Entschädigung bei einer Unterversicherung
Sofern eine Unterversicherung besteht, wird die Erstattungsleistung im Schadensfall von der Hausversicherung gekürzt. Die Gesamtleistung für einen Schaden berechnen Versicherungen dann anhand folgender Formel: Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Hausratversicherung, zur Außenversicherung und zum Brandschaden.
Entschädigung = Schadenbetrag × Versicherungssumme ÷ Wert aller versicherten Sachen
Beispielberechnung
Die Versicherung zahlt nur 70.400 € statt der vollen 80.000 € Schadenssumme.
Den Abzug von der Versicherungsleistung können Sie umgehen, wenn Sie einen Unterversicherungsverzicht in den Vertrag einschließen. Damit wird dann der Schaden komplett erstattet, auch wenn der Schaden größer als die Versicherungssumme ist.
Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung
Damit in der Sachversicherung ein Unterversicherungsverzicht besteht, können Sie auf zwei verschiedene Varianten zurückgreifen:
Variante 1: Quadratmeter-Berechnung
Automatischer Unterversicherungsverzicht, wenn Sie den Beitrag aufgrund der Quadratmeterzahl berechnen. Einfach, sicher und am häufigsten genutzt.
Variante 2: Unterversicherungsklausel
Geringer Mehrbeitrag für eine Vertragsklausel. Nur möglich, wenn der Versicherungswert mit einem Vermittler einzeln berechnet wurde.
Unterversicherungsschutz für Gebäude
In der Wohngebäudeversicherung wird die Versicherungssumme im Regelfall mit dem Wert 1914 berechnet. Im Versicherungsfall gilt auch hier ein Unterversicherungsverzicht.
Wichtig bei Baumaßnahmen
Wenn Sie während der Vertragslaufzeit Baumaßnahmen durchführen, die den Wert des Gebäudes erhöhen, müssen Sie dies der Versicherung anzeigen. Nur so ist der Unterversicherungsverzicht auch weiterhin gewährleistet.
Bei anderen Berechnungsarten der Wohngebäudeversicherung sollten Sie darauf achten, dass tatsächlich keine Unterversicherung besteht. Ist zum Beispiel bei der "Versicherung zum gemeinen Wert", der "Neuwertversicherung" oder "Zeitwertversicherung" die Versicherungssumme zu gering, kann der Versicherer keinen Unterversicherungsverzicht gewährleisten, so dass ein Abzug im Schadensfall möglich ist.
Häufig gestellte Fragen
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Gesamtwert Ihres Hausrats oder Gebäudes höher ist als die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme. In diesem Fall wird die Entschädigung im Schadensfall proportional gekürzt.
Am einfachsten durch die Berechnung der Versicherungssumme nach Quadratmeterzahl (650 Euro pro qm). Dabei gilt automatisch ein Unterversicherungsverzicht. Alternativ können Sie eine Unterversicherungsklausel gegen einen Mehrbeitrag einschließen.
Ja, wenn die Versicherungssumme mit dem Wert 1914 (gleitender Neuwert) berechnet wurde. Achten Sie darauf, Baumaßnahmen der Versicherung zu melden, damit der Schutz erhalten bleibt.