Ist Vandalismus generell versichert?
Die Absicherung vor Vandalismusschäden ist leider grundsätzlich bei nur wenigen Gebäudeversicherungen mit enthalten. Für die Sachversicherer ist hierbei das Risiko zu hoch, dass der Versicherungsnehmer zu einem Versicherungsbetrug verleitet werden könnte. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Steuerabsetzbarkeit der Wohngebäudeversicherung, zum Hauskauf und zum Mehrfamilienhaus.
Warum schließen Versicherer Vandalismus oft aus?
Wären zum Beispiel Gebäudeteile reparaturbedürftig, könnten Versicherte versuchen, die Reparaturkosten als Vandalismusschaden über die Versicherung abzurechnen. Dieses Wagnis möchten die meisten Versicherungsanbieter mit einem allgemeinen Ausschluss umgehen.
Versicherbarkeit bei einem Einbruch
Eigentümer und Verwalter von Immobilien können den Versicherungsschutz über die Wohngebäudeversicherung erweitern, damit immerhin teilweise die Sicherung vor einer fremden Zerstörungswut gegeben ist. Dadurch wären dann Zwei- oder Mehrfamilienhäuser geschützt, wenn die folgenden versicherten Gebäudebestandteile bei einem Einbruch (oder einem Einbruchsversuch) beschädigt werden:
Versicherte Gebäudebestandteile
- Türen
- Schlösser
- Fenster
- Rollläden
- Schutzgitter
Einfamilienhäuser
Für Einfamilienhäuser besteht diese Absicherungsmöglichkeit meist nicht automatisch. Der Einbruchvandalismus ist aber in vielen Top-Tarifen versicherbar.
Mehrfamilienhäuser
Für den Einbruchschutz ist wichtig, dass der Schaden dem Gemeingebrauch der Hausgemeinschaft unterliegt. Eingangstüren sind versichert; Türen innerhalb von Wohnungen sind ausgeschlossen.
Einschluss von Graffitischäden
Manche Gebäudeversicherungen bieten für Immobilien die Möglichkeit, Graffitischäden gegen einen Mehrbeitrag mit abzusichern. Damit würde der Versicherer im Versicherungsfall die Kosten für die Behebung des Graffitis im Rahmen der Deckungssummen übernehmen. Üblicherweise sind die Entschädigungen auf einen gewissen jährlichen Betrag beschränkt und mit einem vereinbarten Eigenanteil / Selbstbeteiligung versehen.
Wichtig: Meldepflicht beachten
Sollte ein Graffitischaden eintreten, muss der Versicherungsnehmer dies unverzüglich dem Versicherungsunternehmen anzeigen. Bei zu später Anzeige des Vandalismusschadens kann der Versicherer die Leistungen kürzen oder auch das Vertragsverhältnis für die Zukunft aufheben.
Häufig gestellte Fragen zum Vandalismus in der Gebäudeversicherung
Nein, Vandalismus ist grundsätzlich bei nur wenigen Gebäudeversicherungen automatisch enthalten. Das Risiko für Versicherungsbetrug ist den Versicherern zu hoch. Allerdings können Sie den Schutz in vielen Tarifen als Zusatzbaustein einschließen, insbesondere bei Einbruchvandalismus.
Einbruchvandalismus deckt Schäden an Gebäudebestandteilen (Türen, Schlösser, Fenster, Rollläden, Schutzgitter) ab, die bei einem Einbruch oder einem Einbruchsversuch entstehen. Bei Mehrfamilienhäusern müssen die beschädigten Teile dem Gemeingebrauch unterliegen.
Ja, manche Gebäudeversicherungen bieten die Möglichkeit, Graffitischäden gegen einen Mehrbeitrag einzuschließen. Die Entschädigungen sind üblicherweise auf einen jährlichen Höchstbetrag beschränkt und mit einer Selbstbeteiligung versehen.
Bei einem Vandalismusschaden müssen Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung melden. Eine verspätete Anzeige kann dazu führen, dass die Versicherung die Leistungen kürzt oder den Vertrag aufhebt.