Versicherungspflicht bei der Kfz-Zulassung
Sobald Sie sich ein neues Fahrzeug gekauft haben, möchten Sie es sicherlich auch möglichst schnell für den Straßenverkehr zulassen. Die Anmeldung erfolgt über die im Bezirk zuständige Kfz-Zulassungsbehörde. Damit die Zulassung einwandfrei vonstattengeht, müssen Sie allerdings diverse Unterlagen mitbringen. Bevor eine Fahrzeugzulassung überhaupt möglich ist, brauchen Sie eine gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Versicherung. Der Gesetzgeber sieht vor, dass hierfür mindestens eine Absicherung vor Haftpflichtansprüchen besteht. Den Nachweis erbringen Sie über die elektronische Versicherungsbestätigung, die sogenannte eVB-Nummer (früher auch Deckungskarte oder Doppelkarte genannt). Im Normalfall ist hierüber zunächst nur die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Manche Sachversicherungen bieten jedoch auch schon für die Kfz-Zulassung den Schutz über die Teil- und Vollkaskoversicherung an.
Unterlagen für die Kfz-Anmeldung
Die folgenden Unterlagen sollten Sie für einen reibungslosen Ablauf zu der Kfz-Zulassungsbehörde mitnehmen:
Checkliste: Unterlagen für die Kfz-Zulassung
- Personalausweis / Reisepass
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- Bescheinigung über die Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV-Prüfbericht)
- Elektronische Versicherungsbestätigung
- Kfz-Kennzeichen (auch bei der Zulassungsstelle zu kaufen)
Melden Sie das Auto von einer dritten Person an, benötigt die Zulassungsstelle immer eine unterschriebene Vollmacht des Fahrzeughalters. Nur bei Vorlage einer gültigen Vollmacht ist die Zulassung gewährleistet.
Zusätzliche Unterlagen für Firmen
Machen Sie die Kfz-Anmeldung für eine Firma oder einen Verein, sollten Sie eine geschäftsführende Tätigkeit innehaben oder eine entsprechende Vollmacht vorlegen können. Wenn Sie Ihr Fahrzeug für ein Unternehmen anmelden möchten, sind noch zusätzlich die folgenden Unterlagen notwendig:
- Nachweis über die Gewerbeanmeldung;
- Auszug aus dem Handelsregister (sofern vorhanden).
Bei der Fahrzeuganmeldung für einen Verein ist demzufolge auch ein Auszug aus dem Vereinsregister sinnvoll.
Kosten für die Anmeldung
Darüber hinaus benötigen Sie Geld, um die Bearbeitungsgebühr zahlen zu können. Deren Höhe richtet sich nach der bundesweit geltenden Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und kann je nach Zulassungsbezirk leicht variieren. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuell gültigen Sätze; die folgenden Beträge dienen daher als Anhaltswerte. Wenn Sie zudem die Kennzeichen-Schilder direkt vor Ort kaufen möchten, sollten Sie die Kosten dafür zusätzlich einplanen.
| Zulassungsart | Gebühr |
|---|---|
| Zulassung eines Kraftfahrzeugs/Anhängers | 27,- Euro |
| Wiederzulassung | 11,60 Euro |
| Umschreibung im selben Bezirk mit Halterwechsel | 16,70 Euro |
| Umschreibung aus anderem Bezirk + neues Kennzeichen | 27,- Euro |
| Umschreibung aus anderem Bezirk, Kennzeichen bleibt | 16,70 Euro |
| Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens | 31,40 Euro |
| Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens | 10,20 Euro |
| Zuteilung eines roten Kennzeichens | 25,60 - 205,- Euro |
Gut zu wissen
Bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens können sich die Zulassungskosten um 10,20 Euro erhöhen. Für jede HU-Plakette fallen noch 0,50 Euro an. Stempelplaketten kosten 0,70 Euro (ohne Landeswappen) bzw. 1,20 Euro (mit farbigem Landeswappen).
Häufig gestellte Fragen zur Kfz-Anmeldung
Für die Kfz-Anmeldung benötigen Sie mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Den Nachweis erbringen Sie über die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Manche Versicherer bieten bereits bei der Zulassung auch Teil- und Vollkaskoschutz an.
Die eVB-Nummer ist je nach Versicherer zwischen 1 und 24 Monaten gültig. Bei den meisten Versicherungen beträgt die Gültigkeit mindestens 6 Monate. Wird sie nicht genutzt, verfällt sie automatisch.
Ja, eine dritte Person kann Ihr Auto anmelden, wenn sie eine unterschriebene Vollmacht des Fahrzeughalters bei der Zulassungsstelle vorlegt. Ohne gültige Vollmacht ist die Zulassung nicht möglich.
Die Gesamtkosten setzen sich aus der gesetzlichen Zulassungsgebühr nach der Gebührenordnung (GebOSt), den Kosten für die Kennzeichen-Schilder und optionalen Posten wie einem Wunschkennzeichen zusammen. Da die Gebühren je nach Zulassungsbezirk variieren können, gelten stets die aktuell gültigen Sätze; eine Übersicht der üblichen Posten finden Sie in der Tabelle weiter oben.