Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

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Gibt es eine Pflicht für die Wohngebäudeversicherung?

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Wer im Besitz einer Immobilie ist, kann das Eigenheim über eine Wohngebäudeversicherung absichern. Die Hausversicherung trägt das Risiko für bestimmte Gefahrenquellen, die das Gebäude beschädigen können. In der Sachversicherung sind dann die in den Versicherungsbedingungen festgelegte Gefahren abgesichert. Ist es für Gebäudeinhaber sinnvoll, einen solchen Versicherungsschutz zu haben? Und besteht eine gesetzliche Pflicht für den Abschluss einer Gebäudeversicherung?

Ist die Gebäudeversicherung sinnvoll?

Die Gebäudeversicherung sichert die Immobilie vor einer Vielzahl von äußeren Einflüssen ab. So sind zum Beispiel Brände, Blitzeinschläge, Stürme oder Leitungswasserschäden in dem Versicherungsschutz enthalten. Zusätzlich können Sie noch Elementarschäden in die Versicherung mit einschließen, wodurch der Umfang des Schutzes wesentlich erweitert wird. Ist das versicherte Gebäude von einem Schaden bedroht, besteht die Gefahr, dass enorme Kosten für die Reparatur auf den Inhaber zukommen können. Bei einem Totalschaden sind Hauseigentümer sogar dem Risiko eines finanziellen Ruins ausgesetzt. Um solche Gefahren vorzubeugen, ist es unbedingt zu empfehlen, mindestens den Grundschutz der Gebäudeversicherung zu beantragen. Zusätzlich sollten Sie die Gefahren nicht unterschätzen, die mit dem Einschluss von Elementarschäden versicherbar sind. Da unter anderem plötzlich Überschwemmungen oder Erdsenkungen auftreten können, ist der erweiterte Einschluss durchaus sinnvoll.

Gibt es in Deutschland eine gesetzliche Pflicht?

Über den Abschluss einer Gebäudeversicherung kann in Deutschland jeder Inhaber einer Immobilie frei entscheiden. Eine unfreiwillige Pflicht vom Gesetzgeber gibt es hierfür nicht. Lediglich die Bank kann Sie dazu verpflichten, wenn Sie ein Immobiliendarlehen für die Finanzierung in Anspruch nehmen.

Pflicht bei kreditfinanzierten Immobilien

In der Regel werden privat genutzte Gebäude mit einem Immobiliendarlehen finanziert. Damit der Hauskredit überhaupt bewilligt werden kann, benötigt die Bank von dem Kreditnehmer gewisse Sicherheiten, falls der Kredit irgendwann nicht mehr zurückgezahlt werden kann. In vielen Fällen wird deshalb die Immobilie mit einer Grundschuld belastet. In diesem Fall verlangen Banken nahezu immer den Abschluss einer Gebäudeversicherung. Denn sollte das Gebäude beschädigt oder gar zerstört werden, hat die Bank keine Sicherheit mehr, dass das Darlehen im Zahlungsausfall auch getilgt werden kann. Mit der Absicherung über eine Wohngebäudeversicherung erhält die Bank in der Regel die Schadenssumme von der Versicherung. Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung ist der Nachweis einer Gebäudeversicherung also Pflicht. Im Normalfall wird die Bank auch als Abtretungsgläubiger bei der Versicherung eingetragen, wodurch sie zum Beispiel eine unerwartete Kündigung des Kreditnehmers frühzeitig abwenden kann.

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