Wann können Sie Schadenfreiheitsklassen übernehmen?

Die Grundvoraussetzung für eine Übernahme der Schadenfreiheitsklassen ist, dass sich die Kraftfahrzeuge in derselben Risikoklasse befinden. So können Rabatte zum Beispiel von einem Pkw zu einem anderen Pkw übertragen werden. Je nach Risikoklasse gibt es hierbei allerdings auch Ausnahmen. Die Weitergabe eines Schadenfreiheitsrabatts ist laut den allgemeinen Versicherungsbedingungen bei folgenden Anlässen möglich:

Versicherungswechsel

Rabatte zu einer neuen Kfz-Versicherung mitnehmen

Fahrzeugwechsel

SF-Klasse auf ein anderes eigenes Auto übertragen

Rabatttausch

SF-Klassen zwischen eigenen Fahrzeugen tauschen

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Sie den Schadenfreiheitsrabatt von einer anderen Person, zum Beispiel von den Eltern oder Großeltern, übernehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist somit die Übertragung auch auf einen fremden Versicherungsvertrag möglich.

Übernahme bei einem Versicherungswechsel

Ein Wechsel der Autoversicherung ist zum Ende jeden Jahres und in bestimmten Sonderfällen möglich. Wenn Sie bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft bereits mehrere Jahre unfallfrei gefahren sind, haben Sie im Normalfall schon eine hohe Schadenfreiheitsklasse angesammelt und möchten diese auch für die neue Kfz-Versicherung beanspruchen. Die angesammelten Schadenfreiheitsrabatte können Sie bei einem Versicherungswechsel auf den neuen Versicherungstarif übertragen, so dass der neue Versicherungstarif in dieselbe Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird. Dafür ist bei Vertragsabschluss lediglich die Angabe der Versicherungsgesellschaft und der Versicherungsnummer notwendig. Sofern Sie Ihr Fahrzeug vor dem Wechsel bei einem Versicherungsunternehmen im Ausland versichert hatten, können Sie auch hier die Einstufungen übernehmen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Rabattsystem des ausländischen Versicherers dem deutschen Schadenfreiheitssystem ähnlich aufgebaut ist. Als Nachweis der Vorversicherung müssen entsprechende Dokumente im Original an die Versicherung geschickt werden. Daraus müssen folgende Informationen hervorgehen:

  • Name des Versicherungsnehmers;
  • Dauer der Vertragslaufzeit;
  • Anzahl der gemeldeten Unfälle.

Schadenfreiheitsklasse vom eigenen Fahrzeug übernehmen

Innerhalb Ihrer eigenen Fahrzeuge können Sie die Schadenfreiheitsklassen beliebig wechseln und übernehmen. Der Versicherungsnehmer kann dies zum Beispiel in den folgenden Fällen ausführen lassen:

  • Das versicherte Kraftfahrzeug wird durch ein anderes Fahrzeug ersetzt;
  • ein weiteres Fahrzeug soll versichert und die SF-Klasse des Erstfahrzeugs übernommen werden;
  • ein Fahrzeug fällt weg und die SF-Klasse soll auf das verbleibende Fahrzeug übergehen.

Der dritte Punkt beschreibt die Situation, wenn der Versicherungsnehmer bereits zwei Autos zugelassen hat und eines davon komplett abmelden möchte, zum Beispiel weil es verkauft werden soll. In einem solchen Fall können Sie die Schadenfreiheitsklassen des abgemeldeten Autos auf das noch angemeldete Fahrzeug übertragen. Ein solcher Übertrag ist jedoch nur sinnvoll, wenn die SF-Klasse des abgemeldeten Autos höher ist.

Rabatttausch unter mehreren Verträgen

Wenn ein Versicherungsnehmer mehrere Kraftfahrzeuge versichert hat, besteht die Möglichkeit, die Schadenfreiheitsrabatte untereinander auszutauschen. Dafür ist es egal, ob Sie Ihre Fahrzeuge bei unterschiedlichen Kfz-Versicherungen abgesichert haben. Der Rabatttausch zwischen zwei Versicherungsverträgen kommt häufig dann vor, wenn Sie noch ein weiteres Auto zulassen möchten. Sind die Versicherungskosten für das hinzukommende Auto nämlich grundsätzlich teurer, dann ist es sinnvoll, die hohen Schadenfreiheitsrabatte auf das teure Auto zu übertragen.

Beispiel zum Rabatttausch

Beispiel zum Rabatttausch
Teures Auto Günstiges Auto
Grundbeitrag 800,- Euro 500,- Euro
Beitragssatz 60% 60%
Zu zahlender Beitrag 480,- Euro 300,- Euro
Gesamte Vergünstigung 320,- Euro 200,- Euro

Werden die Schadenfreiheitsrabatte also für das teure Auto genutzt, ist die Ersparnis höher als bei dem günstigen Auto. Der Tausch der Schadenfreiheitsklassen ist daher sinnvoll. Da Sie Ihre Rabatte immer nur für ein Fahrzeug verwenden dürfen, können Sie das günstige Auto dann als Zweitwagen einstufen. Damit die so übertragene Einstufung nach einem späteren Schaden nicht sofort wieder verloren geht, kann sich zusätzlich ein Rabattschutz lohnen.

Tipp: Übertragen Sie den höchsten Schadenfreiheitsrabatt immer auf das teuerste Fahrzeug. Dadurch erzielen Sie die größte absolute Ersparnis bei den Versicherungsbeiträgen.

Übernahme von einer anderen Person

Nahezu alle Versicherungsgesellschaften bieten Ihnen die Möglichkeit den Schadenfreiheitsrabatt von einer dritten Person zu übernehmen. Dieses Vorgehen ist allerdings nur dann möglich, wenn das Fahrzeug schon vorher von Ihnen gefahren wurde. Dass Sie auch der Fahrer waren, muss der Kfz-Versicherung glaubhaft dargestellt werden. Wie die Übertragung dann genau funktioniert und welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, lesen Sie im Fachbeitrag Schadenfreiheitsklassen übertragen.

Häufig gestellte Fragen zur SF-Klasse übernehmen

Ja, bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung können Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse einfach auf den neuen Tarif übertragen. Geben Sie bei der Antragstellung die Versicherungsnummer des alten Vertrags an, damit die neue Versicherung die Rabattklasse anfragen kann.

Ja, sofern das Rabattsystem des ausländischen Versicherers dem deutschen System ähnlich ist. Sie müssen jedoch die Originaldokumente mit Name, Vertragslaufzeit und Unfallanzahl einreichen.

Ja, Sie können Schadenfreiheitsrabatte beliebig zwischen Ihren eigenen Fahrzeugen wechseln und übernehmen. Das lohnt sich besonders, wenn Sie den höheren Rabatt auf das teurere Fahrzeug übertragen möchten.

Eine Übernahme ist in der Regel von Ehepartnern, Eltern und Kindern möglich. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug überwiegend selbst gefahren haben und dies nachweisen können.

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