Wozu zählen die Versicherungskosten?

In die Abrechnung dürfen nur bestimmte Unkosten mit aufgeschlüsselt werden, die in der "Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz" festgelegt sind. Diese Nebenkosten sind dann auf die Mieter umlagefähig. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Steuerabsetzbarkeit der Wohngebäudeversicherung, zur Elementarschadenversicherung und zum Hauskauf.

Gesetzliche Grundlage

Nach der gesetzlichen Verordnung gehören die Beiträge zur Hausversicherung zu den sogenannten Betriebskosten. Als Betriebskosten gelten nahezu alle Gebühren, die bei dem Gebrauch von Gebäuden und Grundstücken regelmäßig anfallen.

Unabhängig davon darf der Eigentümer bei entstandenen Schäden auch selber tätig werden, wenn dadurch zum Beispiel die Beanspruchung der Sachversicherung vermieden werden kann und Kosten eingespart werden.

Welche Versicherungen gelten als Nebenkosten?

Laut der oben genannten Berechnungsverordnung können Vermieter eine Vielzahl an Kostenpunkten als Umlage auf die Mieter verteilen. Die Beiträge für Versicherungen sind dafür auch zulässig. Wohngebäudeversicherungen können sowohl für den Privathaushalt als auch bei einer gewerblichen Vermietung als Nebenkosten umverteilt werden. Allerdings ist die Anrechnung nur für bestimmte Versicherungsarten gültig.

Umlagefähige Versicherungen

In dem Gesetz steht, dass die Kosten von Sach- und Haftpflichtversicherungen in der Nebenkostenabrechnung aufgelistet werden dürfen:

  • Gebäudeversicherung
  • Vermieterhaftpflichtversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Die Höhe der Umlage in der Nebenkostenabrechnung ist immer von dem jeweiligen Mietvertrag abhängig. Die Nebenkosten werden prozentual nach der angemieteten Quadratmeterzahl laut Mietvertrag aufgeteilt. Dadurch wird die Abrechnung gerecht an die Wohnfläche angepasst.

Häufig gestellte Fragen

Ja, nach der gesetzlichen Berechnungsverordnung gehören die Beiträge zur Gebäudeversicherung zu den Betriebskosten und sind auf die Mieter umlagefähig. Dies gilt sowohl für den Privathaushalt als auch bei gewerblicher Vermietung.

Die Nebenkosten werden prozentual nach der angemieteten Quadratmeterzahl laut Mietvertrag aufgeteilt. Dadurch wird die Abrechnung gerecht an die Wohnfläche angepasst.

Nur Sach- und Haftpflichtversicherungen dürfen in der Nebenkostenabrechnung aufgelistet werden. Andere Versicherungen des Vermieters, wie etwa eine Rechtsschutzversicherung, sind nicht auf die Mieter umlegbar.