Die optimale Selbstbeteiligung für die Kfz-Versicherung
Bei Ihrer Kfz-Versicherung können Sie bestimmen, ob für die Teilkasko und Vollkasko eine Selbstbeteiligung (oft auch Eigenanteil oder Eigenbeteiligung genannt) ausgemacht werden soll. Die Höhe der Selbstbeteiligung hat dabei eine besondere Bedeutung, denn je höher Ihr Eigenanteil im Schadensfall ist, desto günstiger wird Ihr Versicherungsbeitrag.
Wann ist die Selbstbeteiligung zu zahlen?
Eine mögliche Eigenbeteiligung ist nur für den Schadensfall in der Kaskoversicherung relevant. Die Reparaturkosten sind dann für jeden entstandenen Versicherungsfall bis zur Höhe der Selbstbeteiligung selber zu zahlen. Erst wenn die Schadenskosten darüber liegen, schaltet sich Ihre Sachversicherung ein. Haben Sie zum Beispiel in der Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150,- Euro eingeschlossen und jemand klaut Ihnen die Radkappen im Wert von 50,- Euro, dann müssen Sie für den Ersatz finanziell komplett selbst aufkommen. Entsteht aber zum Beispiel ein Glasbruch, der für 350,- Euro repariert werden muss, dann zieht Ihre Kfz-Versicherung davon die Selbstbeteiligung ab. Sie zahlen also einen Anteil von 150,- Euro und den Rest in Höhe von 200,- Euro zahlt die Versicherung. In der Kfz-Haftpflichtversicherung müssen Sie keinen eigenen Kostenbeitrag zahlen, da hierfür in der Regel der Einschluss einer Selbstbeteiligung nicht möglich ist.
Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Mit dem Einschluss einer Selbstbeteiligung werben Kfz-Versicherungen oft gerne mit günstigen Beiträgen. Doch macht die Nutzung eines Eigenanteils überhaupt Sinn oder ist es vollkommen überflüssig? Eine pauschale Aussage hierzu zu treffen, ist nicht besonders sinnvoll, da die jeweiligen Lebenssituationen und Sichtweisen der Menschen sehr unterschiedlich sein können. So ist es zum einen wichtig, wie viel Sie mit dieser Maßnahme überhaupt einsparen können. Eine Einsparung in Höhe von 50,- Euro pro Jahr bei einer Selbstbeteiligung von 500,- Euro in der Vollkaskoversicherung macht womöglich keinen Sinn. Denn sollten Sie zum Beispiel unverhofft die Leistungen der Vollkaskoversicherung aufgrund eines Unfalls in Anspruch nehmen müssen, fallen zusätzlich hohe Belastungen für Sie als Versicherungsnehmer an. Die Kosten und mögliche Einsparungen stehen dabei in keinem guten Verhältnis. Demgegenüber kann es sinnvoll sein, wenn Sie eine geringe Selbstbeteiligung mit der Autoversicherung vereinbaren und dadurch eine hohe jährliche Einsparung haben. Dabei sollten Sie berücksichtigen, wie anfällig Sie in der Vergangenheit für Schäden waren. Können Sie zum Beispiel sehr selten mit einem Schadensfall rechnen, kann sich eine jährliche Einsparung in Höhe von 50,- Euro lohnen, wenn Sie einen Eigenanteil von nur 150,- Euro haben. In diesem Fall haben Sie Geld eingespart, selbst wenn Ihnen nach dem dritten, schadenfreien Jahr ein Schaden entsteht.
Höhe der Selbstbeteiligung für Teilkasko und Vollkasko
Für die Kaskoversicherungen können Sie verschiedene Varianten wählen. Die einzige Voraussetzung ist dabei, dass der Selbstbehalt der Teilkaskoversicherung (TK) nicht größer sein kann als bei der Vollkaskoversicherung (VK). Sie können eine Selbstbeteiligung direkt bei Vertragsabschluss einschließen oder auch im Nachhinein ändern. Bei der Wahl der Selbstbeteiligung sollten Sie einen zu hohen Eigenanteil vermeiden und gleichzeitig versuchen, die Versicherungskosten zu senken. Oftmals liefern in der Kfz-Versicherung die folgenden Varianten ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis:
- VK: 300,- Euro / TK: 150,- Euro
- VK: 500,- Euro / TK: 150,- Euro
- VK: 1.000,- Euro / TK: 150,- Euro
- VK: 1.000,- Euro / TK: 300,- Euro
Eine genaue Empfehlung kann man hierzu jedoch nicht abgeben, da jede Person eine andere Fahrweise und auch unterschiedliche Sichtweisen zu den finanziellen Einsparungen hat. Ein Versicherungscheck kann dann helfen, die Preise der verschiedenen Varianten zu berechnen und die richtige Option für sich zu finden.
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