Fahrzeuggruppe: Wann lässt sich die SF-Klasse übertragen?
Sie möchten wissen, welche Fahrzeuggruppen es in der Kfz-Versicherung gibt und wann Sie die SF-Klasse problemlos auf ein anderes Fahrzeug übertragen können. Bei Versicherungscheck finden Sie die Antworten auf alle Ihre Fragen rund um das Thema Fahrzeuggruppe.
Was ist eine Fahrzeuggruppe?
Kfz-Versicherungen teilen Fahrzeuge in sogenannte Fahrzeuggruppen ein. Diese Gruppen spiegeln das Unfallrisiko des jeweiligen Fahrzeuges wider und ermöglichen die Übernahme des Schadenverlaufs beim Fahrzeugwechsel. Kauft eine Person ein neues Fahrzeug, so kann sie also in der gleichen Schadenfreiheitsklasse bleiben, solange das neue Fahrzeug in der gleichen Fahrzeuggruppe ist wie das alte.
Was ist eine Schadenfreiheitsklasse? Die Schadenfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse, gibt Auskunft darüber, wie lange ein/e Kfz-Versicherte unfall- und schadenfrei gefahren ist. Je weniger Schadensfälle gemeldet werden, desto höher ist auch die Schadensfreiheitsklasse und desto geringer ist der Versicherungsbeitrag. Insgesamt gibt es 50 Schadenfreiheitsklassen: Personen, die ein Jahr unfallfrei fahren, sind in der SF1. Bei 46-50 Jahren Unfallfreiheit ist es die SF 50.
Die meisten Kfz-Versicherungen unterscheiden zwischen den drei folgenden Fahrzeuggruppen:
- Untere Fahrzeuggruppe, z.B. Quads und landwirtschaftliche Zugmaschinen
- Mittlere Fahrzeuggruppe, z.B. Taxen und Mietwagen
- Obere Fahrzeuggruppe, z.B. Lkw im gewerblichen Güterverkehr und Omnibusse
Hinweis! Die Unterteilung der Fahrzeuge in die Fahrzeuggruppen ist von der jeweiligen Kfz-Versicherung abhängig. Es kann demnach vorkommen, dass eine Versicherung sich dafür entscheidet, einen bestimmten Fahrzeugtypen in eine andere Gruppe zu unterteilen. Dennoch gilt, dass die Fahrzeuggruppen sich in der Regel zwischen den verschiedenen Versicherungen gleichen.
Was gehört zur unteren Fahrzeuggruppe?
Zu der unteren Fahrzeuggruppe gehören Fahrzeuge, die ein eher geringes Schadensrisiko für die Sachversicherung darstellen. Viele der hier aufgelisteten Fahrzeuge werden im privaten Sektor genutzt. Beispiele für Fahrzeuge auf der unteren Fahrzeuggruppe sind:
- Personenkraftwagen (Pkw)
- Krafträder, z.B. Motorrad
- Leichtkrafträder, z.B. Moped
- Trikes
- Quads
- Campingfahrzeuge
- Lieferwagen bis 3,5 Tonnen im Werk- und Individualverkehr
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen, z.B. Traktoren
- Raupenschlepper
- Stapler
- Leichenwagen
- Krankenwagen
Was gehört zur mittleren Fahrzeuggruppe?
In der Kategorie mittlere Fahrzeuggruppen befinden sich größtenteils Kraftfahrzeuge, die der Beförderung von Personen und Gütern dienen. Diese Fahrzeuge sind laut Versicherung größeren Risiken ausgesetzt als jene aus der unteren Fahrzeuggruppe:
- Mietwagen
- Taxen
- Lkw über 3,5 Tonnen im Werkverkehr
- Zugmaschinen im Werkverkehr
Was gehört zur oberen Fahrzeuggruppe?
Die obere Fahrzeuggruppe ist Fahrzeugen vorbehalten, die für Versicherung ein großes Schadensrisiko darstellen. In der Regel handelt es sich um besonders große Verkehrsmittel, die im gewerblichen Bereich eingesetzt werden:
- Lkw im gewerblichen Güterverkehr
- Lkw im Umzugsverkehr
- Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr
- Zugmaschinen im Umzugsverkehr
- Omnibusse
- Abschleppwagen
Übertragung der SF-Klasse
Grundsätzlich gilt, dass die SF-Klasse eines Fahrzeuges auf ein anderes übertragen werden kann, wenn beide Fahrzeuge sich in derselben Fahrzeuggruppe befinden. Zudem kann die Schadenfreiheitsklasse auch auf Fahrzeuge einer niedrigeren Fahrzeuggruppe übertragen werden.
Eine Übernahme der Schadenfreiheitsrabatte ist zudem auch in Ausnahmefällen möglich, wenn das neue Fahrzeug sich in einer niedrigeren Gruppe und das neue in einer höheren Gruppe befindet. Ausschlaggebend sind hier die Versicherungsbedingungen. So können die Schadenfreiheitsklassen üblicherweise auch von Lieferwagen bis 3,5 Tonnen auf Lkw über 3,5 Tonnen oder Zugmaschinen im Werkverkehr übertragen werden.
Eine SF-Übertragung ist auch von Taxen, Mietwagen und Pkw auf kleine Omnibusse möglich, obwohl die Verkehrsmittel in unterschiedliche Fahrzeuggruppen eingeordnet sind. Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Kraftomnibus nicht mehr als 20 Plätze hat.
Einschränkungen gibt es hingegen bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen und Gabelstaplern. Hier können Schadenverläufe nur übernommen werden, wenn es sich tatsächlich um dieselben Fahrzeuge handelt.
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