Wann können Sie vorzeitig kündigen?
Eine Aufhebung eines Kfz-Versicherungsvertrags ist normalerweise immer erst zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Zusätzlich müssen Sie noch die einmonatige Kündigungsfrist einhalten, damit die Vertragsaufhebung überhaupt wirksam ist. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, in denen Sie die Sachversicherung vorher kündigen dürfen.
Gründe für eine vorzeitige Kündigung
- Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs
- Beitragserhöhung durch den Versicherer
- Änderung der Vertragsgrundlagen
- Nach einem Versicherungsfall (Unfall)
Aufhebung bei Außerbetriebsetzung
Die Auflösung des Versicherungsvertrags ist beispielsweise möglich, wenn Sie das Kraftfahrzeug nicht mehr nutzen und bei der Zulassungsbehörde abmelden. Da das Fahrzeug zukünftig nicht gebraucht wird, muss auch die Versicherung nicht weiter fortgeführt werden. Mit dem Tag der Kfz-Abmeldung erlischt dann der Versicherungsschutz oder geht gegebenenfalls in eine Ruheversicherung über. Sofern Sie dasselbe Fahrzeug innerhalb von 18 Monaten wieder anmelden, müssen Sie den Vertrag fortführen, wenn die normalen Kündigungsfristen nicht genutzt wurden.
Kündigung nach einer Beitragserhöhung
Alternativ können Sie vorzeitig kündigen, wenn eine Beitragserhöhung bei Ihnen eingegangen ist. Zumeist erfolgen Änderungen am Beitrag zum Ende eines Kalenderjahres. Nach Erhalt der Beitragserhöhung dürfen Sie innerhalb von 4 Wochen die Kündigung an die Versicherung schicken.
Zum Jahresende werden viele Autos in eine neue Typ- und Regionalklasse eingeteilt. Dies kann dann Auswirkungen auf die Preise haben. Die Beitragsanpassungen können aber auch innerhalb des Jahres erfolgen. Denn oftmals spielt dann auch der Schadenverlauf des Versicherungskonzerns eine wichtige Rolle.
Änderung der Vertragsgrundlagen
Wenn Ihre Kfz-Versicherung die Vertragsgrundlagen ändert, dann haben Sie auch ein Kündigungsrecht. Dazu gehören quasi alle Merkmale, die für die Beitragsberechnung ausschlaggebend sind. Änderungen der Vertragsbestimmungen sind auch ein Kündigungsgrund. Nachdem Sie eine entsprechende Mitteilung erhalten haben, können Sie den Vertrag innerhalb von einem Monat zum Tag des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
Tarifwechsel nach einem Unfall
Die dritte Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung besteht im Rahmen eines eingetretenen Schadens. Nach einem Schadensfall haben Sie das Recht den Tarif innerhalb von 4 Wochen aufzuheben und zu einem anderen Anbieter zu wechseln.
Weitere Informationen
Nähere Informationen zu den Aufhebungs- und Wechselmöglichkeiten finden Sie auch unter dem Thema Sonderkündigungsrecht.
Häufig gestellte Fragen zur vorzeitigen Kündigung
Ja, wenn Sie den Versicherungstarif vorzeitig kündigen, bekommen Sie für zu viel gezahlte Beiträge Ihr Geld zurück. Der Vertrag wird zum Kündigungstermin tagesaktuell anteilig abgerechnet.
Nach Erhalt der Beitragserhöhung dürfen Sie innerhalb von 4 Wochen die Kündigung an die Versicherung schicken. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt der Beitragsänderung wirksam.
Ja, nach einem Schadensfall haben Sie das Recht, den Tarif innerhalb von 4 Wochen aufzuheben und zu einem anderen Anbieter zu wechseln.