Rechte und Pflichten nach dem Hauskauf

In den Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung ist es genau geregelt, inwiefern der Versicherungsschutz auf den Käufer übergeht. Haben Sie den Hauskauf erfolgreich durchgeführt, müssen Sie den Eigentumsübergang bei der Hausversicherung schriftlich anzeigen. Dadurch ist es dem Versicherungsunternehmen möglich, die Versicherungsbeiträge neu zu berechnen oder den Versicherungsschutz generell zu überprüfen. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Steuerabsetzbarkeit der Wohngebäudeversicherung, zur Elementarschadenversicherung und zum Mehrfamilienhaus.

Übernahme

Bestehenden Vertrag weiterführen
  • Automatischer Übergang bei Grundbucheintragung
  • Nahtloser Versicherungsschutz
  • Tarif möglicherweise veraltet oder teurer

Kündigung & Wechsel

Sonderkündigungsrecht nutzen
  • Kündigung innerhalb 1 Monat nach Hauskauf
  • Sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres
  • Besseren Tarif frei wählen

Wie erfolgt die Übernahme nach dem Kauf?

Nachdem Sie ein Haus gekauft haben, geht die Versicherung automatisch auf Sie als Käufer über. Der Käufer wird ab der Eigentumsänderung im Grundbuch der neue Versicherungsnehmer. Zum selben Zeitpunkt werden damit auch die Rechte und Pflichten eines Versicherungsnehmers übertragen. Die Wohngebäudeversicherung kann den Beitrag sowohl vom alten Eigentümer als auch vom Erwerber einholen — die Parteien haften gesamtschuldnerisch.

Wann kann der Käufer kündigen und wechseln?

Wenn der Käufer die Gebäudeversicherung kündigen und den Anbieter wechseln möchte, muss er sich an bestimmte Kündigungsfristen halten. Das Kündigungsschreiben muss spätestens nach einem Monat ab dem Tag des Hauskaufs bei der Wohngebäudeversicherung eingegangen sein. Wird der neue Eigentümer erst später von dem Bestehen einer Versicherung in Kenntnis gesetzt, beginnt die Frist ab diesem Moment.

Tipp: Für die Kündigung reicht eine kurze Mitteilung über den Erwerb des Hauses, die Vertragsnummer und der gewünschte Kündigungszeitpunkt aus. Schicken Sie als Nachweis eine Kopie vom Grundbuchauszug mit.

Wann besteht kein Versicherungsschutz?

Sofern die Mitteilung über den Wechsel des Eigentümers an die Wohngebäudeversicherung nicht erfolgt, kann die Versicherungsgesellschaft eine Entschädigung verweigern, wenn es zu einem Versicherungsfall kommt.

Achtung: Eine Verweigerung der Leistung ist nur dann möglich, wenn der Termin zur Mitteilung mehr als 1 Monat zurückliegt und die Versicherung beweisen kann, dass sie den Vertrag mit dem Erwerber nicht anerkannt hätte. Bitten Sie daher möglichst sofort nach dem Kauf den Verkäufer um Vertragsinformationen und zeigen Sie den Eigentumswechsel an.

Häufig gestellte Fragen zur Wohngebäudeversicherung nach Hauskauf

Ja, die Wohngebäudeversicherung geht automatisch auf den Käufer über, sobald der Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen ist. Der Käufer wird ab diesem Zeitpunkt zum neuen Versicherungsnehmer mit allen Rechten und Pflichten.

Sie haben ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat ab dem Tag des Hauskaufs (Grundbucheintragung). Die Kündigung kann sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres wirksam werden. Erfahren Sie erst später von der bestehenden Versicherung, beginnt die Frist ab diesem Zeitpunkt.

Das Schreiben sollte folgende Angaben enthalten: Mitteilung über den Erwerb des Hauses, die Vertragsnummer der bestehenden Versicherung und den gewünschten Kündigungszeitpunkt. Als Nachweis empfiehlt es sich, eine Kopie des Grundbuchauszugs beizulegen.

Wenn Sie die Mitteilung versäumen und es zu einem Schadensfall kommt, kann die Versicherung die Leistung verweigern — allerdings nur, wenn die Frist um mehr als einen Monat überschritten ist und die Versicherung nachweisen kann, dass sie den Vertrag mit Ihnen nicht anerkannt hätte.

Weitere Themen zur Wohngebäudeversicherung