Wie kann man die Schadensfreiheitsklasse übertragen?

Der Ablauf der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse hängt davon ab, ob ein Versicherter ein neues Fahrzeug kauft, eine neue Kfz-Versicherung abschließen oder die Schadenfreiheitsklasse an eine andere Person weitergeleitet werden soll.

In den ersten beiden Fällen genügt in der Regel das Ausfüllen eines entsprechenden Formulars, das von der zuständigen Sachversicherung überprüft und bestätigt werden muss. Wird die Versicherung gewechselt, so kann es unter Umständen sein, dass die neue Versicherung die Schadenfreiheitsklassen anders einteilt und somit Anpassungen vorgenommen werden müssen. Dies muss mit der zuständigen Versicherung geklärt werden.

Was ist die Schadenfreiheitsklasse? Die Schadenfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse, gibt Auskunft darüber, wie lange ein/e Kfz-Versicherte unfall- und schadenfrei gefahren ist. Je weniger Schadensfälle gemeldet werden, desto höher ist die SF-Klasse und desto geringer ist der Versicherungsbeitrag. Insgesamt gibt es 50 Schadenfreiheitsklassen.

Soll die Schadenfreiheitsklasse auf eine andere Person übertragen werden, so gestaltet sich der Prozess etwas schwieriger. Insgesamt müssen drei einfache Schritte vorgenommen werden:

Übertragung in 3 Schritten

1
Einverständnis des Rabattinhabers

Der Rabattinhaber muss die Übertragung schriftlich bestätigen. Beide Parteien müssen die Abtretungserklärung unterschreiben.

2
Antrag auf Übertragung ausfüllen

Das offizielle Formular der Sachversicherung mit allen Angaben zu Versicherungsnehmer, neuem Versicherungsnehmer und Verwandtschaftsverhältnis.

3
Prüfung durch die Kfz-Versicherung

Zusätzlich zur Abtretungserklärung wird eine Führerscheinkopie benötigt. Die Versicherung prüft, ob die volle Höhe der Rabatte übernommen werden kann.

Schritt 1: Einverst��ndnis des Rabattinhabers

Der Rabattinhaber, das bedeutet die Person die die Schadenfreiheitsklasse an eine andere Person überträgt, muss dies schriftlich bestätigen. Nur mit einer solchen schriftlichen Zustimmung, die sowohl Rabattinhaber als auch vom Rabattnehmer unterschrieben werden muss, kann die Übertragung stattfinden.

Wichtig: Der Rabattinhaber verliert bei der Übertragung seinen Anspruch auf den Rabatt. Bleibt diese Person weiterhin in der Kfz-Versicherung, rutscht sie automatisch in die niedrigste Schadenfreiheitsklasse und verliert somit ihren Anspruch auf einen Rabatt.

Schritt 2: Antrag auf Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ausfüllen

Neben der Einverständniserklärung des Rabattinhabers, bedarf es der Ausfüllung des offiziellen Antrags für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse. Hierbei handelt es sich um ein Formular, das von der jeweiligen Sachversicherung zur Verfügung gestellt wird. Wie genau dieses Formular aussieht, hängt von der jeweiligen Sachversicherung ab. Es ist wichtig, dass alle Informationen angegeben und notwendige Dokumente hinzugefügt werden.

Das Formular zur Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Dennoch müssen in der Regel ähnliche Angaben gemacht werden: Angaben zum Versicherungsnehmer, Angaben zum neuen Versicherungsnehmer, Verhältnis zwischen den beiden Personen etc. Um sich einen Eindruck zu machen, können Sie das Formular der HUK herunterladen.

Schritt 3: Prüfung durch die Kfz-Versicherung

Zusätzlich zu der Abtretungserklärung und dem Antragsformular muss in der Regel eine Führerscheinkopie von der Person, die die Schadenfreiheitsklassen übernehmen möchte, mitgeschickt werden. Damit prüft die Versicherung, ob die Person berechtigt ist, die volle Höhe der Rabatte zu übernehmen.

Besteht zum Beispiel der Führerschein erst seit 5 Jahren und möchte der Versicherungsnehmer eine Schadenfreiheitsklasse 20 übertragen, dann werden die Rabatte entsprechend gekürzt. Die Rabatteinstufung muss nämlich mit der Anzahl der Jahre zusammenpassen, in denen der Führerschein bereits im Besitz ist. Die restlichen schadenfreien Jahre gehen dann verloren.

Wann kann man die Schadenfreiheitsklasse übertragen?

Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Welche Voraussetzungen das sind, hängt von der Art der Weitergabe ab, z.B. Übertragung auf ein anderes Fahrzeug oder an eine andere Person. Grundsätzlich müssen die Kfzs aus derselben Fahrzeuggruppe kommen. Die Schadenfreiheitsklasse kann demnach von einem Pkw auf ein Motorrad übertragen werden, nicht aber von einem Lkw auf einen Pkw.

Soll die Schadenfreiheitsklasse an eine andere Person übertragen werden, so spielt der Verwandtschaftsgrad der beteiligten Personen oftmals eine wichtige Rolle. In der Regel reicht es aus, wenn die Menschen miteinander verwandt sind oder in häuslicher Gemeinschaft leben.

Voraussetzungen für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse
Voraussetzung Details
Fahrzeuggruppe Fahrzeuge müssen aus derselben Gruppe stammen
Versicherungsart Kfz-Haftpflicht oder Vollkaskoversicherung (nicht Teilkasko)
Führerscheinbesitz Rabatt muss mit den Jahren des Führerscheinbesitzes übereinstimmen
Verwandtschaft Familienverhältnis oder häusliche Gemeinschaft (oder arbeitsvertraglich geregelt)

Die Schadenfreiheitsrabatte können zum Beispiel an folgende Personen übertragen werden:

  • Ehepartner;
  • Lebenspartner;
  • Eltern;
  • Kinder;
  • Enkel.

Übertragung im Todesfall: Im Todesfall können Angehörige der verstorbenen Person (z.B. Ehefrau/-mann) die Schadenfreiheitsklasse in der Regel übernehmen. Hierbei wird oftmals das Auto und der laufende Vertrag übernommen. Dieser Vorgang muss bei der Versicherung mit Hilfe der Sterbeurkunde beantragt werden.

Neben der Übertragung auf Verwandte kann die Schadenfreiheitsklasse in einigen Fällen auch auf andere regelmäßige Fahrer übertragen werden. Beispielsweise wenn es sich um Arbeitnehmer/innen handelt, die die Schadenfreiheitsklasse ihres Firmenwagens auf den privaten Pkw übertragen möchten. In solchen Fällen sollte die Übertragung jedoch vorab im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Andernfalls gehört die SF-Klasse der jeweiligen Firma.

Häufig gestellte Fragen zur Übertragung der Schadenfreiheitsklasse

In der Regel ist eine Übertragung nur an Verwandte oder Personen in häuslicher Gemeinschaft möglich. Eine Ausnahme besteht bei Firmenwagen, wenn die Übertragung arbeitsvertraglich geregelt ist. Manche Versicherungen erlauben die Übertragung auch an enge Freunde, die als regelmäßige Fahrer eingetragen sind — dies sollte vorab mit der Versicherung geklärt werden.

Ja, der Rabattinhaber verliert bei der Übertragung vollständig seinen Anspruch auf den Schadenfreiheitsrabatt. Bleibt er weiterhin versichert, wird er in die niedrigste Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Dieser Schritt ist daher besonders sinnvoll, wenn der Rabattinhaber selbst kein Fahrzeug mehr fährt.

Nein, die Rabatteinstufung muss mit der Anzahl der Jahre übereinstimmen, in denen der Führerschein bereits im Besitz ist. Besteht der Führerschein erst seit 5 Jahren und soll eine SF 20 übertragen werden, werden die Rabatte entsprechend auf maximal SF 5 gekürzt. Die restlichen schadenfreien Jahre gehen verloren.

Nein, die Fahrzeuge müssen aus derselben Fahrzeuggruppe stammen. Eine Übertragung von einem Pkw auf ein Motorrad ist möglich, von einem Lkw auf einen Pkw jedoch nicht. Welche Fahrzeuge zur selben Gruppe gehören, können Sie bei Ihrer Versicherung erfragen.

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