Was bedeutet der Abzug Neu-für-Alt?

Für die Wiederherstellung von Autos sind verschiedene Reparaturarbeiten notwendig. So werden vor allem alte Autoteile durch neue ersetzt, um das Fahrzeug wieder fahrbereit zu machen. Für neu eingebrachte Teile kann es dann einen Abzug von der Versicherungsleistung geben, da sonst nicht der aktuelle Wert erstattet wird sondern der Neuwert. Besonders bei Ersatzteilen kommt der "Abzug Neu-für-Alt" zum Tragen. Für neuwertige Ersatzteile, die in Ihr Fahrzeug eingesetzt werden, kann es daher altersgerechte Abzüge geben. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Kfz-Versicherung, zur Kfz-Abmeldung und zur Kfz-Anmeldung.

Gut zu wissen

Bei vielen Versicherungstarifen gelten die Abzüge erst nach dem vierten Zulassungsjahr. Bessere Tarife verzichten sogar komplett auf solche Abzüge. Welche Anbieter dazu gehören, können Sie anhand des Kfz-Versicherungsrechners überprüfen.

Diese Regelung gilt auch für neue Lackierungen, die am Auto ganz oder teilweise vorgenommen werden müssen. Bessere Tarife verzichten sogar komplett auf solche Abzüge. Welche Anbieter dazu gehören, können Sie anhand des Kfz-Versicherungsrechners eigenständig überprüfen und einen guten Tarif abschließen. Wie ein Schaden konkret abgewickelt wird, erläutern wir ausführlich im Ratgeber zum Kaskoschaden.

So wird der Abzug „neu für alt“ berechnet

1 Neupreis des ersetzten Teils ansetzen
2 Altersbedingten Abzug für die Wertverbesserung abziehen
3 Das Ergebnis ist der erstattete Betrag

Beispiel: Bei Herrn Falk wird ein gebrauchter Auspuff (Neupreis 480 €) durch einen neuen ersetzt. Wegen der Wertverbesserung zieht der Versicherer 25 % ab: Er erstattet 360 €, die restlichen 120 € trägt Herr Falk selbst.

Sonderregelung für Reifen und Batterien

Sonderregelung beachten

Für Reifen und Batterien wird immer der Abzug Neu-für-Alt vorgenommen - unabhängig davon, wie lange das Fahrzeug zugelassen ist.

Für Schäden an Autoreifen gibt es eine Sonderregel. Muss ein einzelner Reifen oder gar die vollständige Bereifung erneuert werden, wird der "Abzug Neu-für-Alt" immer vorgenommen. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange das Fahrzeug schon zugelassen ist, denn Reifen verschleißen mit jedem gefahrenen Kilometer. Das Gleiche gilt oft auch für Autobatterien, selbst dann, wenn diese noch nahezu fabrikneu und kaum genutzt waren. Bei relativ neuen Batterien fällt der Abzug aufgrund der verbleibenden Nutzungsdauer jedoch eher gering aus.

Häufig gestellte Fragen zum Abzug Neu-für-Alt

Der Abzug Neu-für-Alt bedeutet, dass die Kfz-Versicherung bei der Schadensregulierung nicht den vollen Neuwert von Ersatzteilen erstattet, sondern den altersgerechten Wert. Dies verhindert eine Besserstellung des Geschädigten gegenüber dem Zustand vor dem Schaden.

Ja, es gibt Versicherungstarife, die auf den Abzug Neu-für-Alt komplett verzichten. Bei vielen Tarifen gelten die Abzüge erst nach dem vierten Zulassungsjahr. Ein Vergleich der Versicherungsanbieter hilft, den passenden Tarif zu finden.

In den meisten Tarifen gelten die Abzüge erst nach dem vierten Zulassungsjahr. Eine Ausnahme bilden Reifen und Batterien - hier wird der Abzug unabhängig vom Fahrzeugalter immer vorgenommen.

Nein, der Abzug Neu-für-Alt kann sowohl bei Kasko- als auch bei Haftpflichtschäden zur Anwendung kommen. Er gilt immer dann, wenn alte Teile durch neue ersetzt werden und der Geschädigte dadurch einen Wertvorteil erlangen würde.