Welche Obliegenheiten gibt es?
Bei der Nutzung des Fahrzeugs gibt es mehrere Obliegenheiten, die Sie während der Vertragslaufzeit der Kfz-Versicherung einhalten müssen. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Kfz-Versicherung, zur Kfz-Abmeldung und zum Abzug Neu-für-Alt.
Obliegenheiten im Überblick
- Private oder gewerbliche Nutzung einhalten
- Kein Gefahrguttransport ohne Vereinbarung
- Nur versicherte Autofahrer am Steuer
- Gültiger Führerscheinbesitz
- Keine berauschenden Mittel
- Verbot für Autorennen
- Begleitperson beim begleiteten Fahren
Private oder gewerbliche Nutzung
Vor der Antragstellung wird festgelegt, für welchen Verwendungszweck das Kraftfahrzeug genutzt werden soll. So können Sie zum Beispiel wählen, ob das Kfz privat oder gewerblich genutzt werden soll. Nach Zustandekommen des Vertrages sollten Sie sich dann an die gemachten Angaben halten.
Gefahrguttransport
Wurde dies nicht explizit für die Fahrzeugnutzung angegeben, darf das Fahrzeug nicht für den Transport von Gefahrgütern (zum Beispiel Sprengstoff oder giftige Gase) genutzt werden.
Versicherte Autofahrer
Ein versichertes Kraftfahrzeug darf nur von Personen gefahren werden, die das Einverständnis des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder des Halters haben. Des Weiteren darf unberechtigten Fahrern nicht mutwillig die Möglichkeit eingeräumt werden, das Fahrzeug zu nutzen, um zum Beispiel einen Versicherungsfall hervorzurufen.
Führerscheinbesitz
Für den Gebrauch von Autos ist es gesetzlich auferlegt, dass Sie einen gültigen Führerschein besitzen müssen. Daher liegt es auch in der Pflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers und Halters, dass nur Personen das Auto nutzen, die einen aktuellen Führerschein aufweisen können.
Berauschende Mittel
Wenn Sie aufgrund berauschender Mittel, wie zum Beispiel Alkohol, Drogen oder Medikamente, nicht mehr in der Lage sind, die Sicherheit bei der Fahrzeugnutzung zu gewährleisten, ist der Gebrauch auch aus versicherungstechnischen Gründen untersagt.
Verbot für Autorennen
Nehmen Sie an einem nicht genehmigten Autorennen oder damit verbundene Trainingsfahrten teil, fällt dieses Vorgehen in der Kfz-Versicherung unter eine Obliegenheitsverletzung. Für behördlich genehmigte Rennen besteht zudem auch ein genereller Leistungsausschluss.
Begleitetes Fahren
Wer im Alter von 17 Jahren an dem begleiteten Fahren teilnimmt, darf das versicherte Auto nur gebrauchen, wenn die notwendige Begleitperson als Beifahrer dabei ist. Auch für die Begleitperson gilt, dass sie frei von berauschenden Mitteln sein muss.
Was passiert bei einer Obliegenheitsverletzung?
Wenn Sie gegen die oben genannten Regelungen verstoßen, kann die Kfz-Versicherung die geforderten Leistungen kürzen oder komplett ablehnen. Entscheidend hierfür ist, ob der Verstoß vorsätzlich oder nur grob fahrlässig gemacht wurde.
Vorsätzlicher Verstoß
Die Versicherung ist von der Leistung befreit und muss den Schaden nicht bezahlen.
Grob fahrlässiger Verstoß
Im Normalfall wird eine Leistungskürzung vorgenommen. Die Höhe richtet sich an dem Ausmaß der Schuld.
Unabhängig von den genannten Leistungseinschränkungen kann der Versicherungsschutz jedoch weiterhin bestehen bleiben, wenn der Schaden nicht durch die Zuwiderhandlung entstanden ist, sondern durch eine andere Ursache bewirkt wurde und somit in keinem kausalen Zusammenhang steht.
Ausnahmen in der Haftpflichtversicherung
Da die Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung im Straßenverkehr ist, gibt es hier für den vorhandenen Versicherungsumfang bestimmte Ausnahmen. Selbst wenn Sie gegen die Obliegenheiten bei der Fahrzeugnutzung verstoßen, kann von Seiten der Autoversicherung eine Leistungspflicht bestehen. Wenn ein Schaden entstanden ist und Sie diesen aufgrund einer Obliegenheitsverletzung zu verantworten haben, haften Sie maximal bis zu einem Betrag von 5.000,- Euro selber. Die restlichen Schadenskosten werden trotz des Verstoßes im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen erstattet. Die Versicherungsgesellschaft ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung lediglich bei Personenschäden vollständig leistungsfrei, wenn das Fahrzeug durch eine Straftat vorsätzlich errungen wurde.
Häufig gestellte Fragen zu Obliegenheiten
Obliegenheiten sind bestimmte Pflichten und Regeln, die Sie als Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit einhalten müssen. Dazu gehören unter anderem die vereinbarte Nutzungsart, Führerscheinbesitz und das Verbot von berauschenden Mitteln am Steuer.
Bei einem vorsätzlichen Verstoß ist die Versicherung komplett leistungsfrei. Bei grober Fahrlässigkeit wird die Leistung gekürzt, wobei die Höhe vom Ausmaß der Schuld abhängt. In der Haftpflichtversicherung haften Sie bei einer Obliegenheitsverletzung maximal bis 5.000 Euro selbst.
Die Nutzung des Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten ist eine Obliegenheitsverletzung. In der Haftpflichtversicherung besteht dennoch ein Grundschutz mit einer Selbstbeteiligung von maximal 5.000 Euro. In der Kaskoversicherung kann die Leistung gekürzt oder abgelehnt werden.