Was deckt die Gebäudeversicherung beim Wasserschaden ab?
Wasserschäden an einem Gebäude sind in der Gebäudeversicherung generell mitversichert. Kommt es zu einem Schaden am versicherten Gebäude oder Gebäudebestandteile, erstattet die Hausversicherung die entstanden Kosten. Der Leistungsumfang von einem Wasserschaden ist in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft festgeschrieben.
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Die Gebäudeversicherung deckt einen Wasserschaden ab, wenn das Wasser aus Rohren oder zusammengehörigen Schläuchen ausgetreten ist. Dies wird auch als Wasserrohrbruch bezeichnet. Die Ursache des Wasserschadens muss auf Bruchschäden wegen Frost oder anderen Ereignissen zurückzuführen sein, damit die Sachversicherung einspringt. Dabei sind folgende Rohre und Installationen abgesichert:
- Rohre der Wasserversorgung
- Rohre von Heizungs-, Klima- und Solarheizungsanlagen
- Wasserlöschanlagen
- Sanitärinstallationen
- Sonstige Heizkörper und Boiler
Was ist nicht versichert?
In der Gebäudeversicherung sind folgende Wasserschäden von dem Versicherungsschutz ausgeschlossen:
- Wasserschaden an noch nicht fertiggestellten Gebäuden
- Wasser aufgrund der Dachentwässerung (Regenrinnen und Fallrohre)
- Badewasser
- Schimmelpilze aufgrund von Feuchtigkeit
- Reinigungswasser
- Witterungsniederschläge
- Rückstau
- Auslösung einer Sprinkleranlage aufgrund von Baumaßnahmen
- Wasser aus Behältern, wie Eimer oder Gießkannen
Was kann mitversichert werden?
In den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung können zusätzlich Elementarschäden eingeschlossen werden. Dadurch werden die Leistungen der Gebäudeversicherung für bestimmte Gefahren erweitert.
Was ist im Schadensfall zu tun?
Sofern ein Schaden Wohnbereich oder im Keller entstanden ist, sollten Sie so schnell wie möglich die Versicherung informieren. In den Versicherungsbedingungen ist festgeschrieben, dass Sie den Versicherungsfall die Wohngebäudeversicherung unverzüglich mitteilen müssen. Durch die Meldung des Wasserschadens an die Versicherung, kann diese schnell reagieren und mögliche Folgeschäden verringern oder sogar vermeiden. Zudem ist es möglich, Anweisungen an den Versicherungsnehmer zu geben, wie am besten weiter verfahren wird.
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