Alternativen für Fahranfänger
Sie können die Schadenfreiheitsklasse durch eine Sondereinstufung oder einer Übernahme des Schadenverlaufs schon von Beginn an verbessern. Dabei gibt es folgende Situationen zu unterscheiden:
Schadenverlauf übernehmen
Kompletten Rabatt von Verwandten übertragen
Sondereinstufung Eltern
Bessere SF-Klasse über ein Elternteil
Sondereinstufung Ehepartner
SF-Klasse über den Ehegatten
Grundsätzlich ist es für Fahranfänger auf Antrag zudem möglich, direkt in die SF-Klasse 1/2 eingestuft zu werden, wenn bereits seit ein bis drei Jahren eine Fahrerlaubnis vorliegt. Das ist die sogenannte Führerscheinregelung. Wie lange Sie den Führerschein genau besitzen müssen, legt jede Versicherung selbst fest. Die Fahrerlaubnis muss jedoch immer von einem anerkannten Staat erteilt worden sein – dazu zählen die Mitgliedstaaten der EU sowie die übrigen Länder des Europäischen Wirtschaftsraums.
Übernahme eines kompletten Schadenverlaufs
Für eine bessere Einstufung können Sie den Schadenverlauf einer zulässigen, dritten Person komplett übernehmen. Dafür muss ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis vorliegen:
- Ehepartner
- Elternteil / Kind
Der Fahranfänger erhält dann die Schadenfreiheitsrabatte, die vorher der anderen Person zugeschrieben waren. Hat die dritte Person den Schadenverlauf mit ihrem Einverständnis übergeben, wird der bisherige Rabattberechtigte wie bei einer Neueinstufung zurückgestuft und hat somit keinen Anspruch mehr auf die Vergünstigungen. Es macht also nur Sinn, wenn der bisherige Rabattinhaber die Schadenfreiheitsklassen nicht mehr braucht. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass sich die Fahrzeuge in derselben Fahrzeuggruppe befinden und die Rabatte von der Haftpflichtversicherung gemeinsam mit denen der Vollkaskoversicherung übernommen werden. Damit eine Übernahme der Schadenfreiheitsklasse funktioniert, muss der übernehmende Autofahrer nachweisen, dass er während der Versicherungszeit des alten Vertrags überwiegend das Auto gefahren ist. Der Nachweis muss zum einen in Form einer schriftlichen Erklärung erbracht werden. Jede Kfz-Versicherung hat ein entsprechendes Rabattübertragungsformular, das Ihnen auf Nachfrage zugeschickt werden kann. Zum anderen ist eine Führerscheinkopie notwendig, aus der hervorgeht, dass während der Versicherungszeit ein Führerschein vorhanden war.
Hinweis: Bei einer kompletten Übernahme des Schadenverlaufs verliert der bisherige Rabattinhaber seine gesamte SF-Klasse. Prüfen Sie daher vorher genau, ob sich die Übertragung für beide Seiten lohnt.
Sondereinstufung über die Eltern
Eine Sondereinstufung ist immer auch dann möglich, wenn ein Elternteil bereits ein anderes Fahrzeug bei einem Versicherungsanbieter versichert hat. Entscheidend für Ihre neue Einstufung ist die vorhandene Schadenfreiheitsklasse der Eltern. Bei einer bestehenden SF-Klasse von mindestens 1/2 werden auch Sie als Fahranfänger in die SF-Klasse 1/2 eingestuft. Liegt die Einstufung des anderen Autos mindestens in der SF-Klasse 2, können Sie als neuer Fahrer im Straßenverkehr die Schadenfreiheitsklasse 1 bekommen. Mit einem Versicherungscheck können Sie Ihre Autoversicherung und die damit verbundene Schadenfreiheitsklasse automatisch online berechnen und abschließen:
Im Vergleich zu einer kompletten Übertragung des Schadenverlaufs müssen die Elternteile in diesem Fall nicht auf Ihre eigenen Schadenfreiheitsrabatte verzichten. Ihre Kfz-Versicherung fragt nur einmalig zum Vertragsbeginn bei der Versicherung des Elternteils an, ob tatsächlich die notwendige Schadenfreiheitsklasse vorhanden ist.
Sondereinstufung über den Ehepartner
Sofern innerhalb einer Ehe ein Ehepartner als Fahranfänger gilt, sind hier auch Sondereinstufungen möglich. Die Grundlage muss allerdings sein, dass beide betreffenden Fahrer mindestens 23 Jahre alt sind. Hat einer der verheirateten Partner dann eine Schadenfreiheitsklasse von mindestens 2 oder 3, wird der andere Ehepartner auch in die jeweilige SF-Klasse eingestuft. Der bereits versicherte Ehegatte kann auch hierbei die eigenen Rabatte behalten. Unser Online-Tarifrechner berücksichtigt bei der Berechnung alle relevanten Sondereinstufungen. Wenn Sie ein Auto zulassen und von einer besseren Einstufung profitieren möchten, dann beantragen Sie jetzt eine günstige Autoversicherung.
Ob Sondereinstufung oder Start in SF 0: Mit dem Rechner sehen Sie, wie sich Ihre Schadenfreiheitsklasse und der Beitragsrabatt mit jedem unfallfreien Jahr verbessern.
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Den Grundbeitrag (Beitragssatz 100 %) finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder im Angebot.
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Aktualisiert sich automatisch, sobald Sie Ihre Angaben ändern.
Schadenfreiheitsklasse
Rabatt ca.Beitragssatz (ca.)
des Grundbeitrags
Geschätzter Beitrag
–
pro Jahr (Schätzung)
Ihre Position auf der Rabattskala
Beispielhafte Orientierungswerte auf Basis marktüblicher Spannen : Den genauen Beitragssatz je SF-Klasse legt jeder Versicherer in seiner eigenen Einstufungstabelle fest. Ein Schaden führt zur Rückstufung um mehrere Klassen. Die Einstufung verbessert sich pro schadenfreiem Kalenderjahr automatisch um eine Klasse.
Häufig gestellte Fragen zur SF-Klasse für Fahranfänger
Fahranfänger werden standardmäßig in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Der Beitragssatz liegt hier bei ca. 100 % des Grundbeitrags. Durch die Führerscheinregelung ist jedoch eine direkte Einstufung in SF 1/2 möglich, wenn Sie den Führerschein bereits seit 1 bis 3 Jahren besitzen.
Ja, es gibt zwei Möglichkeiten: Bei der Sondereinstufung behält das Elternteil die eigene SF-Klasse und der Fahranfänger profitiert davon. Bei der kompletten Übertragung des Schadenverlaufs hingegen verliert das Elternteil den Rabatt und der Fahranfänger übernimmt ihn vollständig.
Beide Ehepartner müssen mindestens 23 Jahre alt sein. Zudem muss der bereits versicherte Partner mindestens eine Schadenfreiheitsklasse von 2 oder 3 vorweisen. Der versicherte Ehegatte behält dabei seine eigenen Rabatte.