Was ist Einbruchdiebstahl?

Bei einem Einbruch wird in der Regel das Eigentum in der Wohnung gestohlen. Damit der Diebstahl über die Sachversicherung abgesichert ist, muss der Tathergang bestimmte Bedingungen erfüllen.

Bedingungen für Einbruchdiebstahl

1
Gewaltsamer Zugang

Der Einbrecher muss sich mit einem Werkzeug, wie einer Brechstange oder einem Dietrich, Zugang zu der Wohnung oder dem Haus verschafft haben.

2
Gestohlener Schlüssel

Konnte ein Dieb mit Hilfe eines richtigen Schlüssels einbrechen, besteht Versicherungsschutz, wenn der Schlüssel durch Diebstahl oder Raub in Besitz gelangt ist. Nicht jedoch bei fahrlässigem Verlust.

3
Unbemerktes Eindringen

Auch das unbemerkte Eindringen und Verstecken in der Wohnung zählt zum Einbruchdiebstahl. Wird dabei Hausrat gestohlen, besteht Versicherungsschutz.

Hinweis: In manchen Fällen verwenden Diebe bei einem Einbruch bestimmte Schlüssel, so dass keine Einbruchschäden zu erkennen sind. Der Einbruchdiebstahl muss dann vom Versicherungsnehmer nachgewiesen werden, damit eine Leistungspflicht des Versicherers besteht.

Wann ist Raub versichert?

Anders als bei einem Diebstahl werden Sachen bei einem Raub mit Gewalt entwendet. Ein Raub gilt dann als versichert, wenn dem Versicherungsnehmer oder einer anderen Person aus dem gemeinsamen Haushalt eine körperliche Gewalttat widerfährt oder eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird.

In solchen Fällen besteht der Versicherungsschutz sowohl innerhalb als auch außerhalb vom Wohnbereich des Versicherungsnehmers. Außerhalb der Wohnung besteht die Absicherung über die Außenversicherung.

Gut zu wissen: Die Hausratversicherung erstattet auch dann einen Raubdiebstahl, wenn ein körperlicher Widerstand aufgrund eines Unfalls oder einer unverschuldeten Beeinträchtigung nicht möglich war. Gegenstände sind allerdings nicht mitversichert, wenn sie erst auf Verlangen zum Tatort gebracht werden.

Vandalismus nach einem Einbruch

Zu Vandalismus zählen sämtliche Beschädigungen an versicherten Sachen, die durch den Einbruch entstanden sind. Die Zerstörung oder Beschädigung von Hausrat muss dabei von dem Täter vorsätzlich durchgeführt worden sein.

Übersicht der versicherten Diebstahlarten
Schadensart Versichert? Voraussetzung
Einbruchdiebstahl Ja Gewaltsames Eindringen nachweisbar
Raub Ja Gewalt oder Drohung gegen Personen
Vandalismus Ja Im Zusammenhang mit Einbruch
Einfacher Diebstahl Nein Kein Einbruch/Gewalt

Häufig gestellte Fragen zum Diebstahl

Beim einfachen Diebstahl wird etwas gestohlen, ohne dass sich der Täter gewaltsam Zugang verschafft hat. Beim Einbruchdiebstahl muss sich der Täter mit Werkzeug oder einem gestohlenen Schlüssel Zugang zur Wohnung verschafft haben. Nur Einbruchdiebstahl ist über die Hausratversicherung gedeckt.

Ja, bei einem Raub besteht der Versicherungsschutz sowohl innerhalb als auch außerhalb des Wohnbereichs. Außerhalb greift die Außenversicherung der Hausratversicherung.

Melden Sie den Einbruch sofort bei der Polizei und informieren Sie Ihre Hausratversicherung. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und erstellen Sie eine Liste der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände.

Der Einbruchdiebstahl muss vom Versicherungsnehmer nachgewiesen werden. Fehlen Einbruchspuren (z.B. bei Verwendung spezieller Schlüssel), kann dies den Nachweis erschweren. Die Leistungspflicht besteht nur bei nachgewiesenem Einbruchdiebstahl.

Weitere Themen zur Hausratversicherung