Wofür ist das Sachverständigenverfahren?
Mit dem Sachverständigenverfahren wird ein Sachverständigenausschuss einberufen, der über die Sachlage neutral und unabhängig entscheidet. Der Ausschuss beurteilt die Lage meist bei folgenden Differenzen: Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Kfz-Versicherung, zur Kfz-Abmeldung und zum Abzug Neu-für-Alt.
Typische Streitpunkte
- Höhe des Schadens
- Beurteilung des Wiederbeschaffungswerts
- Umfang der Reparaturarbeiten
Wie ist der Ablauf bei dem Verfahren?
Ablauf des Verfahrens
- 1Einigung auf das Sachverständigenverfahren
- 2Jede Partei wählt innerhalb von 2 Wochen einen Sachverständigen
- 3Unabhängige Wertung und Einigung auf einen fairen Erstattungsbetrag
- 4Bei Uneinigkeit: dritter Sachverständiger als Vermittler
Sachverständigenverfahren ohne Einigung
Sollte sich durch das Sachverständigenverfahren keine Lösung ergeben, wird ein dritter Sachverständiger als Leiter des Verfahrens hinzugezogen. Die Wahl der dritten Person trifft der Ausschuss selber oder in letzter Instanz das ansässige Amtsgericht. Der hinzugekommene Gutachter prüft den Vorfall erneut und trifft die letztendliche Entscheidung zu der Höhe und Umfang der Entschädigung. Die Versicherungsleistung muss sich dann zwischen den bereits vorher geschätzten Erstattungshöhen der anderen beiden Gutachter befinden.
Wer trägt die Kosten für das Verfahren?
Die Kosten für das Sachverständigenverfahren sind von dem Ausgang der Beurteilung abhängig. Dabei wird das Verhältnis berücksichtigt, inwiefern der endgültige Erstattungsbetrag von dem eigentlich geforderten Betrag abweicht. Die Gebühren werden also prozentual auf den Versicherungsnehmer und die Versicherung aufgeteilt.
Beispiel der Kostenaufteilung
Die Kosten werden in diesem Fall zu jeweils 50% verteilt. Liegt der Endbetrag näher am Vorschlag der Versicherung (z.B. 1.400 Euro), muss der Versicherungsnehmer einen größeren Teil bezahlen (ca. 60%).
Häufig gestellte Fragen zum Sachverständigenverfahren
Ein Sachverständigenverfahren ist sinnvoll, wenn Sie sich mit Ihrer Versicherung nicht über die Schadenshöhe, den Wiederbeschaffungswert oder den Umfang der Reparatur einigen können und eine neutrale Beurteilung benötigen.
Jede Partei hat zwei Wochen Zeit, einen Sachverständigen zu wählen. Die Dauer der Begutachtung selbst hängt von der Komplexität des Falls ab. Bei Uneinigkeit kommt ein dritter Gutachter hinzu, was den Prozess verlängern kann.
Das Ergebnis des Sachverständigenverfahrens ist grundsätzlich bindend. In Ausnahmefällen können Sie jedoch den Rechtsweg beschreiten, wenn Sie der Meinung sind, dass das Verfahren nicht korrekt durchgeführt wurde.