Wie lange gilt die Außenversicherung?

Die Außenversicherung ist eine Hausversicherung, die den Hausrat bis zu drei Monate außerhalb des Versicherungsortes absichert, sofern die Sachen Ihr Eigentum sind oder Ihnen zum Gebrauch dienen. Das gilt auch für Sachen von Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Wichtig: Sollte sich der Hausrat dauerhaft oder länger als drei Monate außerhalb der Wohnung befinden, existiert kein Versicherungsschutz mehr über diese Sachversicherung. Es ist daher wichtig, dass sich die versicherten Gegenstände nur vorübergehend jenseits der Wohnung oder des Hauses befinden.

Welche Gefahren sind über die Außenversicherung versichert?

Über die Außenversicherung sind im Gegensatz zum vollen Schutz der Hausratversicherung weniger Gefahren versichert:

Versicherte Gefahren

  • Einbruchdiebstahl
  • Raub von versicherten Sachen
  • Sturm- und Hagelschäden innerhalb von Gebäuden

Nicht versicherte Gefahren

  • Hausrat, der sich länger als drei Monate außerhalb des Versicherungsorts befindet
  • Brand und Feuer
  • Naturgefahren, die zu den Elementarschäden zählen

Außenversicherung bei einem Umzug

Beabsichtigen Sie eine größere Menge an Hausrat aus der Wohnung zu schaffen (zum Beispiel bei einem Umzug), sollten Sie die Entschädigungsgrenzen der Außenversicherung beachten. Die Grenze der Außenversicherung liegt meistens bei 10 Prozent der Versicherungssumme und ist zusätzlich auf einen tariflich festgelegten Höchstbetrag gedeckelt. Je höher die vereinbarte Versicherungssumme Ihres Hausrats ausfällt, desto höher liegt damit auch die für die Außenversicherung verfügbare Entschädigungsgrenze.

Hinweis: Der maximale Erstattungsbetrag der Außenversicherung ist je nach Versicherer und gewähltem Tarif unterschiedlich hoch und in den Versicherungsbedingungen festgeschrieben. Prüfen Sie daher vor einem Umzug die genauen Grenzen Ihres Tarifs, damit hochwertiger Hausrat unterwegs nicht nur teilweise ersetzt wird.

Häufig gestellte Fragen zur Außenversicherung

Die Außenversicherung schützt Ihren Hausrat bis zu drei Monate außerhalb des Versicherungsortes. Befindet sich der Hausrat dauerhaft oder länger als drei Monate außerhalb der Wohnung, erlischt der Versicherungsschutz.

Die Außenversicherung deckt Einbruchdiebstahl, Raub von versicherten Sachen sowie Sturm- und Hagelschäden innerhalb von Gebäuden ab. Nicht versichert sind Brand, Feuer und Elementarschäden.

Ja, die Entschädigungsgrenze liegt meist bei 10 Prozent der Versicherungssumme und ist zusätzlich auf einen tariflich festgelegten Höchstbetrag begrenzt. Wie hoch dieser ausfällt, regeln die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Ja, aber Sie sollten die Entschädigungsgrenzen beachten. Bei einem Umzug kann eine größere Menge an Hausrat außerhalb der Wohnung sein, wodurch die Grenzen schnell erreicht werden können.

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