Beitragserhöhung wegen der Regional- und Typklasse
Jedes Fahrzeug wird in eine Regionalklasse und in eine Typklasse eingeteilt. Die Regionalklasse hängt vom Zulassungsbezirk ab, die Typklasse vom konkreten Fahrzeugmodell. Grundlage für beide Einstufungen ist der gesamte Schadenverlauf aller in Deutschland zugelassenen Autos. Die maßgeblichen Klassen werden vom Gesamtverband der Versicherer (GDV) jährlich neu ermittelt und veröffentlicht; auch 2026 kann sich Ihr Fahrzeug dadurch verschieben, ohne dass sich an Ihrem Fahrverhalten etwas geändert hat. Wie die Typklassen ermittelt werden, erläutern wir gesondert. Mehr dazu finden Sie auch in unseren Ratgebern zur Kfz-Versicherung, zur Kfz-Abmeldung und zum Abzug Neu-für-Alt.
Regionalklasse
Abhängig vom Zulassungsbezirk. Ändert sich bei mehr Unfällen im Gebiet als im Vorjahr.
Typklasse
Abhängig vom Fahrzeugtyp (HSN/TSN). Ändert sich bei mehr Schadensfällen des Fahrzeugtyps.
Im Laufe der Vertragslaufzeit können sich diese Klassen bei einem Fahrzeug ändern. Sollte eine Beitragserhöhung aus diesen möglichen Gründen von der Autoversicherung veranlasst werden, muss der Bescheid spätestens einen Monat vor dem Änderungszeitpunkt bei dem Versicherungsnehmer eingegangen sein. Jeder Versicherungsnehmer hat dann die Möglichkeit, eine Kündigung zum Erhöhungstermin auszusprechen oder die Beitragsänderung hinzunehmen. Die Kündigungserklärung muss bei der Kfz-Versicherung innerhalb eines Monats eingehen.
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
Bei einem Umzug in eine andere Stadt, muss der Beitrag der Autoversicherung in der Regel geändert werden. Das Fahrzeug muss in einem anderen Bezirk zugelassen werden, wenn dort zukünftig der Erstwohnsitz ist. Eine solche Änderung ergibt sich allerdings nur dann, wenn der entsprechende Zulassungsbezirk einer anderen Regionalklasse zugeordnet ist. Die Regionalklasse ist für die Kalkulation der Beiträge ausschlaggebend. Ob die Beitragsanpassung gut oder schlecht ausfällt, ist von der Anzahl der verursachten Unfälle in dem jeweiligen Bezirk abhängig. Die Versicherungsbeiträge können sich bei einem Umzug also erhöhen oder auch verringern.
Erhöhung innerhalb eines Tarifs
Eine Beitragsänderung kann auch im Rahmen des eigenen Versicherungstarifs stattfinden. Hierbei werden dann lediglich die einzelnen Kosten und Erstattungen berücksichtigt, die von den Autofahrern des versicherten Tarifs in Anspruch genommen wurden. Bei weniger verursachten Unfällen wird der Beitrag für die versicherten Personen gesenkt. Sind jedoch höhere Belastungen entstanden als vermutet, kann im nächsten Versicherungsjahr eine Beitragserhöhung stattfinden.
Ihr Recht bei Tarifanpassungen
Bei einer Erhöhung innerhalb eines Tarifs steht jedem Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat ab Erhalt der Beitragsanpassung. Einem Versicherungsunternehmen ist es daneben auch gestattet, die Struktur der Schadenfreiheitsklassen zu verändern.
Eigenschaftsänderungen am Auto
Bei einem Kraftfahrzeug können eine Vielzahl von Eigenschaften, wie zum Beispiel Motorleistung, Außendesign oder auch das Fahrwerk verändert werden. Manche Änderungen erfordern einen Eintrag im Fahrzeugschein. Unabhängig davon, ob es einem Eintrag bedarf, müssen Sie Eigenschaftsänderungen der Kfz-Versicherung immer anzeigen. Das Versicherungsunternehmen wird dann festlegen, ob entweder eine Beitragsanpassung notwendig ist, der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben werden kann oder ob alles wie bisher bleibt. Der Autoversicherer hat ein Kündigungsrecht, wenn das Fahrzeug zum Beispiel nicht mehr den allgemeinen Annahmerichtlinien entspricht. Führt die Eigenschaftsänderung umgekehrt zu einer spürbaren Beitragsanhebung, steht auch Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu: Sie können dann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen und die Kfz-Versicherung wechseln.
Beitragsanpassung durch gesetzliche Änderungen
Aufgrund von gesetzlichen Richtlinien oder Verordnungen kann es passieren, dass Fahrzeugversicherungen hiervon direkt beeinflusst werden. So kann das Gesetz zum Beispiel festlegen, dass die Leistungen oder Mindestdeckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung erhöht werden müssen. Da sich hierdurch der Versicherungsumfang erweitert, kann die Versicherung eine Beitragserhöhung für die Haftpflichtversicherung veranlassen.
Kein Sonderkündigungsrecht
Dadurch, dass es sich um eine Erhöhung handelt, die vom Gesetzgeber auferlegt wird, haben Sie als Versicherungsnehmer kein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie können die Kfz-Versicherung nur wechseln, wenn Sie die ordentliche Kündigungsfrist von einem Monat einhalten.
Häufig gestellte Fragen zur Beitragserhöhung
Nach Erhalt einer Beitragserhöhung haben Sie in der Regel eine Kündigungsfrist von einem Monat. Die Kündigung wird zum Erhöhungstermin wirksam. Achten Sie darauf, dass Ihre Kündigungserklärung rechtzeitig bei der Versicherung eingeht.
Nicht bei jeder Erhöhung. Wenn die Beitragsanpassung auf gesetzliche Änderungen zurückzuführen ist, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Bei Erhöhungen durch Regional-/Typklassenänderungen oder Tarifanpassungen steht Ihnen jedoch ein Wechselrecht zu.
Ihre Schadenfreiheitsklasse nehmen Sie bei einem Versicherungswechsel mit. Die neue Versicherung fragt die SF-Klasse bei Ihrem bisherigen Anbieter ab und stuft Sie entsprechend ein.