Welche Berufsgruppen gibt es in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung teilt ihre Versicherten in unterschiedliche Berufsgruppen ein. Diese Gruppen definieren das Risiko, das die Risikoversicherung der jeweiligen Berufsgruppe zurechnet. Je niedriger die Berufsgruppe, desto niedriger ist auch das Berufsunfähigkeitsrisiko. Dies wirkt sich wiederum sowohl auf den Versicherungstarif als auch auf die Versicherungsleistungen aus. Maßgeblich ist dabei die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit und nicht allein die Berufsbezeichnung: Wer denselben Beruf überwiegend am Schreibtisch statt körperlich ausübt, wird häufig günstiger eingestuft.
Die Anzahl und genaue Definition der Berufsgruppen hängt von der jeweiligen Berufsunfähigkeitsversicherung ab. In der Regel gibt es insgesamt vier bzw. fünf Berufsgruppen, wobei die fünfte Gruppe jene Berufe zusammenfasst, die im Normalfall nicht versichert werden. Weil jeder Versicherer sein eigenes Raster anlegt, kann derselbe Beruf bei zwei Anbietern in unterschiedlichen Gruppen landen — ein Vergleich mehrerer Tarife lohnt sich daher gerade dann, wenn Ihre Tätigkeit nahe an einer Gruppengrenze liegt. Die folgende Tabelle gibt eine grobe Orientierung; die konkrete Zuordnung trifft der Versicherer bei der Antragsprüfung.
| Risikogruppe | Definition | Beispiele |
|---|---|---|
| Berufsgruppe 1 | Keine körperliche Belastung und nur geringe psychische Belastung | Rechtsanwalt/innen, Ärzt/innen, Wissenschaftler/innen |
| Berufsgruppe 2 | Geringe körperliche und psychische Belastung | Büroangestellte, Verwaltungsangestellte |
| Berufsgruppe 3 | Überwiegend körperliche Belastung und teils hohe psychische Belastung | Erzieher/innen, Lehrer/innen, Pfleger/innen |
| Berufsgruppe 4 | Schwere körperliche und/oder psychische Belastung | Tischler/innen, Dachdecker/innen, Maurer/innen |
| Berufsgruppe 5 | Gesundheitsgefährdende Tätigkeiten | Berufssportler/innen, Tiefseetaucher/innen |
Die Berufsgruppen im Detail
Berufsgruppe 1 – Akademiker
Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium und überwiegend geistiger Tätigkeit profitieren häufig von spürbar günstigeren Beiträgen. Beispiele: Ärzt/innen, Rechtsanwält/innen, Wissenschaftler/innen. Das Berufsunfähigkeitsrisiko ist hier relativ gering.
Berufsgruppe 2 – Kaufmännisch
Bedeutung von Berufsgruppe 2: kaufmännische oder administrative Berufe mit geringer körperlicher Belastung und überwiegender Bürotätigkeit. Typisch sind Angestellte im Innendienst bei Versicherungen, Banken oder sonstigen Dienstleistern; das Tätigkeitsgebiet darf nicht im Außendienst liegen. Der Beitrag liegt nur wenig über dem von Gruppe 1.
Berufsgruppe 3 – Handwerk
Bedeutung von Berufsgruppe 3: überwiegend handwerkliche Berufe mit spürbarer körperlicher Belastung. Weil das Berufsunfähigkeitsrisiko steigt, liegt der Beitrag merklich über dem von Gruppe 2. Typische Berufe sind Maler/innen, Lackierer/innen, Bauunternehmer/innen und Mechaniker/innen. Wer einen handwerklichen Beruf überwiegend planend oder leitend ausübt, wird mitunter günstiger eingestuft.
Berufsgruppe 4 – Schwere Arbeit
Berufe mit körperlich außerordentlich schwerer Arbeit. Das Risiko für eine Berufsunfähigkeit ist hier relativ hoch. Beispiele: Schmied/innen, Bergbauarbeiter/innen, Maurer/innen.
Berufsgruppe 5: Wer hat keinen Anspruch?
Personen, die einen gesundheitsgefährdenden Beruf ausüben, können keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Auch Personen, die in ihrer Freizeit eine Extremsportart (z.B. Fallschirmspringen) ausüben, können ausgeschlossen werden. Zudem gibt es Berufe, bei denen die Berufsunfähigkeit nicht bzw. nur schwer messbar ist (z.B. Models).
Welche Unterschiede gibt es zwischen den Berufsgruppen?
Die Einordnung in die jeweiligen Berufsgruppen ist entscheidend für die Bestimmung des Versicherungsbeitrags und der Versicherungsleistungen. Jede Berufsgruppe birgt Besonderheiten und bedarf eines bestimmten Schutzes. Einige Personengruppen werden bei der Einstufung besonders behandelt, weil ihre Tätigkeit nicht eindeutig einer klassischen Berufsgruppe entspricht oder sich noch verändert. Für sie lohnt ein genauer Blick darauf, dass der Vertrag den richtigen Schutz bietet:
- Selbstständige und Freiberufler;
- Schüler/innen;
- Auszubildende und Studierende;
- Beamt/innen;
- Der öffentliche Dienst.
Sie interessieren sich für die verschiedenen Berufsgruppen der Berufsunfähigkeitsversicherung? Dann lesen Sie unsere Artikel über Beamt/innen und Studierende in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Was sollte noch beim Abschluss des Vertrages beachtet werden?
Neben den verschiedenen Klauseln, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Berufsgruppe stehen, gibt es weitere Regelungen, die für alle Versicherten relevant sein können. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte in allen Fällen auf die folgenden Elemente geachtet werden:
- Beinhaltet der Vertrag eine Nachversicherungsgarantie?
- Ist eine Gesundheitsprüfung explizit ausgeschlossen?
- Wurde eine dynamische Rentensteigerung vereinbart?
- Hat der/die Versicherte Anspruch auf eine Überschussbeteiligung?
Tipp zur Beitragshöhe
Grundsätzlich gilt: Je höher die Berufsgruppe (also je größer das körperliche Risiko), je mehr vorteilhafte Klauseln im Vertrag eingeschlossen werden und je höher die Berufsunfähigkeitsrente sein soll, desto höher ist auch der zu zahlende Versicherungsbeitrag. Den größten Hebel auf den Beitrag hat dabei oft die Berufsgruppe selbst — sie steht zum Zeitpunkt des Abschlusses fest und lässt sich kaum nachträglich verbessern. Wie hoch Sie Ihre Rente ansetzen sollten, erläutern wir ausführlich auf der Seite zur Höhe der BU-Rente.
Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Jeder vierte in Deutschland lebende Mensch ist mindestens einmal in seinem Leben berufsunfähig. Berufsunfähigkeit kann aufgrund einer (Berufs-)Krankheit oder eines Unfalls eintreten. Es handelt sich nicht immer um eine physische Einschränkung – oftmals sind nämlich auch psychische Krankheiten der Grund.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die einzige Versicherung, die im Fall von Berufsunfähigkeit einen ausreichenden Schutz bietet. Die von der gesetzlichen Rentenkasse ausgezahlte Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es nur, wenn die betroffene Person keinen Beruf des regulären Arbeitsmarkts ausüben kann. Auch die Unfallversicherung bietet keinen ausreichenden Schutz bei Berufsunfähigkeit.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich für alle Berufsgruppen sinnvoll. Nur so können erwerbstätige Personen sichergehen, dass sie im Falle von Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert sind und nicht dazu verpflichtet werden können, einen anderen Beruf zu erlernen und auszuüben.
Dennoch sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leichtfertig abgeschlossen werden. Ist der Vertrag einmal abgeschlossen, so ist der/die Versicherungsnehmer/in verpflichtet, einen monatlichen Beitrag an das Versicherungsunternehmen zu zahlen. Sollte der Vertrag beispielsweise aus finanziellen Gründen aufgelöst werden, so verliert der/die Versicherte nicht nur den Versicherungsschutz, sondern auch die bis dahin eingezahlten Beiträge.
Häufig gestellte Fragen zu Berufsgruppen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsgruppe 3 fasst überwiegend handwerkliche Tätigkeiten mit spürbarer körperlicher Belastung zusammen – etwa Maler/innen, Lackierer/innen oder Mechaniker/innen. Weil das Risiko einer Berufsunfähigkeit höher ist als bei reiner Büroarbeit, fällt der Beitrag entsprechend höher aus als in den Gruppen 1 und 2. Die genaue Zuordnung legt jeder Versicherer nach eigenem Raster fest; maßgeblich ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, nicht allein die Berufsbezeichnung.
Berufsgruppe 2 umfasst kaufmännische und administrative Berufe mit geringer körperlicher Belastung und überwiegender Bürotätigkeit, zum Beispiel Angestellte im Innendienst von Banken oder Versicherungen. Das Berufsunfähigkeitsrisiko ist niedrig, sodass der Beitrag nur wenig über dem der günstigsten Gruppe 1 liegt. Auch hier kann derselbe Beruf je nach Anbieter unterschiedlich eingestuft werden.
Die Zuordnung zu einer Berufsgruppe erfolgt durch das Versicherungsunternehmen bei der Antragstellung. Sie basiert auf dem ausgeübten Beruf, der Ausbildung und dem Grad der körperlichen bzw. psychischen Belastung. Ein Versicherungsmakler kann Ihnen helfen, Ihre Einstufung vorab einzuschätzen.
Ja, wenn sich Ihr Beruf ändert, können Sie eine Umstufung bei Ihrer Versicherung beantragen. Bei einem Wechsel in eine niedrigere Berufsgruppe sinken in der Regel die Beiträge. Bei einer höheren Einstufung können die Beiträge steigen.
Berufsgruppe 4 umfasst Berufe mit schwerer körperlicher Arbeit. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist hier statistisch deutlich höher als bei Bürotätigkeiten, weshalb die Versicherungen höhere Beiträge verlangen, um das größere Risiko abzudecken.
Ja, auch Studierende können eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Die versicherbare Rentenhöhe ist während des Studiums in der Regel begrenzt, lässt sich aber später meist ohne erneute Gesundheitsprüfung aufstocken. Der Vorteil eines frühen Abschlusses liegt in den günstigeren Beiträgen und der zu diesem Zeitpunkt oft noch makellosen Gesundheitshistorie. Mehr dazu auf unserer Seite zu Studierenden.