Was ist ein Kfz Haftpflichtschaden?
Ein Kfz Haftpflichtschaden liegt vor, wenn nach einem Unfall mit einem oder mehreren Kraftfahrzeugen ein Sach- und/oder Personenschaden entstanden ist. Stoßen beispielsweise zwei Autos an einer Kreuzung zusammen und an der Stelle des Zusammenpralls entsteht eine Beule bei einem der Autos, so handelt es sich um einen Kfz Haftpflichtschaden.
Im Falle eines solchen Schadens hat das Unfallopfer Ansprüche gegenüber der Kfz Versicherung der/des Unfallverursacher/in. Diese Ansprüche können vielfältig sein:
- Schadenersatzrecht;
- Schadensteuerung;
- Schadengutachten.
Für welche Kfz Haftpflichtschäden kommt die Versicherung auf? Die Kfz Versicherung kommt bei einem Haftpflichtschaden für mehr als den Sach- bzw. Personenschaden auf. Beispielsweise werden Kosten für den Abschleppdienst, einen Leihwagen, Verdienstausfall und Standgebühren übernommen.
Unfallopfer
- Kosten werden von der Haftpflichtversicherung des Verursachers getragen
- Abschleppdienst, Leihwagen und Verdienstausfall eingeschlossen
Unfallverursacher/in
- Eigene Schäden werden nicht von der Haftpflicht bezahlt
- Für eigene Schäden ist eine Vollkaskoversicherung nötig
Wo muss ein Kfz Haftpflichtschaden gemeldet werden?
Nach einem Unfall, bei dem ein Kfz Haftpflichtschaden entstanden ist, muss dieser der zuständigen Kfz Versicherung gemeldet werden. Zuständig ist die Versicherung des/der Unfallverursacher/in. Diese zahlt den beim Unfallopfer verursachten Kfz Haftpflichtschaden. Der Schaden des/der Unfallverursacher/in wird nicht gezahlt und muss in der Regel von der betroffenen Person getragen werden.
Wer übernimmt die Kosten beim/bei der Unfallverursacher/in? Die Kfz Haftpflichtversicherung des/der Unfallverursacher/in übernimmt zwar die Kosten des Unfallopfers, nicht aber die des/der Verursacher/in. Personen, die bei einem Kfz Haftpflichtschaden auch die eigenen Kosten erstattet haben möchten, benötigen eine Vollkaskoversicherung. Diese übernimmt dann die Schadenskosten des/der Unfallverursacher/in.
Wann muss ein Kfz Haftpflichtschaden gemeldet werden?
Der Kfz Haftpflichtschaden muss direkt nach Eintritt des Unfalls an die zuständige Versicherung gemeldet werden. Die versicherte Person hat insgesamt eine Woche Zeit, um den Fall bei ihrer Versicherung zu melden. Voraussetzung ist natürlich, dass das Unfallopfer den Haftpflichtanspruch geltend machen möchte.
Sofern noch nicht ganz klar ist, wer den Unfall verursacht hat, beginnt die Meldefrist erst ab dem Tag, an dem die Schuldfrage geklärt ist. Dennoch sollte die versicherte Person das Versicherungsunternehmen vorab über eine mögliche Forderung unterrichten.
Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen besteht zudem die Pflicht, das eventuelle Strafverfahren unverzüglich bei der Versicherung anzuzeigen.
Wie läuft die Meldung eines Kfz Haftpflichtschadens ab?
Nach einem Kfz Haftpflichtschadenfall ist der/die Unfallverursacher/in dazu verpflichtet, den Versicherungsfall gegenüber der Versicherung möglichst genau zu erläutern. Angaben, die zu dem Schadensereignis gemacht werden, müssen immer wahrheitsgemäß sein, damit die Leistungspflicht entsprechend schnell geklärt werden kann. Die Stellungnahme erfolgt anhand eines Unfallfragebogens, den die Person von der Sachversicherung zugeschickt bekommt.
Über eine Schadenhotline können Betroffene noch direkt am Unfallort den telefonischen Kontakt mit dem Versicherungsunternehmen aufnehmen, um die Vorgehensweise zu besprechen oder um Hilfeleistungen in Anspruch zu nehmen.
Direkt im Anschluss an den Versicherungsfall ist die Person mit dem Unfallschaden verpflichtet, weitere Schäden abzuwenden bzw. zu vermindern. So kann es bei einem Unfall im Ausland zum Beispiel sein, dass die geschädigte Person nach einem Glasbruch die Fenster provisorisch abkleben muss, um einen zusätzlichen Einbruch oder Diebstahl zu verhindern.
Ablauf: Kfz Haftpflichtschaden melden
Unfallschuld klären und zuständige Versicherung ausfindig machen
Kfz Haftpflichtschaden direkt telefonisch melden
Bei Unklarheiten und Fragen die Schadenshotline kontaktieren
Unfallfragebogen ausfüllen und zurücksenden
Maßnahmen ergreifen, um weitere Schäden zu vermeiden
Was passiert, wenn der Schaden nicht richtig gemeldet wird?
Damit Sie bei einem Kfz Haftpflichtschaden die Leistungen der Kfz Versicherung in Anspruch nehmen können, müssen Sie Ihre vertraglichen Obliegenheiten erfüllen — also die Pflichten, die Sie vor und nach dem Schadenfall gegenüber dem Versicherer einzuhalten haben. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten wird die Entschädigung, je nachdem wie schwer der Verstoß wiegt, anteilig gekürzt oder gar nicht geleistet. Die Kfz Versicherung muss keine bzw. geringere Leistungen erbringen:
- wenn der/die Versicherungsnehmer/in eine vorsätzliche Pflichtverletzung begeht;
- wenn die/der Versicherungsnehmer/in im Schadensfall grob fahrlässig handelt.
In Konfliktsituationen hat ein/e geschädigte/r Autofahrer/in gegenüber dem/der Unfallverursacher/in jederzeit die Möglichkeit, seinen/ihren Haftpflichtanspruch vor einem Gericht geltend zu machen.
Sollte ein solcher gerichtlicher Mahnbescheid bei dem/der Unfallverursacher/in eingehen, sollten diese/r unverzüglich die zuständige Kfz Versicherung kontaktieren. Im Normalfall wird daraufhin die Versicherung den weiteren Schriftverkehr und die Führung des Rechtsstreits übernehmen. Im Folgenden kann zudem ein/e Rechtsanwalt/in beauftragt werden, der/die anhand einer Vollmacht im Auftrag des/der Versicherungsnehmer/in handelt.
Hinweis: Meldet der/die Versicherte trotz Gerichtsbescheid den Kfz Haftpflichtschaden nicht der Versicherung, so entstehen der Autoversicherung Mehrkosten, die bei der Erstattung des Schadens von Seiten der Versicherung verweigert werden und somit von der betroffenen Person übernommen werden müssen.
Häufig gestellte Fragen zum Kfz Haftpflichtschaden
Sie haben in der Regel eine Woche Zeit, den Schaden bei der zuständigen Versicherung zu melden. Bei polizeilichen Ermittlungen oder einem Strafverfahren besteht die Pflicht, dies unverzüglich anzuzeigen. Sofern die Schuldfrage noch nicht geklärt ist, beginnt die Frist erst ab dem Tag der Klärung.
Zuständig ist immer die Kfz Haftpflichtversicherung des/der Unfallverursacher/in. Diese übernimmt die Kosten, die beim Unfallopfer entstanden sind — inklusive Abschleppdienst, Leihwagen und Verdienstausfall.
Nein. Die Kfz Haftpflichtversicherung bezahlt ausschließlich die Schäden des Unfallopfers. Wenn Sie als Unfallverursacher/in auch Ihre eigenen Schäden erstattet bekommen möchten, benötigen Sie eine Vollkaskoversicherung.
Bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung oder grob fahrlässigem Handeln kann die Versicherung die Entschädigung einschränken oder komplett verweigern. Melden Sie den Schaden daher immer fristgerecht und wahrheitsgemäß.