Definition von Rabattschutz
Was ist Rabattschutz?
Der Rabattschutz garantiert die Fortführung der aktuellen Schadenfreiheitsklassen bei der aktuellen Kfz-Versicherung, selbst wenn Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug schuldhaft ein Schaden verursacht haben und sich die Schadenfreiheitsklassen normalerweise verschlechtern müssten.
Wie funktioniert der Rabattschutz?
In der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung wirkt sich der Rabattschutz positiv auf den Erhalt der aktuellen Rabattklasse aus, wenn Sie einen Verkehrsunfall verursacht haben. Den Rabattschutz können Sie wahlweise in die Kfz-Versicherung einschließen — anders als beim Rabattretter, der bei manchen Tarifen ohnehin automatisch mitversichert ist. Wird ein selbstverursachter Schaden bei der Versicherung gemeldet, erfolgt mit der Rabattsicherung keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Erst wenn Sie einen zweiten Unfall innerhalb eines Kalenderjahres verursachen, werden Sie um die entsprechenden Versicherungsklassen zurückgestuft. Der erste Schaden wird aber bei der Rückstufung nicht berücksichtigt. Das ist insofern gut, weil dadurch noch zumindest eine geringe Schadenfreiheitsklasse erhalten bleibt. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Kfz-Versicherung, zur Kfz-Abmeldung und zum Abzug Neu-für-Alt.
Gilt der Rabattschutz auch noch nach einem Versicherungswechsel?
Achtung beim Versicherungswechsel
Bei einem Versicherungswechsel ist die Übernahme der hohen, nicht zurückgestuften Schadenfreiheitsklassen leider nicht möglich. Sie können nur die realen Schadenfreiheitsklassen mit Berücksichtigung der verursachten Schäden übertragen.
Der Einschluss des Rabattschutzes ist also nicht immer sinnvoll. Vor allem dann nicht, wenn der Rabattschutz hohe Kosten verursacht und Sie sich die Option offen halten möchten, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Oft kann sich der Wechsel zu einem anderen Versicherungsanbieter nämlich lohnen, selbst wenn Sie die zurückgestuften, schlechteren Schadenfreiheitsklassen nutzen.
Ab welcher Schadenfreiheitsklasse ist der Rabattschutz möglich?
Welche Schadenfreiheitsklasse Sie für den Einschluss des Rabattschutzes mindestens haben müssen, hängt von der Versicherung ab. Manche Autoversicherungen gewähren die Absicherung bereits ab einer Schadenfreiheitsklasse 4. Andere wiederum erst ab einer Schadenfreiheitsklasse 10 oder sogar noch höher. Wenn Sie einen Online-Vergleichsrechner nutzen, wird Ihre angegebene Schadenfreiheitsklasse für die Berechnung des Rabattschutzes meist bereits automatisch berücksichtigt.
Der Unterschied zum Rabattretter
Rabattschutz
Wird wahlweise eingeschlossen. Verhindert die Rückstufung der SF-Klasse nach dem ersten Unfall. Geht beim Versicherungswechsel verloren.
Rabattretter
Ist bei manchen Tarifen automatisch enthalten. Die SF-Klasse sinkt, aber der Beitragssatz bleibt gleich, wenn das Rabattniveau hoch genug ist. Für jüngere Fahrer weniger relevant.
Beispiel zum Rabattretter
Ist der Versicherungsnehmer zum Beispiel in der Schadenfreiheitsklasse 25, hat er einen Beitragssatz von 30%. Nach einem Unfall wird er in die Schadenfreiheitsklasse 22 eingestuft. Laut der SF-Tabelle bietet die Autoversicherung auch hier noch denselben Beitragssatz von 30%. Der Rabattretter ist also kein besonderer Einschluss in der Autoversicherung. Er ist teilweise lediglich aufgrund der Konstellation des Rabattsystems automatisch vorhanden.
Häufig gestellte Fragen zum Rabattschutz
Der Rabattschutz lohnt sich vor allem, wenn Sie eine hohe Schadenfreiheitsklasse haben und nicht vorhaben, die Versicherung zu wechseln. Beim Wechsel können die geschützten SF-Klassen nämlich nicht übertragen werden.
Der Rabattschutz wird wahlweise eingeschlossen und verhindert die Rückstufung nach einem Unfall. Der Rabattretter ist bei manchen Tarifen automatisch enthalten und sorgt dafür, dass der Beitragssatz trotz niedrigerer SF-Klasse gleich bleibt.
Die Mindest-Schadenfreiheitsklasse variiert je nach Versicherung. Manche bieten den Rabattschutz ab SF-Klasse 4, andere erst ab SF-Klasse 10 oder höher.