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Ruheversicherung in der Kfz-Versicherung

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In der Kfz-Versicherung gibt es eine sogenannte Ruheversicherung. Das bedeutet, dass der Versicherungsvertrag ohne Zahlung von Versicherungsbeiträgen fortgeführt wird, wenn Sie das Kraftfahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden. Der Nutzen einer solchen Ruheversicherung liegt darin, dass Sie bei einer erneuten Anmeldung desselben Fahrzeugs keinen neuen Versicherungsvertrag abschließen müssen, sondern einfach die alte Sachversicherung wieder aufleben lässt.

Voraussetzungen der Ruheversicherung

Sie können den Vertrag allerdings nur in eine Ruheversicherung umwandeln, wenn die Abmeldung voraussichtlich länger als zwei Wochen andauert. Ausgenommen von dieser Möglichkeit sind Mofas, Gabelstapler und Anhänger. Während der Ruheversicherung müssen Sie Ihr Fahrzeug in einer Garage abstellen oder auf einem umzäunten Platz parken. Eine Nutzung im Straßenverkehr ist nicht mehr erlaubt. Sollte das Fahrzeug trotzdem in Anspruch genommen werden, besteht über die Versicherung keine Deckung.

Leistungen über die Ruheversicherung

Das Fahrzeug ist mit der Ruheversicherung auch nach der Abmeldung noch versichert und umfasst in der Regel die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Schutz wird zusätzlich maximal mit einer Teilkaskoversicherung aufgestockt, wenn vorher eine Teilkasko bestanden hat. Außerdem können Sie den Versicherungsschutz gegen einen geringen Beitrag in eine beitragspflichtige Ruheversicherung umwandeln, sofern Ihr Vertrag vorher keine Kaskoversicherung enthalten hatte. Damit wären dann trotzdem eine Teil- oder Vollkaskoversicherung versicherbar.

Wann endet die Ruheversicherung?

Der Vertrag für die Ruheversicherung endet automatisch nach 18 Monaten ab Beginn der Abmeldung des Fahrzeugs. Nach besonderer Vereinbarung kann der Zeitraum auch verlängert werden. Sollten Sie innerhalb der 18 Monate den Wagen wieder anmelden, wird die Kfz-Versicherung darüber von der Zulassungsstelle informiert. Sie haben dann die Pflicht, den Versicherungsschutz fortzuführen, sofern Sie den Versicherungsvertrag nicht fristgerecht gekündigt haben und die Versicherung die Fortführung geltend macht. Denken Sie daran, dass Sie eine Kfz-Versicherung immer nur unter bestimmten Umständen kündigen können. So zum Beispiel die Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres. Gleiches gilt für die Ruheversicherung. Melden Sie Ihr Fahrzeug beispielsweise im Oktober ab und wollen es im nächsten Jahr wieder anmelden, muss die Kündigung bis zum 30.11. bei der Versicherung eingegangen sein. Nur so können Sie bei einer Wiederanmeldung einen anderen, beliebigen Anbieter auswählen.

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