Wann können Sie vorzeitig kündigen?

Im Regelfall lässt sich ein Kfz-Versicherungsvertrag nur zum Ende des Versicherungsjahres auflösen — meist zum 31. Dezember, und auch nur dann, wenn Sie die einmonatige Kündigungsfrist einhalten. Auch 2026 gilt für die ordentliche Kündigung also kein anderer Rhythmus. Daneben gibt es aber klar geregelte Ausnahmen, in denen ein Sonderkündigungsrecht greift und Sie die Sachversicherung auch unterjährig vorzeitig kündigen dürfen. Die wichtigsten dieser Sonderfälle erläutern wir Ihnen nachfolgend.

Gründe für eine vorzeitige Kündigung

  • Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs
  • Beitragserhöhung durch den Versicherer
  • Änderung der Vertragsgrundlagen
  • Nach einem Versicherungsfall (Unfall)

Aufhebung bei Außerbetriebsetzung

Die Auflösung des Versicherungsvertrags ist beispielsweise möglich, wenn Sie das Kraftfahrzeug nicht mehr nutzen und bei der Zulassungsbehörde abmelden. Da das Fahrzeug zukünftig nicht gebraucht wird, muss auch die Versicherung nicht weiter fortgeführt werden. Mit dem Tag der Kfz-Abmeldung erlischt dann der Versicherungsschutz oder geht gegebenenfalls in eine Ruheversicherung über. Sofern Sie dasselbe Fahrzeug innerhalb von 18 Monaten wieder anmelden, müssen Sie den Vertrag fortführen, wenn die normalen Kündigungsfristen nicht genutzt wurden. Verkaufen Sie das Auto dagegen, geht der Vertrag beim Fahrzeugwechsel nicht automatisch mit über — er endet mit der Veräußerung und Sie schließen für das neue Fahrzeug einen eigenen Versicherungsschutz ab.

Kündigung nach einer Beitragserhöhung

Alternativ können Sie vorzeitig kündigen, wenn eine Beitragserhöhung bei Ihnen eingegangen ist. Zumeist erfolgen Änderungen am Beitrag zum Ende eines Kalenderjahres. Nach Erhalt der Beitragserhöhung dürfen Sie innerhalb von 4 Wochen die Kündigung an die Versicherung schicken.

Hintergrund ist, dass viele Autos zum Jahreswechsel in die vom GDV jährlich neu veröffentlichten Typ- und Regionalklassen umgestuft werden. Fällt Ihr Fahrzeug dabei in eine teurere Klasse, kann sich das auf den Beitrag auswirken. Beitragsanpassungen können aber auch unterjährig erfolgen — etwa weil der Schadenverlauf des Versicherers eine Rolle spielt. In beiden Fällen löst die schriftliche Mehrforderung Ihr Sonderkündigungsrecht aus.

Änderung der Vertragsgrundlagen

Wenn Ihre Kfz-Versicherung die Vertragsgrundlagen ändert, dann haben Sie auch ein Kündigungsrecht. Dazu gehören quasi alle Merkmale, die für die Beitragsberechnung ausschlaggebend sind. Änderungen der Vertragsbestimmungen sind auch ein Kündigungsgrund. Nachdem Sie eine entsprechende Mitteilung erhalten haben, können Sie den Vertrag innerhalb von einem Monat zum Tag des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

Tarifwechsel nach einem Unfall

Die dritte Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung besteht im Rahmen eines eingetretenen Schadens. Nach einem Schadensfall haben Sie das Recht den Tarif innerhalb von 4 Wochen aufzuheben und zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

Weitere Informationen

Nähere Informationen zu den Aufhebungs- und Wechselmöglichkeiten finden Sie auch unter dem Thema Sonderkündigungsrecht.

Häufig gestellte Fragen zur vorzeitigen Kündigung

Ja, wenn Sie den Versicherungstarif vorzeitig kündigen, bekommen Sie für zu viel gezahlte Beiträge Ihr Geld zurück. Der Vertrag wird zum Kündigungstermin tagesaktuell anteilig abgerechnet.

Nach Erhalt der Beitragserhöhung dürfen Sie innerhalb von 4 Wochen die Kündigung an die Versicherung schicken. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt der Beitragsänderung wirksam.

Ja, nach einem Schadensfall haben Sie das Recht, den Tarif innerhalb von 4 Wochen aufzuheben und zu einem anderen Anbieter zu wechseln.