Wann ist die Selbstbeteiligung zu zahlen?
Eine vereinbarte Eigenbeteiligung ist ausschließlich für den Schadensfall in der Kaskoversicherung relevant. Die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten tragen Sie dann bei jedem einzelnen Versicherungsfall bis zur Höhe der Selbstbeteiligung selbst. Erst wenn die Schadenskosten darüber hinausgehen, schaltet sich Ihre Sachversicherung ein und übernimmt den übersteigenden Betrag. Wie ein konkreter Kaskoschaden abgewickelt wird, erläutern wir im Ratgeber zum Kaskoschaden; weiterführende Informationen finden Sie zudem im Überblick zur Kfz-Versicherung und zum Abzug Neu-für-Alt.
Beispiel: Haben Sie eine Selbstbeteiligung von 150,- Euro und es entsteht ein Glasbruch von 350,- Euro, zahlen Sie 150,- Euro selbst — den Rest von 200,- Euro übernimmt die Versicherung. Bei kleinen Schäden unter der Selbstbeteiligung (z. B. geklaute Radkappen für 50,- Euro) müssen Sie komplett selbst aufkommen.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung müssen Sie keinen eigenen Kostenbeitrag zahlen, da hierfür in der Regel der Einschluss einer Selbstbeteiligung nicht möglich ist.
Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Mit dem Einschluss einer Selbstbeteiligung werben Kfz-Versicherungen oft gerne mit günstigen Beiträgen. Doch macht die Nutzung eines Eigenanteils überhaupt Sinn oder ist es vollkommen überflüssig?
Eine pauschale Aussage hierzu zu treffen, ist nicht besonders sinnvoll, da die jeweiligen Lebenssituationen und Sichtweisen der Menschen sehr unterschiedlich sein können. So ist es zum einen wichtig, wie viel Sie mit dieser Maßnahme überhaupt einsparen können.
Sinnvoll wenn...
- Geringe Selbstbeteiligung bei hoher jährlicher Einsparung;
- Sie selten Schäden verursachen;
- Die Einsparung sich bereits nach 2 bis 3 Jahren rechnet.
Weniger sinnvoll wenn...
- Hohe Selbstbeteiligung bei geringer Ersparnis (z. B. 500,- Euro SB für nur 50,- Euro im Jahr);
- Sie häufig Leistungen in Anspruch nehmen;
- Kosten und Einsparung in keinem guten Verhältnis stehen.
Können Sie zum Beispiel sehr selten mit einem Schadensfall rechnen, kann sich eine jährliche Einsparung von 50,- Euro lohnen, wenn Sie dafür lediglich einen Eigenanteil von 150,- Euro vereinbaren. Selbst wenn Ihnen erst nach dem dritten schadenfreien Jahr ein Schaden entsteht, haben Sie unter dem Strich Geld gespart — denn die aufsummierten Beitragsersparnisse übersteigen dann den einmaligen Eigenanteil.
Lohnt sich eine höhere Selbstbeteiligung?
Berechnen Sie, nach wie vielen Jahren sich die höhere SB amortisiert.
Die höhere Selbstbeteiligung ist erst nach
schadenfreien Jahren günstiger
Empfehlenswert: Bei seltenen Schäden lohnt sich die höhere Selbstbeteiligung in der Regel — der zusätzliche Eigenanteil ist durch die Beitragsersparnis schnell wieder ausgeglichen. Grenzfall: Ob sich die höhere Selbstbeteiligung lohnt, hängt von Ihrer Schadenhäufigkeit ab. Fahren Sie unfallarm, spricht vieles dafür. Eher nicht: Die Ersparnis steht in keinem guten Verhältnis zum Eigenrisiko — die höhere Selbstbeteiligung lohnt sich nur bei sehr langer Schadenfreiheit.
Orientierungswert auf Basis Ihrer Eingaben (Eigenanteil ÷ jährliche Ersparnis). Die tatsächliche Beitragsersparnis hängt vom Versicherer, Fahrzeug und Tarif ab und gilt jeweils pro Schadensfall erneut.
Höhe der Selbstbeteiligung für Teilkasko und Vollkasko
Für die Kaskoversicherungen können Sie zwischen verschiedenen Varianten wählen. Die einzige feste Voraussetzung ist dabei, dass der Selbstbehalt der Teilkaskoversicherung (TK) nicht höher liegen darf als der der Vollkaskoversicherung (VK). Die Selbstbeteiligung lässt sich sowohl direkt bei Vertragsabschluss vereinbaren als auch nachträglich anpassen — die folgenden Varianten zeigen lediglich beispielhafte Kombinationen.
| Variante | Vollkasko (VK) | Teilkasko (TK) |
|---|---|---|
| Variante 1 | 300,- Euro | 150,- Euro |
| Variante 2 | 500,- Euro | 150,- Euro |
| Variante 3 | 1.000,- Euro | 150,- Euro |
| Variante 4 | 1.000,- Euro | 300,- Euro |
Eine genaue Empfehlung kann man hierzu jedoch nicht abgeben, da jede Person eine andere Fahrweise und auch unterschiedliche Sichtweisen zu den finanziellen Einsparungen hat. Ein Versicherungscheck kann dann helfen, die Preise der verschiedenen Varianten zu berechnen und die richtige Option für sich zu finden.
Häufig gestellte Fragen zur Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung (auch Eigenanteil oder Eigenbeteiligung) ist der Betrag, den Sie im Schadensfall selbst zahlen müssen, bevor die Versicherung den restlichen Schaden übernimmt. Sie gilt nur für die Kaskoversicherung (Teil- und Vollkasko), nicht für die Kfz-Haftpflicht.
Eine gängige und vielfach empfehlenswerte Kombination ist 300,- Euro in der Vollkasko und 150,- Euro in der Teilkasko. Diese Variante bietet in der Regel ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis mit spürbarer Beitragsersparnis bei überschaubarem Eigenrisiko. Maßgeblich bleibt aber immer Ihr persönliches Fahrprofil.
Ja, Sie können die Höhe der Selbstbeteiligung auch nachträglich bei Ihrer Versicherung ändern. Beachten Sie dabei, dass eine höhere Selbstbeteiligung den Beitrag senkt, aber im Schadensfall mehr Eigenkosten bedeutet.
Ja, die Selbstbeteiligung wird bei jedem einzelnen Versicherungsfall erneut fällig. Haben Sie also mehrere Schäden in einem Jahr, müssen Sie den vereinbarten Eigenanteil jedes Mal selbst tragen.