Ist die Gebäudeversicherung sinnvoll?
Die Gebäudeversicherung sichert die Immobilie vor einer Vielzahl von äußeren Einflüssen ab. So sind zum Beispiel Brände, Blitzeinschläge, Stürme oder Leitungswasserschäden in dem Versicherungsschutz enthalten. Zusätzlich können Sie noch Elementarschäden in die Versicherung mit einschließen, wodurch der Umfang des Schutzes wesentlich erweitert wird. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Steuerabsetzbarkeit der Wohngebäudeversicherung, zum Hauskauf und zum Mehrfamilienhaus.
Risiko ohne Versicherung
Ist das versicherte Gebäude von einem Schaden bedroht, besteht die Gefahr, dass enorme Kosten für die Reparatur auf den Inhaber zukommen können. Bei einem Totalschaden sind Hauseigentümer sogar dem Risiko eines finanziellen Ruins ausgesetzt.
Um solche Gefahren vorzubeugen, ist es unbedingt zu empfehlen, mindestens den Grundschutz der Gebäudeversicherung zu beantragen. Zusätzlich sollten Sie die Gefahren nicht unterschätzen, die mit dem Einschluss von Elementarschäden versicherbar sind. Da unter anderem plötzlich Überschwemmungen oder Erdsenkungen auftreten können, ist der erweiterte Einschluss durchaus sinnvoll.
Gibt es in Deutschland eine gesetzliche Pflicht?
Keine gesetzliche Pflicht
Über den Abschluss einer Gebäudeversicherung kann in Deutschland jeder Inhaber einer Immobilie frei entscheiden. Eine unfreiwillige Pflicht vom Gesetzgeber gibt es hierfür nicht. Lediglich die Bank kann Sie dazu verpflichten, wenn Sie ein Immobiliendarlehen für die Finanzierung in Anspruch nehmen.
Pflicht bei kreditfinanzierten Immobilien
In der Regel werden privat genutzte Gebäude mit einem Immobiliendarlehen finanziert. Damit der Hauskredit überhaupt bewilligt werden kann, benötigt die Bank von dem Kreditnehmer gewisse Sicherheiten, falls der Kredit irgendwann nicht mehr zurückgezahlt werden kann. In vielen Fällen wird deshalb die Immobilie mit einer Grundschuld belastet.
Banken verlangen Gebäudeversicherung
In diesem Fall verlangen Banken nahezu immer den Abschluss einer Gebäudeversicherung. Denn sollte das Gebäude beschädigt oder gar zerstört werden, hat die Bank keine Sicherheit mehr, dass das Darlehen im Zahlungsausfall auch getilgt werden kann.
Mit der Absicherung über eine Wohngebäudeversicherung erhält die Bank in der Regel die Schadenssumme von der Versicherung. Im Normalfall wird die Bank auch als Abtretungsgläubiger bei der Versicherung eingetragen, wodurch sie zum Beispiel eine unerwartete Kündigung des Kreditnehmers frühzeitig abwenden kann.
Häufig gestellte Fragen
Nein, in Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung. Jeder Immobilienbesitzer kann frei entscheiden, ob er sein Gebäude versichern möchte.
Bei einer kreditfinanzierten Immobilie verlangen Banken in der Regel den Abschluss einer Gebäudeversicherung als Bedingung für die Darlehensvergabe. Die Bank wird dann als Abtretungsgläubiger eingetragen.
Ja, unbedingt. Bei einem Totalschaden droht Hauseigentümern der finanzielle Ruin. Mindestens der Grundschutz mit Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser ist dringend zu empfehlen. Auch Elementarschäden sollten eingeschlossen werden.