Wann sind Wasserschäden versichert?
Die Gebäudeversicherung deckt einen Wasserschaden ab, wenn das Wasser aus Rohren oder zusammengehörigen Schläuchen ausgetreten ist. Dies wird auch als Wasserrohrbruch bezeichnet. Die Ursache des Wasserschadens muss auf Bruchschäden wegen Frost oder anderen Ereignissen zurückzuführen sein, damit die Sachversicherung einspringt. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Steuerabsetzbarkeit der Wohngebäudeversicherung, zum Hauskauf und zum Mehrfamilienhaus.
Versicherte Rohre & Installationen
Im Schutz enthalten- Rohre der Wasserversorgung
- Rohre von Heizungs-, Klima- und Solarheizungsanlagen
- Wasserlöschanlagen
- Sanitärinstallationen
- Sonstige Heizkörper und Boiler
Nicht versicherte Wasserschäden
Vom Schutz ausgeschlossen- Nicht fertiggestellte Gebäude
- Dachentwässerung (Regenrinnen, Fallrohre)
- Badewasser / Reinigungswasser
- Schimmelpilze / Witterungsniederschläge
- Rückstau / Wasser aus Behältern
Was kann mitversichert werden?
In den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung können zusätzlich Elementarschäden eingeschlossen werden. Dadurch werden die Leistungen der Gebäudeversicherung für bestimmte Gefahren erweitert und auch Schäden durch Rückstau oder Überschwemmungen abgedeckt.
Was ist im Schadensfall zu tun?
Sofern ein Schaden im Wohnbereich oder im Keller entstanden ist, sollten Sie so schnell wie möglich die Versicherung informieren. In den Versicherungsbedingungen ist festgeschrieben, dass Sie den Versicherungsfall der Wohngebäudeversicherung unverzüglich mitteilen müssen.
Tipp: Durch die schnelle Meldung des Wasserschadens an die Versicherung kann diese schnell reagieren und mögliche Folgeschäden verringern oder sogar vermeiden. Zudem ist es möglich, Anweisungen an den Versicherungsnehmer zu geben, wie am besten weiter verfahren wird.
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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vergleichenHäufig gestellte Fragen zum Wasserschaden in der Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung deckt Wasserschäden ab, die durch den Austritt von Wasser aus Rohren oder Schläuchen entstehen (Wasserrohrbruch). Dazu gehören Bruchschäden an Wasserversorgungsrohren, Heizungsanlagen, Sanitärinstallationen, Wasserlöschanlagen und Boilern.
Nicht versichert sind Schäden durch Badewasser, Reinigungswasser, Dachentwässerung (Regenrinnen, Fallrohre), Witterungsniederschläge, Schimmelpilze, Rückstau, Wasser aus Behältern wie Eimern sowie Sprinklerauslösung bei Baumaßnahmen. Schäden an nicht fertiggestellten Gebäuden sind ebenfalls ausgeschlossen.
Ja, Rückstauschäden können über den Einschluss der Elementarversicherung mitversichert werden. Dieser Zusatzbaustein deckt auch Überschwemmungen, Starkregen und andere Naturgefahren ab.
Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung. Versuchen Sie, die Ursache des Wasserschadens zu beheben (z.B. Hauptwasserleitung abstellen) und dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos. Folgen Sie den Anweisungen Ihrer Versicherung, um Folgeschäden zu vermeiden.