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Kfz Haftpflichtschaden: Ablauf im Versicherungsfall

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Nachdenkender Mann nach Kfz Haftpflichtschaden und gelbes Schild mit beschädigtem Auto

Die Kfz Haftpflichtversicherung gehört in Deutschland zu den Pflichtversicherungen für Autofahrer/innen. Bei einem Kfz Haftpflichtschaden übernimmt die Sachversicherung des/der Verursacher/in die Kosten, die beim Unfallopfer entstanden sind. Sie möchten wissen, wie man bei einem Kfz Haftpflichtschaden vorgehen muss und welche Kosten übernommen werden? Versicherungscheck hat die Antwort auf all Ihre Fragen.

Wo muss ein Kfz Haftpflichtschaden gemeldet werden?

Nach einem Unfall, bei dem ein Kfz Haftpflichtschaden entstanden ist, muss dieser der zuständigen Kfz Versicherung gemeldet werden. Zuständig ist die Versicherung des/der Unfallverursacher/in. Diese zahlt den beim Unfallopfer verursachten Kfz Haftpflichtschaden. Der Schaden des/der Unfallverursacher/in wird nicht gezahlt und muss in der Regel von der betroffenen Person getragen werden.

Wer übernimmt die Kosten beim/bei der Unfallverursacher/in? Die Kfz Haftpflichtversicherung des/der Unfallverursacher/in übernimmt zwar die Kosten des Unfallopfers, nicht aber die des/der Verursacher/in. Personen, die bei einem Kfz Haftpflichtschaden auch die eigenen Kosten erstattet haben möchten, benötigen eine Vollkaskoversicherung. Diese übernimmt dann die Schadenskosten des/der Unfallverursacher/in.

Wann muss ein Kfz Haftpflichtschaden gemeldet werden?

Der Kfz Haftpflichtschaden muss direkt nach Eintritt des Unfalls an die zuständige Versicherung gemeldet werden. Die versicherte Person hat insgesamt eine Woche Zeit, um den Fall bei ihrer Versicherung zu melden. Voraussetzung ist natürlich, dass das Unfallopfer den Haftpflichtanspruch geltend machen möchte.

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Sofern noch nicht ganz klar ist, wer den Unfall verursacht hat, beginnt die Meldefrist ab dem Tag, an dem klar steht, wer den Unfall verursacht hat. Dennoch sollte die versicherte Person vorab das Versicherungsunternehmen über eine mögliche Forderung unterrichten.

Wichtig! Bei polizeilichen Ermittlungen besteht zudem die Pflicht, das eventuelle Strafverfahren unverzüglich bei der Versicherung anzuzeigen.

Wie läuft die Meldung eines Kfz Haftpflichtschadens ab?

Nach einem Kfz Haftpflichtschadenfall ist der/die Unfallverursacher/in dazu verpflichtet, den Versicherungsfall gegenüber der Versicherung möglichst genau zu erläutern. Angaben, die zu dem Schadensereignis gemacht werden, müssen immer wahrheitsgemäß sein, damit die Leistungspflicht entsprechend schnell geklärt werden kann. Die Stellungnahme erfolgt anhand eines Unfallfragebogens, den die Person von der Sachversicherung zugeschickt bekommt.

Über eine Schadenhotline können Betroffene noch direkt am Unfallort den telefonischen Kontakt mit dem Versicherungsunternehmen aufnehmen, um die Vorgehensweise zu besprechen oder um Hilfeleistungen in Anspruch zu nehmen.

Direkt im Anschluss an den Versicherungsfall ist die Person mit dem Unfallschaden verpflichtet, weitere Schäden abzuwenden bzw. zu vermindern. So kann es bei einem Unfall im Ausland zum Beispiel sein, dass die geschädigte Person nach einem Glasbruch die Fenster provisorisch abkleben muss, um einen zusätzlichen Einbruch oder Diebstahl zu verhindern. Das weitere Vorgehen ist dabei meist von der genauen Unfallart abhängig.

  • Ablauf Kfz Haftpflichtschaden melden
  • Unfallschuld klären und zuständige Versicherung ausfindig machen
  • Kfz Haftpflichtschaden direkt telefonisch bei der zuständigen Versicherung melden
  • Bei Unklarheiten und Fragen die Schadenshotline der zuständigen Versicherung kontaktieren
  • Unfallfragebogen der Versicherung wahrheitsgemäß und möglichst genau ausfüllen
  • Maßnahmen ergreifen, um weitere Schäden zu vermeiden

Was passiert, wenn der Schaden nicht richtig gemeldet wird?

Damit Sie bei einem Kfz Haftpflichtschaden die Leistungen der Kfz Versicherung in Anspruch nehmen können, müssen Sie die Voraussetzungen und Pflichten erfüllen. Bei einem Verstoß gegen die Pflichten wird die Entschädigung, je nachdem wie stark der Verstoß ist, entsprechend eingeschränkt oder gar nicht geleistet. Die Kfz Versicherung muss keine bzw. geringere Leistungen erbringen:

  • wenn der/die Versicherungsnehmer/in eine vorsätzliche Pflichtverletzung begeht, z.B. den Unfallbericht nicht wahrheitsgemäß ausgefüllt oder sich selbst bzw. andere Personen im Rahmen des Unfalls bereichern möchten.
  • wenn die/der Versicherungsnehmer/in im Schadensfall grob fahrlässig handelt. Hier ist die Beschränkung der Leistung jedoch oftmals nur auf einen gewissen Höchstbetrag limitiert.

Sie hatten vor Kurzem einen Autounfall und möchten nun wissen, was mit Ihrer Versicherung passiert? Dann lesen Sie unsere Artikel zu diesem Thema:

In Konfliktsituationen hat ein/e geschädigte/r Autofahrer/in gegenüber dem/der Unfallverursacher/in jederzeit die Möglichkeit, seinen/ihren Haftpflichtanspruch vor einem Gericht geltend zu machen.

gelber Richterhammer

Sollte ein solcher gerichtlicher Mahnbescheid bei dem/der Unfallverursacher/in eingehen, sollten diese/r unverzüglich die zuständige Kfz Versicherung kontaktieren. Im Normalfall wird daraufhin die Versicherung den weiteren Schriftverkehr und die Führung des Rechtsstreits übernehmen. Im Folgenden kann zudem ein/e Rechtsanwalt/in beauftragt werden, der/die anhand einer Vollmacht im Auftrag des/der Versicherungsnehmer/in handelt.

Hinweis! Meldet der/die Versicherte trotz Gerichtsbescheid den Kfz Haftpflichtschaden nicht der Versicherung, so entstehen der Autoversicherung Mehrkosten, die bei der Erstattung des Schadens von Seiten der Versicherung verweigert werden und somit von der betroffenen Person übernommen werden müssen.

Was ist ein Kfz Haftpflichtschaden?

Ein Kfz Haftpflichtschaden liegt vor, wenn nach einem Unfall mit einem oder mehreren Kraftfahrzeugen ein Sach- und/oder Personenschaden entstanden ist. Stoßen beispielsweise zwei Autos an einer Kreuzung zusammen und an der Stelle des Zusammenpralls entsteht eine Beule bei einem der Autos, so handelt es sich um eine Kfz Haftpflichtschaden.

Im Falle eines solchen Schadens hat das Unfallopfer Ansprüche gegenüber der Kfz Versicherung der/des Unfallverursacher/in. Diese Ansprüche können vielfältig sein:

  • Schadenersatzrecht: Geschädigte haben Anspruch darauf, dass ihnen der Schaden finanziell erstattet wird.
  • Schadensteuerung: Geschädigte können bei einem Kfz Haftpflichtschaden viel Einfluss auf den Ablauf des Schadenersatzprozesses nehmen.
  • Schadengutachten: Geschädigte können entscheiden, ob ein Schadensgutachter notwendig ist und haben das Recht, einen solchen zu beauftragen.

Für welche Kfz Haftpflichtschäden kommt die Versicherung auf? Die Kfz Versicherung kommt bei einem Haftpflichtschaden für mehr als den Sach- bzw. Personenschaden auf. Beispielsweise werden Kosten für den Abschleppdienst, einen Leihwagen, Verdienstausfall und Standgebühren übernommen.

Schauen Sie sich unsere Ratgeber an!

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