Warum gibt es eine Versicherungspflicht?

Der gesetzliche Grundschutz für ein Kraftfahrzeug ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Wenn Sie einen Unfall schuldhaft verursachen, müssen Sie laut Gesetz dem Unfallgegner einen Schadensersatz für den entstandenen Schaden bezahlen. Da besonders im Straßenverkehr sehr hohe Kosten anfallen können, ist es den meisten Menschen nicht möglich alleine für einen plötzlichen Schaden aufzukommen. Der Grundschutz der Sachversicherung deckt daher nahezu alle Schäden ab, die ein Schadenverursacher einer dritten Person schuldhaft zufügt. Selbst für Schäden, die in den Millionenbereich gehen, kommt die Kfz-Versicherung dann auf.

Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt immer dann auf, wenn Sie einem Dritten während der Nutzung Ihres Autos oder eines sonstigen Fahrzeugs einen Schaden zufügen. Die Versicherung stellt Sie als Verursacher von den berechtigten Schadensersatzansprüchen frei und reguliert die Schadenkosten bis zur vereinbarten Deckungssumme, die deutlich über der gesetzlichen Mindestdeckung liegt. Reguliert werden dabei drei Schadensarten:

Sachschäden

Schäden am gegnerischen Fahrzeug und Eigentum

Personenschäden

Verletzungen, Schmerzensgeld, Todesfälle

Vermögensschäden

Finanzielle Einbußen ohne Sach- oder Personenschaden

Sollte die Schuldfrage nicht klar sein, unterstützt das Versicherungsunternehmen in der Regel bei der Ablehnung der unberechtigt geforderten Ansprüche.

Welche Auswirkungen hat ein Unfall?

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es eine Schadenfreiheitsklasse, die sich jedes Jahr um eine Stufe verbessert, wenn Sie keine Leistungen von der Kfz-Versicherung in Anspruch nehmen. Je höher die Schadensfreiheitsklasse ist, desto günstiger ist Ihr Versicherungsbeitrag. Verursachen Sie dennoch einen Unfall, werden Ihre Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft. Dadurch erhöht sich Ihr Versicherungsbeitrag.

Wer ist versichert und darf fahren?

In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist jeder versichert, der über den vereinbarten Fahrerkreis in den Vertrag eingeschlossen wurde. Soll ausnahmsweise eine nicht eingeschlossene Person Ihr Fahrzeug fahren, melden Sie das vorab Ihrer Kfz-Versicherung. Andernfalls kann im Schadensfall eine Mehrleistung fällig werden, die Sie selbst tragen müssen.

Was kostet eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Für die Berechnung der Kfz-Haftpflichtversicherung nutzen Sie am besten einen Online-Vergleichsrechner. Mit einem Versicherungsvergleich prüfen Sie die Beiträge zahlreicher Anbieter und können so spürbar sparen. Für die Kalkulation sind unter anderem fahrzeugspezifische Merkmale ausschlaggebend wie die Regionalklasse (abhängig vom Ort der Kfz-Anmeldung) und die Typklasse (abhängig von HSN und TSN). Beide Einstufungen werden jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) neu veröffentlicht, weshalb sich Ihr Beitrag auch ohne eigenen Unfall verändern kann. Für personenbezogene Merkmale werden zum Beispiel Geburtsdatum, Familienstand, Berufsstatus, Schadenfreiheitsklasse oder auch das Datum des Führerscheinerwerbs in die Berechnung mit einbezogen.

Häufig gestellte Fragen zur Kfz-Haftpflichtversicherung

Ja, die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diesen Grundschutz darf kein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen gefahren werden.

Deutsche Kfz-Versicherungen bieten häufig eine pauschale Versicherungssumme von 100 Millionen Euro. Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt 7 Mio. Euro für Personenschäden, 1,22 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.

Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Dafür benötigen Sie eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.