Fahrerkreis in der Kfz Versicherung: Wer ist mitversichert?
Beim Abschluss einer Kfz Versicherung muss der/die Versicherungsnehmer/in in der Regel angeben, wer mit dem versicherten Kfz fahren wird. Die hier aufgelisteten Personen gehören zum sogenannten Fahrerkreis. Je mehr Personen Teil dieses Kreises sind, desto teurer ist auch die Sachversicherung. Dennoch sollten Versicherte stets wahrheitsgemäße Angaben machen. Versicherungscheck erklärt Ihnen wieso.
Was ist der Fahrerkreis in der Kfz Versicherung?
Der Fahrerkreis setzt sich in der Kfz Versicherung aus all jenen Personen zusammen, die berechtigt sind, das versicherte Kfz zu fahren. Wer genau diese Personen sind, wird vom/ von der Versicherungsnehmer/in bestimmt und muss dem entsprechenden Versicherungsunternehmen mitgeteilt werden.
Der Fahrerkreis kann auf verschiedene Weisen angegeben werden. So kann sowohl eine namentliche bzw. persönliche Benennung erfolgen, als auch ein offener oder gar abstrakter Kreis angeben werden:
- Namentlich/persönlicher Fahrerkreis: Hier werden der Name und die Beziehung zum/zur Versicherungsnehmer/in aufgelistet, z.B. Klaus Müller, Ehemann der Versicherungsnehmerin.
- Abstrakter Fahrerkreis: Hier wird der Fahrerkreis durch eine Variable bestimmt. Beispiele für solche Variablen sind das Alter des/der Fahrer/in oder das Ausstellungsjahr des Führerscheines.
- Offener Fahrerkreis: Hier sind die Fahrer unbestimmt, d.h. jeder darf mit dem Fahrzeug fahren, ohne dass es zu Einschränkungen bzgl. des Versicherungsschutzes kommt.
Hinweis! Je mehr Personen zum Fahrerkreis gehören, desto höher sind in der Regel auch die Versicherungsbeiträge. Für den offenen Fahrerkreis sind die Versicherungsbeiträge demnach am höchsten. Dennoch kommt es hier stets auf das Versicherungsunternehmen an. Der Versicherungsvergleich lohnt sich also!
Was passiert, wenn man nicht als Fahrer/in eingetragen ist?
Personen, die nicht als Fahrer/in eingetragen sind, gehören nicht zum Fahrerkreis und dürfen das versicherte Fahrzeug grundsätzlich nicht fahren. Sollten sie das Kfz dennoch fahren und einen Unfall verursachen, so hat dies Konsequenzen. Zwar übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die verursachten Unfallkosten, allerdings, kann je nach Versicherungsunternehmen eine der folgenden Strafen verhängt werden:
- Nachzahlung von Beiträgen: Hier wird in der Regel die Differenz zwischen dem offenen und dem gewählten Fahrerkreis berechnet. Dieser neue Beitrag muss unter Umständen bis zu zwei Jahre lang gezahlt werden.
- Zahlung einer Vertragsstrafe: Hiermit ist eine zusätzliche Geldstrafe von meist mehreren hundert Euro gemeint. In der Regel wird hier der Jahresbeitrag fällig.
- Kündigung des Vertrages: Hier wird der Versicherungsvertrag gekündigt, so dass die betroffene Person sich eine neue Versicherung suchen muss.
Wichtig! Verursacht eine Person außerhalb des Fahrerkreises einen Unfall mit dem versicherten Fahrzeug, so übernimmt die Kfz Haftpflichtversicherung dennoch die Unfallkosten. Grund dafür ist, dass diese Versicherung zu den Pflichtversicherungen in Deutschland gehört und der Unfallgeschädigte stets Anspruch auf einen Kostenausgleich hat. Anders sieht es bei der Voll- und Teilkaskoversicherung aus. Diese übernimmt bei einem Regelverstoß keine Kosten.
Es gibt jedoch auch Ausnahmeregeln. So sind einige Versicherungsunternehmen flexibel und bieten zeitlich limitierte Versicherungen für Personen an, die nur unregelmäßig das betroffene Fahrzeug fahren. Hier genügt in der Regel ein Anruf beim zuständigen Versicherer. In Notfällen, wenn eine Person z.B. ins Krankenhaus gebracht werden muss, kann das Fahrzeug auch ohne Benachrichtigung von einer Person außerhalb des Fahrerkreises genutzt werden.
Was gilt im Falle einer Probefahrt? Möchte eine Person ihr Fahrzeug verkaufen und bietet aus diesem Grund Probefahrten an, so muss dies nicht der Versicherung gemeldet werden. Hier werden Unfallkosten übernommen, obwohl die jeweilige Person nicht Teil des Fahrkreises ist.
Wie kann der Fahrerkreis erweitert werden?
Die Erweiterung des Fahrerkreises in der Kfz Versicherung kann je nach Versicherungsunternehmen unterschiedliche Bedingungen und Vorgehensweisen haben. In der Regel gibt es jedoch mehrere Möglichkeiten, den Fahrerkreis zu erweitern:
- Hauptfahrerwechsel: Wenn der/die Versicherungsnehmer/in als Hauptfahrer/in des Fahrzeugs angegeben ist, kann er/sie den Versicherer informieren und den/die Hauptfahrer/in wechseln. Der/die neue Hauptfahrer/in muss jedoch die Kriterien des Versicherungsunternehmens erfüllen, wie beispielsweise ein Mindestalter oder eine Fahrerfahrung.
- Hinzufügen von zusätzlichen Fahrern: Der Versicherungsnehmer kann weitere Fahrer/innen in den Versicherungsvertrag aufnehmen. Dies kann Familienmitglieder, Partner/in oder andere Personen umfassen, die das Fahrzeug regelmäßig nutzen. Die Versicherungsgesellschaft kann hierbei nach Informationen wie Alter, Fahrerfahrung und Fahrhistorie fragen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Erweiterung des Fahrerkreises in der Regel zu einer Anpassung der Versicherungsprämie führt. Jeder zusätzliche Fahrer wird individuell bewertet, und die Prämie kann sich basierend auf Risikofaktoren wie Alter, Fahrerfahrung und Unfallhistorie ändern. Es ist ratsam, sich direkt an das Versicherungsunternehmen zu wenden, um die genauen Bedingungen und Anforderungen für die Erweiterung des Fahrerkreises in der spezifischen Kfz Versicherung zu erfragen.
Fahranfänger/innen im Fahrerkreis Die Kosten der Kfz Versicherung steigen besonders, wenn Fahranfänger/innen zum Fahrerkreis hinzugefügt werden. Grund dafür ist, dass diese Personengruppe ein besonderes Risiko für die Versicherungsunternehmen bedeutet und sie sich mit hohen Beiträgen dagegen absichern.
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