssteuer von den Versicherten, allerdings ist der Versicherer für die Abführung der Steuer verantwortlich. Konkret bedeutet das, dass die Steuer direkt auf den Versicherungsbeitrag aufgerechnet wird und der/die Versicherte somit in der Regel nichts von der Zahlung der Versicherungssteuer mitbekommt.
Die Versicherungssteuer wird an die Bundeszentrale für Steuern abgeführt und nicht wie üblich an das Finanzamt. Der Versicherer erhebt die Steuer auf den Versicherungsbeitrag und leitet sie direkt an die Bundeszentrale weiter. Neben der Erhebung der Steuer ist die Behörde auch für die Festsetzung dieser Steuer zuständig. Sie bestimmt also, wie hoch die Steuer der jeweiligen Versicherungen sein wird.
Ob die Versicherungssteuer überhaupt gezahlt werden muss, hängt von der jeweiligen Versicherung ab. So gibt es bestimmte Versicherungen, wie z.B. die Kranken- und Pflegeversicherung, auf die keine Steuer anfällt. Andere Versicherungen, wie z.B. die Kfz-Versicherung und die Hausratversicherung sind steuerpflichtig.
Hinweis
Versicherungen, auf die die Versicherungssteuer anfällt, sind oftmals Sachversicherungen (Eigentum versichern). Versicherungen ohne Versicherungssteuer sind in der Regel Personenversicherungen (Gesundheit absichern). Ausnahme: Die private Unfallversicherung ist eine steuerpflichtige Personenversicherung.
Wie hoch ist die Versicherungssteuer?
Wie hoch die Versicherungssteuer ist, wird von der Bundeszentrale für Steuern entschieden. Die genaue Höhe der Steuer hängt von der jeweiligen Versicherung ab. Der allgemeine Steuersatz liegt bei 19 %. Es gibt allerdings auch Versicherungen, bei denen der Steuersatz deutlich niedriger ausfällt. Ein Beispiel hierfür ist die Feuerversicherung, für die ein eigener, reduzierter Satz gilt.
Auf welcher Grundlage wird die Versicherungssteuer berechnet? In der Regel wird die Versicherungssteuer auf die Versicherungsbeiträge erhoben. Einzige Ausnahme bildet die Hagelversicherung. Hier bildet die Versicherungssumme die Grundlage zur Berechnung der Steuer.
| Versicherung | Steuersatz |
|---|---|
| Kfz-Versicherung | 19 Prozent |
| Hausratversicherung (ohne Feuer) | 19 Prozent |
| Hausratversicherung (mit Feuer) | 16,15 Prozent |
| Alleinige Feuerversicherung | 13,2 Prozent |
| Unfallversicherung (Beitragsrückgewähr) | 3,8 Prozent |
Stand 2025
Beispiel: Hannah L. zahlt für ihre Kfz-Versicherung monatlich 20 € netto. Sie möchte wissen, wie hoch der enthaltene Steueranteil ist. Der Steuersatz für die Kfz-Versicherung liegt bei 19 %. Auf den Beitrag von 20 € entfallen demnach 3,80 € Versicherungssteuer, die der Versicherer an die Bundeszentrale für Steuern abführt.
Versicherungssteuer und Umsatzsteuer: nicht dasselbe, nicht absetzbar
Versicherungssteuer und Umsatzsteuer werden oft verwechselt, sind aber zwei verschiedene Steuern, die sich gegenseitig ausschließen. Wo Versicherungssteuer anfällt, wird keine Umsatzsteuer erhoben – und umgekehrt. Geregelt ist das in § 4 Nr. 5 des Versicherungsteuergesetzes (VersStG). Die Versicherungssteuer ist deshalb für niemanden über den Vorsteuerabzug absetzbar.
Der Vorsteuerabzug greift ausschließlich bei der Umsatzsteuer: Ein Unternehmen kann die in Eingangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Auf einer Versicherungsprämie wird jedoch keine Umsatzsteuer, sondern Versicherungssteuer ausgewiesen. Ein Vorsteuerabzug auf die Versicherungssteuer ist damit ausgeschlossen – die Steuer bleibt für Privatpersonen wie für Unternehmen ein durchlaufender Kostenbestandteil der Prämie.
Trennen Sie deshalb zwei Fragen: Die Versicherungssteuer selbst ist nie absetzbar. Der Versicherungsbeitrag hingegen kann es sein – und hier macht es einen Unterschied, ob die Versicherung betrieblich oder privat veranlasst ist:
- Betrieblich veranlasste Versicherungen (etwa eine Betriebshaftpflicht oder die Kfz-Versicherung eines Firmenfahrzeugs) lassen sich in der Regel als Betriebsausgabe absetzen – und zwar inklusive der enthaltenen Versicherungssteuer, weil der gesamte Beitrag die Ausgabe bildet;
- Privat veranlasste Versicherungen sind nur als Sonderausgaben absetzbar, wenn es sich um anerkannte Vorsorgeaufwendungen handelt – also vor allem Beiträge zur Krankenversicherung und zur privaten Unfallversicherung, nicht aber Kfz-Kasko oder Hausrat.
Ob ein Beitrag in Ihrem Fall absetzbar ist, hängt von der konkreten Veranlassung und Ihrer steuerlichen Situation ab. Im Zweifel klärt eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater, welche Beiträge Sie in welcher Höhe ansetzen dürfen.
Häufig gestellte Fragen
Nein, die Versicherungssteuer kann weder von Privatpersonen noch von Unternehmen steuerlich abgesetzt werden. Es handelt sich weder um eine Vorsteuer noch um die Mehrwertsteuer und somit nicht um eine "gesetzlich geschuldete Steuer".
Die Versicherungssteuer ist eine Steuer, die auf die Versicherungsbeiträge bestimmter Versicherungen anfällt. Sie wird vom Versicherer direkt auf den Beitrag aufgerechnet und an die Bundeszentrale für Steuern abgeführt.
Der allgemeine Steuersatz liegt bei 19 Prozent. Bei einigen Versicherungen ist der Satz niedriger: z.B. 16,15 % bei der Hausratversicherung mit Feuer, 13,2 % bei der reinen Feuerversicherung, oder 3,8 % bei der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr.
Vorsorgeversicherungen wie Kranken- und Unfallversicherung können als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sachversicherungen wie Kfz-Kasko oder Hausrat sind in der Regel nicht absetzbar, mit einigen Ausnahmen.
Beides schließt sich aus: Wo Versicherungssteuer anfällt, wird keine Umsatzsteuer erhoben (§ 4 Nr. 5 VersStG). Der Vorsteuerabzug gilt nur für die Umsatzsteuer, nicht für die Versicherungssteuer – sie ist daher für Privatpersonen und Unternehmen nicht absetzbar. Absetzbar sein kann nur der Beitrag selbst, je nachdem ob die Versicherung betrieblich oder privat veranlasst ist.
Auf Personenversicherungen wie Kranken- und Pflegeversicherung fällt in der Regel keine Versicherungssteuer an. Sachversicherungen wie Kfz- und Hausratversicherung sind hingegen steuerpflichtig. Eine Ausnahme ist die private Unfallversicherung als steuerpflichtige Personenversicherung.
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