Neuwertentschädigung: Was sind die Voraussetzungen?
Damit Sie die Leistung der Neuwertentschädigung von der Kfz-Versicherung in Anspruch nehmen können, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Kfz-Versicherung, zur Kfz-Abmeldung und zum Abzug Neu-für-Alt.
Wann greift die Neupreisentschädigung?
- Totalschaden
- Verlust (zum Beispiel aufgrund eines Diebstahls)
- Zerstörung
Ein Totalschaden oder Zerstörung liegt dann vor, wenn die anfallenden Reparaturkosten nach einem Versicherungsfall 80 Prozent des Fahrzeugneuwerts übersteigen. So müssen die Reparaturkosten für eine notwendige Wiederherstellung des Kraftfahrzeugs also mindestens 80 Prozent des Neupreises betragen. Sofern ein Totalschaden, ein Verlust oder eine Zerstörung gegeben ist, müssen Sie das versicherte Kraftfahrzeug erstmalig zugelassen haben. Sie müssen also der erste Halter sein. Als Neuwagen gelten aber oftmals auch Fahrzeuge, wenn sie vorher nur auf den Autohersteller oder -händler zugelassen waren und der Kilometerstand weniger als 1.000 Kilometer aufweist.
Gültigkeitszeitraum beachten
Je nach Versicherungstarif muss der Versicherungsfall innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingetreten sein. Die Neuwertentschädigung ist oft innerhalb von 6, 18 oder 24 Monaten nach der Erstzulassung gültig. Mit einem Versicherungscheck können Sie diese Zeiträume einfach vergleichen und den besseren Tarif online abschließen.
Darüber hinaus muss das Fahrzeug noch im Eigentum des Käufers sein, der das Fahrzeug bei dem Hersteller oder Händler als Neufahrzeug gekauft hat. Wurde das Fahrzeug als Gebrauchtwagen gekauft, verfällt der Anspruch auf eine Neuwertentschädigung. Auch wenn in der Zwischenzeit ein Weiterverkauf an eine dritte Person erfolgte, können Sie keine Leistungen mehr aus der Neuwertentschädigung beanspruchen.
Wie hoch ist die Neuwertentschädigung?
Die Höhe der Entschädigung ist von dem Neupreis des Fahrzeugs abhängig. Die Kfz-Versicherung erstattet maximal bis zum marktüblichen Neupreis des beschädigten Fahrzeugs. Für die Berechnung der Entschädigungsleistung wird derselbe Fahrzeugtyp mit der gleichen Ausstattung als Grundlage genommen. Sofern das entsprechende Fahrzeug nicht mehr hergestellt wird, nimmt die Kfz-Versicherung den Preis von einem ähnlichen oder nachfolgenden Vergleichsmodell zur Grundlage der Entschädigungsberechnung.
Mögliche Einschränkungen
Bei manchen Versicherungstarifen kann es sein, dass als Höchstentschädigung nur der Wiederbeschaffungswert erstattet wird, wenn Sie die ausgezahlte Versicherungsleistung nicht innerhalb von 1 bis 2 Jahren für den Kauf eines neuen Autos oder die Reparatur verwenden. Sollte der beschädigte Wagen noch einen Restwert aufweisen, wird dieser von der Entschädigungsleistung abgezogen.
Häufig gestellte Fragen zur Neuwertentschädigung
Nur der Ersthalter eines Neufahrzeugs hat Anspruch auf die Neuwertentschädigung. Das Fahrzeug muss erstmalig auf den Versicherungsnehmer zugelassen worden sein. Bei Gebrauchtwagenkäufern verfällt der Anspruch.
Je nach Versicherungstarif ist die Neuwertentschädigung innerhalb von 6, 18 oder 24 Monaten nach der Erstzulassung gültig. Vergleichen Sie verschiedene Tarife, um den besten Zeitraum zu finden.
Die Kfz-Versicherung erstattet maximal den marktüblichen Neupreis des beschädigten Fahrzeugs. Ein eventuell vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird von der Entschädigungsleistung abgezogen.