Wann ist die Selbstbeteiligung zu zahlen?
Eine mögliche Eigenbeteiligung ist nur für den Schadensfall in der Kaskoversicherung relevant. Die Reparaturkosten sind dann für jeden entstandenen Versicherungsfall bis zur Höhe der Selbstbeteiligung selber zu zahlen. Erst wenn die Schadenskosten darüber liegen, schaltet sich Ihre Sachversicherung ein. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Kfz-Versicherung, zur Kfz-Abmeldung und zum Abzug Neu-für-Alt.
Beispiel: Haben Sie eine Selbstbeteiligung von 150,- Euro und es entsteht ein Glasbruch von 350,- Euro, zahlen Sie 150,- Euro selbst — den Rest von 200,- Euro übernimmt die Versicherung. Bei kleinen Schäden unter der Selbstbeteiligung (z.B. geklaute Radkappen für 50,- Euro) müssen Sie komplett selbst aufkommen.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung müssen Sie keinen eigenen Kostenbeitrag zahlen, da hierfür in der Regel der Einschluss einer Selbstbeteiligung nicht möglich ist.
Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Mit dem Einschluss einer Selbstbeteiligung werben Kfz-Versicherungen oft gerne mit günstigen Beiträgen. Doch macht die Nutzung eines Eigenanteils überhaupt Sinn oder ist es vollkommen überflüssig?
Eine pauschale Aussage hierzu zu treffen, ist nicht besonders sinnvoll, da die jeweiligen Lebenssituationen und Sichtweisen der Menschen sehr unterschiedlich sein können. So ist es zum einen wichtig, wie viel Sie mit dieser Maßnahme überhaupt einsparen können.
Sinnvoll wenn...
- Geringe Selbstbeteiligung + hohe jährliche Einsparung
- Sie selten Schäden verursachen
- Die Einsparung sich nach 2-3 Jahren rechnet
Weniger sinnvoll wenn...
- Hohe Selbstbeteiligung + geringe Ersparnis (z.B. 500,- Euro SB für nur 50,- Euro/Jahr)
- Sie häufig Leistungen in Anspruch nehmen
- Kosten und Einsparung in keinem guten Verhältnis stehen
Können Sie zum Beispiel sehr selten mit einem Schadensfall rechnen, kann sich eine jährliche Einsparung in Höhe von 50,- Euro lohnen, wenn Sie einen Eigenanteil von nur 150,- Euro haben. In diesem Fall haben Sie Geld eingespart, selbst wenn Ihnen nach dem dritten, schadenfreien Jahr ein Schaden entsteht.
Höhe der Selbstbeteiligung für Teilkasko und Vollkasko
Für die Kaskoversicherungen können Sie verschiedene Varianten wählen. Die einzige Voraussetzung ist dabei, dass der Selbstbehalt der Teilkaskoversicherung (TK) nicht größer sein kann als bei der Vollkaskoversicherung (VK). Sie können eine Selbstbeteiligung direkt bei Vertragsabschluss einschließen oder auch im Nachhinein ändern.
| Variante | Vollkasko (VK) | Teilkasko (TK) |
|---|---|---|
| Variante 1 | 300,- Euro | 150,- Euro |
| Variante 2 | 500,- Euro | 150,- Euro |
| Variante 3 | 1.000,- Euro | 150,- Euro |
| Variante 4 | 1.000,- Euro | 300,- Euro |
Eine genaue Empfehlung kann man hierzu jedoch nicht abgeben, da jede Person eine andere Fahrweise und auch unterschiedliche Sichtweisen zu den finanziellen Einsparungen hat. Ein Versicherungscheck kann dann helfen, die Preise der verschiedenen Varianten zu berechnen und die richtige Option für sich zu finden.
Häufig gestellte Fragen zur Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung (auch Eigenanteil oder Eigenbeteiligung) ist der Betrag, den Sie im Schadensfall selbst zahlen müssen, bevor die Versicherung den restlichen Schaden übernimmt. Sie gilt nur für die Kaskoversicherung (Teil- und Vollkasko), nicht für die Kfz-Haftpflicht.
Eine gängige und empfehlenswerte Kombination ist 300,- Euro in der Vollkasko und 150,- Euro in der Teilkasko. Diese Variante bietet ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis mit spürbarer Beitragsersparnis bei überschaubarem Eigenrisiko.
Ja, Sie können die Höhe der Selbstbeteiligung auch nachträglich bei Ihrer Versicherung ändern. Beachten Sie dabei, dass eine höhere Selbstbeteiligung den Beitrag senkt, aber im Schadensfall mehr Eigenkosten bedeutet.
Ja, die Selbstbeteiligung wird bei jedem einzelnen Versicherungsfall erneut fällig. Haben Sie also mehrere Schäden in einem Jahr, müssen Sie den vereinbarten Eigenanteil jedes Mal selbst tragen.