Stillstand der Kfz-Versicherung
Wird Ihr Kraftfahrzeug längere Zeit stillgelegt, benötigen Sie auch nicht mehr den Versicherungsschutz. Die Unterbrechung des Schutzes kommt vor allem in den folgenden Sachlagen vor:
Gründe für eine Unterbrechung
- Außerbetriebsetzung / Abmeldung
- Autoverkauf
- Totalschaden, Diebstahl oder Zerstörung
- Ablauf des Saisonkennzeichens
- Führerscheinentzug
Je nachdem wie lange der Zeitraum des Stillstands bestanden hat, kann ein Versicherungsnehmer unter bestimmten Umständen die alte Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wieder übernehmen. Grundvoraussetzung für die Wiederaufnahme der Schadenfreiheitsklassen ist, dass die Pause nicht allzu lange existent war.
Unterbrechung bis zu 6 Monate
Wird ein Fahrzeug und somit die versicherungstechnische Deckung während eines Kalenderjahres höchstens 6 Monate abgemeldet, hat dies keinerlei Auswirkungen auf die SF-Klasse. Sie als Versicherungsnehmer behalten Ihre bisherige Schadenfreiheitsklasse und werden im Folgejahr sogar regulär in eine bessere Rabattstufe hochgestuft, sofern der Schutz innerhalb des Jahres mehr als sechs Monate aktiv war.
Gut zu wissen: Bei einer Unterbrechung von maximal 6 Monaten verlieren Sie keine SF-Klasse. Sie werden im Folgejahr sogar automatisch hochgestuft, sofern kein Schaden vorlag.
Unterbrechung zwischen 6 Monaten und 7 Jahre
Wenn Sie über einen längeren Zeitraum kein eigenes Fahrzeug mehr auf öffentlichen Straßen gefahren und somit keine Kfz-Versicherung beansprucht haben, können Sie trotzdem die alte SF-Klasse wieder aufleben lassen. Erfolgt eine erneute Kfz-Zulassung maximal 7 Jahre nach der Stilllegung der Versicherung, können Sie die zuletzt genutzte Schadenfreiheitsklasse übernehmen und müssen nicht neu einsteigen. Die einzige Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass Sie als Versicherungsnehmer einen Nachweis erbringen, dass Sie ununterbrochen im Besitz eines gültigen Führerscheins waren. Manche Unternehmen verzichten auf den Beweis. Bei Bedarf fordert jedoch der Kfz-Versicherer nach einer langen Pause diesen Nachweis noch vereinzelt an. Ist es dem Versicherungsnehmer nicht möglich, ein ununterbrochenes Vorliegen einer Fahrerlaubnis nachzuweisen, stuft die Autoversicherung den Kunden für jedes pausierte Kalenderjahr, in dem der Führerschein nicht vorhanden war, in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse. Wurde vor dem Stillstand ein Schaden verursacht, der für die Rabattrückstufung noch nicht berücksichtigt wurde, wird dies bei der Neuanmeldung mit einbezogen. Dabei erfolgt zuerst eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse aufgrund des Unfalls. Fehlt zusätzlich der Nachweis einer durchgehenden Fahrerlaubnis während der Unterbrechung, kommt diese zweite Rückstufung obendrauf.
Unterbrechung größer als 7 Jahre
Teilweise kann eine Aussetzung des Versicherungsschutzes länger als 7 Jahre andauern, wenn Sie zum Beispiel länger im Ausland waren oder keinen eigenen Pkw gefahren sind. In diesem Fall ist eine Wiederaufnahme der Schadenfreiheitsklasse bei den meisten Kfz-Versicherungen leider nicht mehr möglich. Die Autoversicherung ordnet dann den Versicherten wie bei einer Ersteinstufung für Fahranfänger ein. Eine Sondereinstufung aufgrund der Übernahme eines Schadenverlaufs oder aufgrund der Ehegattenregelung bleibt davon unangetastet und ist deshalb auch weiterhin möglich. Einige wenige Versicherer gewähren auch noch nach den 7 Jahren ohne Auto die Übernahme der Schadenfreiheitsrabatte. Das bieten zum Beispiel Condor, Kravag und R+V an. Dafür ist dann allerdings ein schriftlicher Nachweis von der alten Versicherung notwendig. Der Nachweis kann anhand der letzten Beitragsrechnung oder des Versicherungsscheins erfolgen. In den Dokumenten muss die letzte Schadenfreiheitsklasse ersichtlich sein.
Tipp: Bewahren Sie Ihren letzten Versicherungsschein oder die Beitragsrechnung gut auf. Diese Dokumente dienen als Nachweis Ihrer SF-Klasse, falls Sie nach einer langen Pause wieder ein Auto zulassen möchten.
| Pausendauer | Auswirkung auf SF-Klasse | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Bis 6 Monate | Keine Auswirkung | Keine besonderen |
| 6 Monate bis 7 Jahre | Übernahme der alten SF-Klasse möglich | Ununterbrochener Führerscheinbesitz |
| Über 7 Jahre | Meist Neueinstufung wie Fahranfänger | Ausnahmen bei Condor, Kravag, R+V |
Häufig gestellte Fragen zur SF-Klasse nach einer Pause
Ja, bei einer Unterbrechung von bis zu 7 Jahren können Sie in der Regel Ihre alte Schadenfreiheitsklasse wieder übernehmen. Voraussetzung ist, dass Sie ununterbrochen im Besitz eines gültigen Führerscheins waren.
Können Sie den ununterbrochenen Führerscheinbesitz nicht nachweisen, stuft die Versicherung Sie für jedes Jahr ohne Fahrerlaubnis in eine schlechtere SF-Klasse ein. Die Rückstufung erfolgt zusätzlich zu etwaigen offenen Schadensfällen.
Nur wenige Versicherer wie Condor, Kravag und R+V ermöglichen auch nach mehr als 7 Jahren die Übernahme der alten Schadenfreiheitsklasse. Ein schriftlicher Nachweis der letzten SF-Klasse ist dafür erforderlich.