Was ist ein schadenfreier Verlauf?

Damit in der Sachversicherung eine Weiterstufung erfolgt, muss ein schadenfreier Versicherungsverlauf vorliegen. Ein schadenfreier Verlauf liegt vor, wenn Sie innerhalb eines Jahres keinen Schaden verursacht beziehungsweise gemeldet haben, für den die Versicherungsgesellschaft eine Entschädigung leisten musste. Sie können jedoch Leistungen für Gutachter oder Rechtsstreitigkeiten in Anspruch nehmen, ohne dass der Schadenverlauf und somit Ihre Schadenfreiheitsklasse belastet werden.

Verbesserung durch die jährliche Neueinstufung

Voraussetzungen für die Besserstufung

  • Keine Kosten für Entschädigungen oder Reparaturen geltend gemacht
  • Fahrzeug mindestens 6 Monate innerhalb eines Versicherungsjahres versichert

Die jährliche Neueinstufung erfolgt immer zum Beginn eines Versicherungsjahres (z.B. 01. Januar). Die Einstufung erhöht sich dann um eine Rabattstufe in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse.

Folgen von verursachten Schäden

Sobald Sie mit dem versicherten Fahrzeug einen Unfall schuldhaft verursachen und die Versicherung eine Entschädigung leistet, gilt dies als schadenbelastend. Treten Versicherungsfälle ein, kommt es in der Kfz-Versicherung zu einer Rückstufung. Die Vollkaskoversicherung kommt für Schäden am eigenen Auto auf, während die Haftpflichtversicherung Schäden an Dritten abdeckt. Der Versicherungsnehmer wird dadurch im nächsten Versicherungsjahr in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Wer eine solche Rückstufung nach einem einzelnen Schaden vermeiden möchte, kann gegen Aufpreis einen Rabattschutz vereinbaren, der die SF-Klasse beim ersten gemeldeten Schaden im Jahr erhält.

Besserstufung trotz schlechtem Schadenverlauf

Es gibt auch Ausnahmen, in denen sich die Schadenfreiheitsklasse nicht verschlechtert, obwohl ein Unfall gemeldet wurde:

Keine Rückstufung bei

  • Versicherungsnehmer zahlt den Schaden selber
  • Schäden über die Teilkaskoversicherung
  • Rückstellungen werden aufgelöst (keine Entschädigungskosten)
  • Versicherung kann Forderungen von Dritten verlangen (Regress)
  • Vollkaskoleistung wegen Schuld eines Dritten ohne Haftpflichtschutz
  • Spezielle Leistungsabkommen unter Versicherungsgesellschaften

Schadenverlauf auf einen anderen Vertrag übertragen

So funktioniert die Übertragung

Informieren Sie einfach Versicherung B, dass die Schadenfreiheitsklassen von Versicherung A abgerufen werden sollen. Versicherung B fragt die SF-Klassen elektronisch bei Versicherung A an, die diese dann bestätigt. Damit ist der Schadenverlauf übertragen.

Häufig gestellte Fragen zum Schadenverlauf

Ein schadenfreier Verlauf liegt vor, wenn Sie innerhalb eines Versicherungsjahres keinen Schaden gemeldet haben, für den die Versicherung zahlen musste. Leistungen für Gutachter oder Rechtsstreitigkeiten belasten den Schadenverlauf nicht.

Ihr Fahrzeug muss mindestens 6 Monate innerhalb eines Versicherungsjahres ununterbrochen versichert gewesen sein. Dann erfolgt zum Jahresbeginn eine Einstufung in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse.

Ja, bei einem Versicherungswechsel können Sie die Schadenfreiheitsklassen auf den neuen Vertrag übertragen. Die neue Versicherung fragt die Daten elektronisch bei der alten Versicherung an.