Welche Autoteile sind versichert?

Bei den versicherten Fahrzeugteilen ist es wichtig, dass sie fest am Kraftfahrzeug angebracht und straßenverkehrsrechtlich zugelassen sind. Für manche Zubehörteile gilt auch dann der Versicherungsschutz, wenn die Objekte in einem Bereich sicher und verschlossen verwahrt wurden. Eine weitere Voraussetzung ist dann, dass es sich um Sachen handelt, die dem Gebrauch des Fahrzeugs dienen. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Kfz-Abmeldung, zum Abzug Neu-für-Alt und zur Kfz-Anmeldung.

Versichertes Fahrzeugzubehör ohne Mehrbeitrag

Im häufigsten Fall sind primär immer die Kfz-Teile mitversichert, die werkseitig (also direkt vom Hersteller) eingebaut wurden. Dem gleichgestellt sind auch fest angebundene Halterungen. Zu dem Leistungsumfang zählen zum Beispiel die folgenden Fahrzeugteile. Teilweise müssen manche dieser Utensilien sicher verwahrt worden sein:

Technik & Sicherheit

  • Alarmanlage
  • Antiblockiersystem
  • Fahrtenschreiber
  • Gas-Anlage
  • Navigationssystem (festeingebaut)
  • Radio
  • Außenthermometer

Zubehör & Ausstattung

  • Dach- und Gepäckträger
  • Kindersitz
  • Schneeketten
  • Schonbezüge
  • Fußmatten
  • Anhängervorrichtung
  • Hardtop

Weitere zuschlagsfreie Teile sind unter anderem: Abschleppvorrichtungen, Auspuffblenden, Außen- und Innenspiegel, Cockpit-Verkleidung, Ersatzräder (serienmäßig), Feuerlöscher, Glühlampen, Kfz-Kennzeichen, Pannenwerkzeug, Radkappen, Reservekanister, Starterkabel, Tankdeckel, Wagendecken/Planen, Wagenheber, Warndreieck und Warnlampe sowie Werkzeug (serienmäßig).

Hierbei handelt es sich um einen kleinen Auszug gewöhnlicher Zubehörteile. Die exakten Leistungen sind von dem jeweiligen Versicherungstarif abhängig. Daher ist es möglich, dass mehr oder weniger Leistungen abgesichert sind als hier angegeben. Die genaue Teileliste können Sie in Ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen.

Zuschlagspflichtige Fahrzeugteile

Oft können Teile von Lkw oder Wohnmobilen gegen einen Mehrbeitrag mitversichert werden. Für Pkw und Krafträder sind die Zubehörteile meist zuschlagsfrei:

  • Außensprechanlage
  • Bar
  • Be- und Entladesysteme
  • Faxgerät
  • Informations- und Unterhaltungssysteme
  • Kühlaggregat
  • Ladegerät zum Heben und Senken von Lasten
  • Ladekran
  • Panzerglas
  • Telefon mit Antenne
  • Vorzelt
  • Wechselaufbauten

Was gilt für Sondereinbauten?

Neben üblichen Serienmodellen fahren zudem umgebaute und getunte Autos oder Motorräder auf öffentlichen Straßen. Dabei wurden oftmals bestimmte Erweiterungen oder Ausrüstungen angebaut. Im Hinblick auf die Kfz-Versicherung gibt es auch hierfür gewisse Regelungen.

Achtung: Jegliche Veränderungen am Fahrzeug müssen dem Versicherer angezeigt werden, damit es im Versicherungsfall mitversichert ist. Ohne Meldung besteht kein Versicherungsschutz für die Sondereinbauten.

Damit die Änderung ohne erhöhten Versicherungsbeitrag abgesichert ist, muss die Voraussetzung vorliegen, dass das Zubehör fest in dem Auto eingebaut wurde. Diese Regelung gilt zum Beispiel für zugelassene Modifikationen am Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie, die zur Leistungssteigerung oder Verbesserung des Fahrverhaltens dienen — das sogenannte Tuning.

Zusätzlich besteht auch dann eine Deckung für speziell angefertigte Sonderlackierungen und Oberflächenbehandlungen, wenn sie bei der Versicherung angegeben wurden und gegebenenfalls eine Wertsteigerung ausmachen. Bei einer Wertsteigerung prüft die Versicherung, ob ein Beitragszuschlag notwendig ist. Sollte ein Schadensereignis eintreten, so ist der Versicherungsschutz im Normalfall auf einen festgesetzten Höchstbetrag begrenzt. Es kann allerdings auch explizit vereinbart werden, dass die Höchstleistung erweitert wird.

Welche Gegenstände sind nicht mitversichert?

In der Sachversicherung gibt es auch Fahrzeugteile, die über eine vereinheitlichte Deckung nicht mit eingeschlossen sind. Eine Erstattung ist somit im Versicherungsfall nicht möglich. Hierbei handelt es sich vor allem um Zubehör, das mit dem Auto nicht verbunden ist oder auch anderweitig, unabhängig von der Fahrzeugnutzung, genutzt werden kann:

Nicht versicherte Gegenstände

Kein Versicherungsschutz
  • Atlas
  • Bekleidung
  • Campingausrüstung
  • Datenträger
  • Ersatzteile
  • Geld
  • Handy / Smartphone
  • Maskottchen
  • Mobile Navigationsgeräte
  • Notebook
  • Rasierapparat
  • Schuhe
  • Staubsauger
  • Sonnenschutzplane

Häufig gestellte Fragen zu mitversicherten Teilen

Nachträglich eingebaute Teile sind nur dann mitversichert, wenn sie fest am Fahrzeug angebracht und der Versicherung gemeldet wurden. Ohne Meldung kann die Versicherung die Leistung im Schadensfall verweigern. In der Regel sind fest verbaute Teile zuschlagsfrei versichert, solange sie keine erhebliche Wertsteigerung bewirken.

Wurde ein Sondereinbau nicht bei der Versicherung angezeigt, besteht dafür kein Versicherungsschutz. Die Reparatur- oder Ersatzkosten müssen Sie in diesem Fall selbst tragen. Darüber hinaus kann eine unterlassene Meldung als Obliegenheitsverletzung gewertet werden.

Ja, der Versicherungsschutz für Sondereinbauten und Zubehörteile ist in der Regel auf einen festgesetzten Höchstbetrag begrenzt. Wie hoch dieser ausfällt, legt jeder Versicherer in seinen Bedingungen individuell fest — den jeweils gültigen Betrag finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen. Eine Erweiterung des Höchstbetrags kann auf Wunsch mit der Versicherung vereinbart werden.

Nein, mobile Navigationsgeräte gehören zu den Gegenständen, die nicht über die Kfz-Versicherung mitversichert sind. Nur fest eingebaute Navigationssysteme fallen unter den Versicherungsschutz. Mobile Geräte können gegebenenfalls über die Hausratversicherung abgesichert werden.

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