Versicherungen in der Steuererklärung
Top Artikel zum Thema Versicherung & Steuererklärung
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Seit dem Jahr 2010 können Beiträge für die Krankenversicherung in der Steuererklärung angegeben werden. Das bedeutet, dass Sie die Beiträge für sowohl die private als auch die gesetzlichen Krankenversicherung steuerlich absetzen können. Der Höchstbetrag liegt hier bei 1.900 bzw. 2.800 € für Selbstständige. Versicherungscheck informiert Sie ausführlich zu diesem Thema.
Ja, sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung kann steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass der jährliche Beitrag für die Versicherung in der Steuererklärung angegeben werden kann und die Steuerlast um den entsprechenden Betrag reduziert wird.
Der Beitrag für die Krankenversicherung kann in der Anlage Vorsorgeaufwand auf der Seite 1 Abschnitt 2 eingetragen werden. Für die gesetzliche Krankenversicherung ist die Zeile 17 bis 22 relevant. Für die private Krankenversicherung sind es die Zeilen 24 bis 29.
Grundsätzlich können jegliche Vorsorgeversicherungen wie z.B. die Pflege- und Rentenversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings gibt es einen Höchstbetrag bis zu dem die Beiträge berücksichtigt werden. Der Höchstbetrag liegt bei 1.900 € und ist meist bereits durch das Absetzen der Krankenversicherung erreicht.
In Deutschland ist es seit der Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes im Jahr 2010 möglich, gezahlte Beiträge für die Krankenversicherung in der Steuererklärung als Sonderausgaben anzugeben. Dies betrifft die Aufwendungen der Basiskrankenversicherung und gilt sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung.
Auch die Auslandskrankenversicherung kann in der Regel steuerlich geltend gemacht werden. Grundvoraussetzung ist hier jedoch, dass der Höchstbetrag von 1.900 € bzw. 2.800 € für Selbständige noch nicht überschritten wurde. Wurde dieser Betrag bereits durch das Absetzen der Basiskrankenversicherung erreicht, so kann die Auslandskrankenversicherung nicht in der Steuererklärung angeben werden.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zieht das Finanzamt von den gezahlten Beiträgen insgesamt vier Prozent pauschal für das Krankengeld ab.
Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung bestehen aus dem gesetzlich festgelegten Beitrag und dem Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst bestimmen kann. Der gesetzliche Beitrag liegt bei 14,6 Prozent, der Kassenbeitrag bei durchschnittlich 1,6 Prozent. Beide Beiträge können steuerlich abgesetzt werden.
Bei der privaten Krankenversicherung ist nur der Teil für die Basisabsicherung absetzbar. Das bedeutet, dass Beiträge beispielsweise für eine Chefarztbehandlung oder ein Ein- bzw. Zwei-Zimmer-Bett nicht steuerlich geltend gemacht werden können.
Einige Krankenversicherungen zahlen ihren Kunden und Kundinnen Prämien aus. Private Krankenversicherung erstatten den Versicherten beispielsweise mehrere Monatsbeiträge, wenn sie über einen bestimmten Zeitraum keine Rechnungen bei der Versicherung einreichen. Diese Prämien müssen seit Sommer 2016 nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden.
Sie sind gerade dabei, Ihre Steuererklärung zu machen und möchten wissen, welche Versicherungen Sie absetzen können? Dann lesen Sie unsere Artikel zu diesem Thema:
Grundsätzlich gilt, dass jede/e Versicherungsnehmer/in die gesetzliche bzw. private Krankenversicherung in der Steuererklärung angeben kann. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer/innen als auch beispielsweise für Studierende. Allerdings können Studierende nur Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung voll abgesetzt werden. Grund dafür ist, dass die private Krankenversicherung bei Studierenden nicht als notwendige Basisabsicherung angesehen wird.
Wichtig! Die studentische Krankenversicherung kann nur in der Steuererklärung angegeben werden, wenn der/die Studierende nicht mehr über die Eltern versichert ist und zudem die Gesundheitsversicherung selbst bezahlt. Übernehmen die Eltern die Versicherungsbeiträge, so kann der/ die Studierende die Krankenversicherung nicht steuerlich absetzen.
Auch die Krankenversicherung der Kinder, kann in der Steuererklärung angeben werden. Wie diese steuerlich geltend gemacht wird, hängt von der persönlichen Situation der Eltern und des Kindes ab:
Grundsätzlich können alle Aufwendungen der Basiskrankenversicherung steuerlich abgesetzt werden. Es gibt jedoch einen Höchstbetrag von 1.900 € bzw. von 2.800 € für Selbständige. Dieser Höchstbetrag ist nur dann relevant, wenn die Aufwendungen der Basiskrankenversicherung unter 1.900 bzw. 2.800 € liegen. In solch einem Fall können nämlich Beiträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.
Was sind Vorsorgeaufwendungen? Vorsorgeaufwendungen sind Ausgaben zur Absicherung der Zukunft. Hierzu gehören neben der Krankenversicherung beispielsweise auch die Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Keine Vorsorgeaufwendungen sind die Hausrat- und Kfz-Versicherung.
In den meisten Fällen wird der Höchstbetrag durch die Krankenversicherung bereits ausgeschöpft. Nur bei Personen, die ein besonders niedriges Einkommen haben oder eine sehr günstige Krankenversicherung besitzen, können oftmals noch andere Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzen werden.
📝 Beispiel📝
Eine junge Arbeitnehmerin verdient brutto 1.800 € im Monat und zahlt davon monatlich 142,20 € für ihre Krankenversicherung. Das ergibt jährlich einen Gesamtbeitrag von 1.706,40 €. Da sie somit unter dem Höchstwert von 1.900 € liegt, kann sie weitere 193,60 € für Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen.
Erhält diese Arbeitnehmerin jedoch im darauffolgenden Jahr eine Gehaltserhöhung von brutto 500 €, erhöht sich der Krankenversicherungsbeitrag auf 181,70 € im Monat und somit 2.180 € im Jahr. Diesen Beitrag kann sie zwar bei der Steuererklärung geltend machen, allerdings ist es ihr nicht mehr möglich, weitere Versicherungsbeiträge abzusetzen.
Eine Meldung an die Finanzbehörden über die gezahlten Beiträge zur Krankenversicherung erfolgt normalerweise automatisch. Denn bei der Beantragung einer Krankenversicherung kann direkt der Übermittlung der Daten an das Finanzamt zugestimmt werden. Dadurch wird die Abwicklung mit der Steuerbehörde wesentlich einfacher. Trotzdem sollten die Angaben zusätzlich noch in der Steuererklärung gemacht werden.
Hierfür müssen in der Anlage Vorsorgeaufwand auf der Seite 1 Abschnitt 2 die Angaben zur Krankenversicherung gemacht werden. Für die gesetzliche Krankenversicherung ist die Zeile 17 bis 22 relevant. Die Beiträge für die private Krankenversicherung können in den Zeilen 24 bis 29 vermerkt werden. Dieser Vorgang ist der gleiche sowohl für Personen, die die Steuererklärung in Papierform machen, als auch für Personen, die Elster nutzen.
Was ist Elster? Eltester ist ein Online-Service, der sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen die Möglichkeit bietet, ihre Steuererklärung online und somit vollkommen papierlos abzugeben. Allerdings muss das Programm kostenpflichtig erworben werden und kostet rund 50 €.
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